1 | Weber Klaus | Ortsbürgermeister | CDU-Fraktion Bottenbach | ja | ||
2 | Schnur Beate | 1. Ortsbeigeordneter | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
3 | Zander Timo | 2. Ortsbeigeordnete | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
4 | Kölsch Alexander | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
5 | Lange Iris | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
6 | Meyer, Eva-Maria | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
7 | Metz, Dieter | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
8 | Rabung, Günter | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
9 | Reiser Sandro | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
11 | Weber Udo | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
12 | Scholl Manuela | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
13 | Schweitzer Thomas | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja | ||
14 | Stegner Marina | Ratsmitglied | Mehrheitswahl Bottenbach | ja |
Berufung als Mitglied des Gemeinderates BOTTENBACH
Gemäß § 45 KWG i.V.m. § 66 KWO wird als Ersatzperson für Herrn Marco Schnurr
Frau
Marina Stegner
Schulstraße 4
66504 Bottenbach
als Mitglied des Gemeinderates BOTTENBACH berufen.
Der Wahlleiter
Gemeinderatssitzungen
Kurzberichte Gemeinderatsitzungen
34. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 14.08.2023
Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bottenbach“
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Planentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bottenbach“ von dem Planungsbüro Argus Concept, Homburg/Saar, und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat dem Planungsbüro Argus Concept die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen.Berichtspflicht nach § 21 GemHVO, Bericht zum 30.06.2023
Nach § 21 GemHVO ist der Gemeinderat über den Stand des Haushaltsvollzuges während des Haushaltsjahres zu unterrichten. Die Einzelpositionen wurden in der Gemeinderatssitzung erläutert. In der Finanzrechnung sind derzeit keine größeren Verschlechterungen erkennbar, sodass die veranschlagten Haushaltsmittel für 2023 wahrscheinlich ausreichen werden. Die Tilgungen der Investitionsdarlehen werden planmäßig bedient, sodass bis zum Ende 2023 die Investitionskredite komplett getilgt sind. Eine Darlehensaufnahme ist derzeit in 2023 ebenfalls nicht geplant. Der positive Kassenstand der Ortsgemeinde beträgt zum 30.06.2023 192.889 €Beratung und Entscheidung zur Festlegung des Straßenausbauprogrammes
Im Rahmen der Straßenbegehung wurde festgestellt, dass sich die Turnstraße und die Friedhofstraße in einem schlechten Gesamtzustand befinden. Der Umfang der in nächster Zeit anfallenden Unterhaltungsarbeiten ist so groß, dass für die beiden Straßen in nächster Zeit ein Ausbau empfohlen wird. Mit der Festlegung eines Straßenausbauprogrammes wird die Reihenfolge, der Umfang, die anfallenden Baukosten und die Zeitschiene festgelegt. Auf dieser Basis können dann auch die wiederkehrenden Beiträge für die Verkehrsanlage kalkuliert werden. Für das Ausbauprogramm erfolgt eine grobe Kostenschätzung auf der Grundlage von Vergleichszahlen.
Gemeindestraßen, die zum Ausbau anstehen:
a) Turnstraße, 160 m Länge , 400.000 €
b) Friedhofstraße 260 m Länge, 570.000 €
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Turnstraße auszubauen und entsprechend im 5-jährigen Ausbauprogramm einzustellen. Ferner beschloss der Gemeinderat, die Planungskosten für die Friedhofstraße in das aktuelle Ausbauprogramm aufzunehmen, damit die Baukosten für das spätere Bauprogramm ermittelt werden können. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen ist vorher durchzuführen und spitz abzurechnen.Erschließung des Neubaugebietes „Großer Busch 2“
Beratung und Beschluss über die Ausführung der Verkehrsanlage und das Vergabeverfahren Der Gemeinderat hat der Straßenplanung von dem Ingenieurbüro Wonka und dem auf dieser Grundlage erstellten Leistungsverzeichnis für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche zugestimmt. Für die Straße wurde, wie in dem letzten Neubaugebiet auch, eine durchgehende Pflasterfläche (also ohne Trennung von Bürgersteig und Straße) vorgesehen. Aufgrund der geringen Straßenbreite von 5 m kann mit einem einseitigen Gefälle die Straßenentwässerung mit einer einseitigen Rinne erfolgen. Sobald die wasserrechtliche Genehmigung vorliegt, soll mit dem
Ausschreibungsverfahren begonnen werden.Wirtschaftswegeausbau;
Beratung und Grundsatzentscheidung zum Ausbau des Wirtschaftsweges „Auf der Muhr“
Der Wirtschaftsweg „Auf der Muhr“ ab der Abzweigung zur Osterwaldhütte bis zum Ende des Weges befindet sich in einem schlechten Zustand. Die vorhandenen Betonplatten sind zum Teil gerissen oder haben sich abgesetzt. Aus diesem Grund wurde angeregt, den Ausbau des Wirtschaftsweges zu prüfen. Der Gemeinderat hat grundsätzlich den Ausbau des Wirtschaftsweges beschlossen. Bevor weitere Schritte veranlasst werden, ist allerdings eine vorherige Abstimmung mit dem Projektierer des Windparks vorzunehmen.Informationen und Verschiedenes
• Der Vorsitzende informiert, dass aufgrund eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichts die Bebauungsplanverfahren gemäß
§ 13b BauGB wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung nicht im Einklang mit EU-Recht stehen.
Derzeit ist ungewiss, wie die Verfahren weitergehen.
• Im Rahmen der Ferienfreizeit-Maßnahme der Ortsgemeinde wurde ein umfangreiches Programm für Kinder im Vorschulalter mit Verpflegung
von den Landfrauen Bottenbach angeboten. Fünf Betreuer hatten sich um 29 Teilnehmer gekümmert.
• Die Asphaltarbeiten an den Gemeindestraßen sind durch die Firma Seiler abgeschlossen. Auch von den Verbandsgemeindewerken sind verschiedene Reparaturarbeiten an Wasserschiebern, Kanaldeckel etc. durchgeführt worden.
• Die Vorvermarktung für den Breitbandkabelausbau durch die Firma Deutsche Glasfaser soll imHerbst 2023 beginnen. Für einen Ausbau in der Verbandsgemeinde ist mindestens eine Quote an Vorverträgen i. H. v. 30 % erforderlich
• Die Arbeiten zur Sanierung der Osterwaldhütte laufen. Alle Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt. Als nächstes werden die Holzbalken vom Männerclub aufgestellt. Sämtliche Kosten werden vom Förderverein Dorfgemeinschaft übernommen. Die Fertigstellung ist in 2023 geplant
• Im Mülleimer auf dem Friedhof erfolgt eine regelmäßige illegale Entsorgung von Erwachsenen-Windeln. Dies ist unzumutbar für die Gemeindearbeiter und die Allgemeinheit. Es ist eine stärkere Überwachung unter Mithilfe der Bevölkerung geplant
• Für den Seniorenausflug am 22.09.2023 liegt eine ausreichende Zahl von Anmeldungen vor.
32. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 22.05.2023
1. Der Gemeinderat beschließt eine Resolution zur stärkeren Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleiches.
2. Für die Wahl der Schöffen schlägt der Gemeinderat die Herren Michael Bär und Jeremy Lang vor.
3. Die Fa. Seiler erhält den Auftrag für Straßenunterhaltungsarbeiten im Ortsbereich.
4. Für den Verkauf des Gemeindegrundstücks Waldstraße 1 beschließt der Gemeinderat einen Makler zu beauftragen.
5. Der Gemeinderat beschließt eine Kostenvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Bottenbach und der
Prot. Kirchengemeinde Großsteinhausen/Bottenbach für den Ausbau und der Unterhaltung der KiTa Bottenbach.
6. Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden von Blumenhaus Kunz, im Wert von 150 € und Fa. KSD, im Wert von 773,50 €.
7. Der Gemeinderat beschließt die Kommunalberatung des GStB für die Vergabe der Windenergieanlage in Anspruch zu nehmen.
30. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 07.03.2023
Nichtöffentliche Sitzung
29. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 18.01.2023
Der Vorsitzende stellt gem. §39 GemO zu Beginn der Sitzung fest, dass der Gemeinderat Bottenbach beschlussfähig ist.
Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
Forstwirtschaftsplan 2023
Frau Jäger vom Forstamt Westrich stellt den Forstwirtschaftsplan 2023 ausführlich vor. Folgendes Ergebnis weißt der Plan auf:
Ergebnishaushalt 2023 Erträge 62.670 €
Aufwendungen 54.340 €
Überschuss 8.330 €
Hiebsatz pro Jahr:904 fm HoBo133,4 ha
Hiebsatz pro Hektar 6,8 fm/ha
Hiebsatz 20235,7 fm/ha
Der Gemeinderat Bottenbach stimmt Forstwirtschaftsplan 2023 einstimmig zu.
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED; Beschlussfassung und Auftragserteilung
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzustellen. Die von den Pfalzwerken geschätzten Kosten für die Umstellung belaufen sich auf 110.000,- € brutto, eine Amortisation bei 25 % Förderung ist nach 6 Jahren zu erwarten. Für die Stellung des Förderantrages soll die Straßenbeleuchtung in das Eigentum der Ortsgemeinde übergehen. Ein neuer Vertrag mit den Pfalzwerken soll sodann geschlossen werden. Um die Umstellung vornehmen zu können, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros vorgesehen. Auf Vorschlag der Verwaltung soll der Auftrag an das Ingenieurbüro Klages zum Angebotsprei in Höhe von 20.902,67 € gehen. RM Udo Weber sagt, dass man bei Vertragsschluss unbedingt darauf achten muss zu welchen Konditionen der Strom angeboten wird. Nachtstrom ist viel günstiger am Markt als Tagesstrom, da Straßenlampen nur nachts brennen sollte dafür auch nur der Nachtstromtarif anfallen. Der Vorsitzende teilt mit, dass man derzeit auch den höheren Tarif zahle, es sollte daher von der Verwaltung überprüft werden ob das so hinnehmbar ist und ob man den Tarif auf Nachtstrom umstellen kann. Ob eventuell sogar bei einem anderen Anbieter der Strom günstiger wäre.
Die Ortsgemeinde fasst folgende Beschlüsse gemäß Beschlussvorlage einstimmig:
1. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED soll durchgeführt werden
2. Um einen entsprechenden Zuschussantrag stellen zu können, soll das Eigentum der Straßenbeleuchtung auf die Ortsgemeinde übergehen
3. Das Ingenieurbüro Klages aus Waldfschbach-Burgalben erhält den Auftrag zur Vorbereitung der Ausschreibung und weiteren Begleitung der Umstellung.
Ergänzend zur Beschlussvorlage soll der derzeitige und künftige Stromtarif für die Straßenbeleuchtung von der Verwaltung überprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden. Da Straßenbeleuchtung nur nachts brennt, sollte dafür auch ein gesonderter Nachtstromtarif gelten.
Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 wegen Erhöhung der Nivellierungssätze im Entwurf des Landesfnanzausgleichsgesetzes (LFAG).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig entgegen der beiden in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Alternativen a und b folgende Alternative c wie folgt:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 345 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 45 v.H.)
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird im Haushaltsjahr 2023 auf 465 v.H. und ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 485 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 80 v.H. in 2023 und 100 v.H. ab 2024)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 380 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 15 v.H.)
Vorberatung Haushaltsplan 2023-2024
Der Vorsitzende stellt folgende Eckpunkte für den Haushalt 2023/2024 vor, Anschaffungen und Reparaturen, die in den kommenden beiden Haushaltsjahren notwendig sind:
Sanierungsmaßnahmen im DGH:
Der Austausch der Heizungsanlage sollte dringend erfolgen, aufgrund der Hohen Kosten für eine Wärmepumpe wird deshalb vorgeschlagen, noch einmal eine Ölheizung (Ölbrennwertheizung) einzubauen, diese ist viel kostengünstiger als eine Wärmepumpe und aufgrund der relativ geringen Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses derzeit noch am wirtschaftlichsten. Ein Einbau von Ölheizungen ist allerdings nur noch im Jahre 2023 möglich, weshalb dies schnell nach der Genehmigung des Haushaltes von statten gehen sollte.
Des Weiteren müssten die Risse in der Außenfassade dringend saniert werden, um nicht noch einen größeren Schaden zu riskieren.
Der Kindergarten Um-und Anbau steht in den nächsten beiden Haushaltsjahren an.
Für den Kommunaltraktor soll weiteres Zubehör angeschafft werden (Mähwerk oder Kehrbesen) bzw. ein Rasentraktor extra.
Informationen und Verscheidenes
• Erschließung Baugebiet Großer Busch II:
Der Vorsitzende erklärt, dass aktuell die Vorbereitung der Ausschreibung läuft, die Bauausführung ist noch in 2023 geplant. Problem bereiten jedoch die hohen Baukosten nach aktuellen Schätzungen, eine Besprechung mit dem Ingenieur, dem Bauamt und den Werken fndet am 19.01.2023 statt.
• Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Bürgermeister Weber teilt mit, dass der der Förderantrag für 2022 aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde. Da wir hier nicht die einzigen sind, die davon betroffen sind, wurde ein Protestbrief an das Bundesministerium und Projektträger (Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe) geschickt.
• Defekte Fensterscheibe Leichenhalle:
Der Ortsbürgermeister sagte, dass die Scheibe bisher nicht lieferbar war (der Preis betrug 280, 00 € Netto). Momentan liegt ein Neues Angebot zur Lieferung vor, der Preis liegt jetzt aber bei 1.100,00 € Netto, hinzu kommen noch Einbaukosten. Die Kosten werden gänzlich von der Versicherung übernommen. Die Auftragsvergabe ist erfolgt.
• Ferienprogramm 2023:
Hier läuft eine Abstimmung mit anderen interessierten Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde, das Ziel ist, zwei Sommerfreizeiten innerhalb der VG im Wechsel anzubieten. Sollten sich jedoch wider Erwarten keine andere OG bereit erklären eine Freizeit anzubieten wäre die OG Bottenbach wieder bereit um eine Ferienfreizeit auszurichten.
• Friedhof:
Der Vorsitzende teilt mit, dass die zweite Wasserentnahmestelle sobald es die Witterung zulässt, fertig gestellt wird. Die Umsetzung erfolgt in Eigenleistung.
• Hundetoiletteneimer:
Laut Ortsbürgermeister Weber sind derzeit innerhalb der Ortslage 3 Hundetoiletteneimer montiert, die durch die Hundebesitzer gut angenommen wurden. Seit der Montage sind weniger Verunreinigungen feststellbar. Weitere Hundetoiletteneimer sollen eventuell angeschafft werden.
• Ortsstraßen:
Die Ortsstraßen werden momentan durch einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung abgegangen um Schäden aufzunehmen. Werden Schäden festgestellt, werden diese zeitnah behoben.
28. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 01.12.2022
Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über eine in Abstimmung mit den Beigeordneten und ihm getroffenen Eilentscheidung aufgrund eines Wasserschadens vom 01.10.2022 im Dorfgemeinschaftshaus in Bottenbach. Die Firma Elektro Turner wurde beauftragt den Schaden in der Elektrounterverteilung im 1. OG zu beheben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.892,25 €. Die Arbeiten wurden unmittelbar nach der Auftragsvergabe ausgeführt.
Verkauf Gemeindewohnhaus Waldstraße 1
Der Gemeinderat beschloss den Verkauf des Gemeindewohnhauses an den Höchstbietenden zum Preis von 70.000,00 €. Die derzeitige Mieterin hat die Möglichkeit ihr Vorkaufsrecht auszuüben.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung; Festlegung einer Gebühr für Grabinschriften im neuen Baumrondel
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden und anschließender Beratung die neue Friedhofsgebührensatzung mit den zugehörigen Gebührensätzen. Neu hinzugefügt wurden die Gebührensätze für eine Urnenbestattung im Baumrondel. Die einmalige Pfegegebühren für ein Urnengrab im Baumrondel (Ruhezeit 20 Jahre) wurden auf insgesamt 1.700,00 € festgelegt. Darin sind neben den Herstellungs- und Pfegekosten auch die Kosten der Standsteingrabplatte und die Kosten für die Messingplatte mit Inschrift enthalten. Die Grabinschrift wird durch die Gemeinde beauftragt und Messingplatte durch die Gemeindearbeiter montiert. Auch diese Kosten sind in der einmaligen Pfegegebühr enthalten. Eine generelle Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
Kindergarten; Übernahme der Gebäudeträgerschaft
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach stimmte dem von der Kirchengemeinde gemäß des Ratsbeschlusses vom 20.07.2022 überarbeiteten Vertrag zu und beschloss, dass sich die Ortsgemeinde bei einer Übergabe der Gebäudeträgerschaft auf die Ortsgemeinde für höchstens 10 Jahre verpfichtet, weiterhin die Kindertagesstätte unter Personalträgerschaft der protestantischen Kirchengemeinde zu betreiben. Nach 10 Jahren Gebäudeträgerschaft durch die Ortsgemeinde geht das Gebäude ins Eigentum der Ortsgemeinde über. Die Gebäudeträgerschaft soll nach Fertigstellung des geplanten Anbaues auf die Ortsgemeinde übergehen. Die 10 Jahresfrist beginnt mit Fertigstellung des Anbaues.
1. Änderungssatzung zur Satzung der Ortsgemeinde Bottenbach über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 04.11.2015
Der Gemeinderat Bottenbach beschloss aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitrags-satzung) der Ortsgemeinde Bottenbach. Die Satzung tritt gemäß § 24 Abs. 3 Satz 3 GemO am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Einführung wiederkehrender Beiträge (WKB) für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach beschloss aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die vorgelegte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplanverfahren „Auf Kälblingen“ nach § 13b BauGB:
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.11.2019
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschloss aus Gründen der Rechtssicherheit, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Auf Kälblingen“ vom 26.11.2019 aufzuheben und gleichzeitig einen neuen Planaufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanverfahren „Auf Kälblingen“ zu fassen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde beschlossen ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Wohnbaufäche einzuleiten, da ein Bedarf an neuem Bauland besteht, der kurzfristig durch eine Innenentwicklung nicht gedeckt werden kann und deshalb nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB erforderlich ist. Auch der neue Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Auf Kälblingen“.
Annahme einer Geldspende
Der Ortsgemeinde Bottenbach wurde von der Alfred-Welter-Stiftung eine Geldspende i.H.v. 900 € angeboten. Das Geld soll zweckgebunden für das Projekt „Wiesenbrunnen“ verwendet werden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht stimmte der Gemeinderat Bottenbach gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Annahme der Geldsspende zu.
Grundsatzentscheidung über die Entfernung von Bäumen im öffentlichen Verkehrsbereich
Der Gemeinderat beschloss grundsätzlich die Beseitigung von Bäumen, die im öffentlichen Verkehrsbereich einen Schaden oder eine Beeinträchtigung verursachen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Neugestaltung zu veranlassen.
Haushaltsplanung 2023/2024; Vorbereitung
Der Vorsitzende bat die Ratsmitglieder um Vorschläge zur Vorbereitung des Haushaltsplans 2023/2024. U.a. wurden der Außenputz des Dorfgemeinschaftshauses, die dortige veraltete Heizungsanlage und die Anschaffung eines Kehrbesens für den Gemeindetraktor thematisiert.
Übernahme einer Bürgschaft durch die Ortsgemeinde für den Sportverein Bottenbach
Der Sportverein Bottenbach e.V. möchte ein Kleinspielfeld hinter dem bisherigen Sportplatz errichten. Die Maßnahme ist über Eigenmittel und eine Zuwendung fnanziert. Für die Zeit der Baumaßnahme und dem Eingang der Zuwendung müssen die Ausgaben mit einem Darlehen fnanziert werden. Vor diesem Hintergrund stimmte der Gemeinderat einer Bürgschaft für den SV Bottenbach bis maximal 20.000 € zu, sofern die Finanzierung des Projekts, sowie die Einhaltung der Tilgungsverpfichtung nachgewiesen werden kann und die Kommunalaufsichtsbehörde die Übernahme der Bürgschaft genehmigt.
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
as Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft honoriert ein klimaangepasstes Waldmanagement für Waldbesitzende durch das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Der Förderbetrag ergibt sich aus der verfügbaren Waldfäche und beträgt 100 € je Hektar Waldgebiet. Die Förderung soll mindestens bis zum Jahr 2026 bestehen. Für die Bewilligung sind mehrere Kriterien zu erfüllen. U.a. ist eine natürliche Waldentwicklung (Stilllegung) auf 5 % der Fläche bei Waldbesitz über 100 ha verpfichtend. Über hierfür geeignete Flächen soll in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden. Der Gemeinderat beschloss daher die Teilnahme an dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ und die zeitnahe Festlegung einer Fläche zur natürlichen Waldentwicklung (Stillegung).
Info u. Verschiedenes
- Der Vorsitzende teilte mit, dass der Entlastungskanal für Oberfächenwasser im Bereich des Wiesenbrunnens verstopft ist und das zur Herstellung des Durchfusses umfassende Sanierungsarbeiten durch die Verbandsgemeindewerke durchgeführt werden müssen. Die Arbeiten haben bereits begonnen.
- Der Vorsitzende teilte mit, dass zwischenzeitlich drei Hundetoiletten in der Ortsgemeinde montiert wurden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 450 € (150 € je Stück).
- Der Vorsitzende informierte, dass im DGH seit dem 01.09.2022 von der Feuerwehr ein Raum als zukünftiger Umkleideraum angemietet wurde und informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. dem geplanten Umbau. Der Umbau erfolgt größtenteils in Eigenleistung der Feuerwehr und soll bis Frühjahr 2023 abgeschlossen sein.
- Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Ortsgemeinde Bottenbach einen Förderbetrag in Höhe von 23.600 € durch einen Fördervertrag für Umweltschäden im Wald erhalten hat.
- Der Vorsitzende teilt mit, dass der Seniorennachmittag am 04.11.2022 um 14.00 Uhr stattfndet. Geplant ist ein gemütliches Beisammensein mit Jahresrückblick.
- Der Vorsitzende informierte über die Montage des Wasserbeckens („Schöpfstelle“) auf dem Friedhof wurde durch die Spedition geliefert. Aufgrund einer kleinen Absplitterung an einer Ecke, erhält die Gemeinde das Wasserbecken 20% günstiger. Der benötigte Graben wurde bereits ausgehoben und das Wasserbecken durch die Spedition geliefert.
- Der Vorsitzende informierte über die Notstromversorgung im Dorfgemeinschaftshaus im Falle eines Blackouts. Die Feuerwehrunterkunft im Dorfgemeinschaftshaus wird mit einem mobilen Notstromaggregat mit einer Leistung von 8 KVA ausgestattet. Die ist ausreichend, um im Falle eines Blackouts auch eine Wärmeinsel im großen Saal einzurichten und die Beleuchtung aufrecht zu erhalten. Der örtlicher Elektriker Patrick Turner wird zeitnah noch einen benötigten Anschluss setzen.
- Der Vorsitzende teilte mit, dass am 3. Advent Wochenende die „Boddenbacher Dorfweihnacht“ und am 17.12.2022 die Lichterfahrt durch die Ortsgemeinde stattfndet.
- Der Vorsitzende informierte, dass die Nachgefragte Menge an Brennholz größer ist, als die Menge, die geliefert werden kann. Die Bestellung wird evtl. gekürzt.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil wurden Grundstücksangelegenheiten sowie Informationen zum Jugendraum und das Thema Windkraft behandelt.
27. Sitzung des Gemeindrates Bottenbach
am 21.09.2022
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und 2021 sowie Entlastung
Der Gemeinderat hat gemäß § 114 GemO die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und 2021 beschlossen. Der Jahresabschluss 2020 wurde mit einer Bilanzsumme von 3.888.848,95 € und einem Eigenkapital von 2.630.823,88 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.09.2022 geprüft. Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.983,26 € ab. Die Finanzrechnung 2020 schließt mit einem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 19.318,81 €, einem Fehlbetrag von 18.334,29 € und einer Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von 27.742,05 € ab. Der Jahresabschluss 2021 wurde mit einer Bilanzsumme von 3.961.165,33 € und einem Eigenkapital von 2.765.795,55 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.09.2022 geprüft. Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 134.571,67 € ab. Die Finanzrechnung 2021 schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 160.307,38 €, einem Überschuss von 116.057,88 € und einer Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von 106.875,12 € ab.
2. Verlegung Standort Glascontainer
Aufgrund von Beschwerden von Anliegern bzgl. Lärmbelästigung und Verschmutzung am Standort in der Steinhauser Straße hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Glascontainerstandort an den Wendeplatz am Friedhof verlegt wird.
3. Anpassung der Brennholzpreise
Durch die momentane Preissituation bei Öl und Gas besteht derzeit eine verstärkte Nachfrage nach Brennholz. Dies führt dazu, dass die Nachfrage nicht vollständig aus dem Gemeindewald bedient werden kann und Bewerber an den Landesforst verwiesen werden müssen. Zur Gleichbehandlung beschloss der Gemeinderat die Anpassung des Holzpreises an die Preise des Landesforst. Polterlaubholz 68 €/fm Polternadelholz angepasst an den Preis des Forstamtes Flächenlose/Kronenholz 25 € /rm.
4. Änderung der Gebührensatzung des Dorfgemeinschaftshauses
Bei größeren Feierlichkeiten (insbesondere Hochzeiten) im großen bzw. kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses kommt es oft vor, dass die Räumlichkeiten bereits Tage vorher und Tage danach genutzt werden (teilweise von Mittwoch bis Montag), obwohl die eigentliche Feier nur samstags stattfndet und nur dieser Tag gemietet ist. Bisher wurde für diese zusätzliche Nutzung keine gesonderte Gebühr berechnet. Zur Abgrenzung und Regelung hat der Gemeinderat eine Zeitspanne für die Nutzung festgelegt, welche regulär durch die Gebühr abgedeckt ist. Wird diese überschritten, fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Die reguläre Nutzung vom großen und kleinen Saal umfasst zukünftig die Zeitspanne vom Vortrag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 12:00 Uhr. Wird mehr Zeit benötigt, fällt zusätzlich eine ermäßigte Nutzungsgebühr von 50 €/Tag an.
Strom und Heizkosten werden zusätzlich berechnet. Bei auswärtigen wird zusätzlich ein Zuschlag von 50 % berechnet.
Für die Heizkosten wird eine Pauschale von:
30 € für den kleinen Saal,
35 € für den großen Saal
50 € für die Nutzung beider Säle und
15 € für den Jugendraum erhoben.
Die Heizkostenpauschale wird nur bei laufender Heizung erhoben. Bei den Stromkosten wird die jeweils für das Dorfgemeinschaftshaus gültige Tarif an die Nutzer weitergeben.
5. Friedhof Bottenbach; Errichtung einer weiteren Wasserentnahmestelle
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer zusätzlichen Wasserentnahmestelle auf dem Friedhof in Bottenbach. Der heiße Sommer hat gezeigt, dass die Wege zwischen der bestehenden Wasserentnahmestelle und den hinteren Grabstätten zu weit sind. Gerade für ältere Besucher mit Gießzubehör und Gartenutensilien sei der Weg besonders schwer. Daher wird eine weitere Wasserentnahmestelle auf dem Friedhof errichtet werden, welche den hinteren Bereich des Friedhofs abdeckt und Abzweigstellen für Wasserhähne in der Nähe der Baumurnengräber bietet. Die Errichtung erfolgt in Eigenleistung durch die Gemeindearbeiter. Die Materialkosten der Wasserentnahmestelle, Wasserleitung und Gerätekosten belaufen sich auf ca. 4.000 € brutto.
6. Auftragsvergaben; Elektroarbeiten Dorfgemeinschaftshaus, Leichenhalle und Bauhof
Den Auftrag zur Beseitigung der Mängel aus den Prüfberichten der letzten Elektroprüfung (Dorfgemeinschaftshauses, Leichenhalle, Bauhof) hat der Gemeinderat an die Firma Patrick Turner aus Bottenbach zum Angebotspreis von insgesamt 8.795,70 Euro vergeben.
7. 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat hat die 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. Diese beinhaltet die Anpassung an die gesetzlichen Regelungen für die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege sowie die Änderung des Stellenplans. Der Stellenplan wurde im Bereich des Bauhofes für einen Arbeiter von 0,3 auf 0,7 erhöht.
8. Information:
Änderung des Landesfnanzausgleichsgesetzes (LFAG); Auswirkung auf die Ortsgemeinde Der Gemeinderat wurde über die anstehenden Änderungen des LFAG zum 01.01.2023 informiert. Durch die Rechtsänderungen ergeben sich auch direkte Auswirkungen auf die Ortsgemeinde. Insbesondere sollen nach dem Gesetzesentwurf die Nivellierungssätze für die Gemeindesteuer (Grundsteuer, Gewerbesteuer) angehoben werden. Durch die Erhöhung der Nivellierungssätze im LFAG müssen die Ortsgemeinden grundsätzlich die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze deutlich erhöhen.
9. Bericht über die derzeitige Situation am Energiemarkt sowie Einsparmöglichkeiten
Der Gemeinderat wurde über die aktuelle Situation am Energiemarkt und die laufenden Planungen für verschiedenen Krisensituationen aufgrund von Gasmangel bzw. Stromausfall informiert.
10. Informationen und Verschiedenes
10.1 Sachstand Kindergarten Die Kirchgemeinde hat zugesichert, dass der Vertrag für den Anbau entsprechend dem Wunsch der Gemeinde angepasst wird. Nachdem die Gemeinde 10 Jahre die Trägerschaft von dem Gebäude übernommen hat, geht das Gebäude an die Ortsgemeinde über. Im Ursprungsvertrag waren 20 Jahre vorgesehen. Die Baugenehmigung der Kreisverwaltung liegt noch nicht vor.
10.2 Neubaugebiet „Großer Busch“ Das Gelände ist komplett geräumt und der Straßenbereich ca. 40 cm ausgekoffert. Das Material wurde für das Kleinspielfeld des Sportvereines verwendet. Die vorhandenen Garagen des Bauhofes wurden mit einem Kran versetzt. Derzeit sind die Ausschreibungen für Kanal/Wasser und Straßenbauarbeiten in Vorbereitung. Im Herbst soll die Maßnahme noch ausgeschrieben werden.
10.3 Zeltplatz Die Arbeiten am Zeltplatz an der Grillhütte sind soweit abgeschlossen. Die Bepfanzung wurde vorgenommen und der Rasen eingesät.
10.4 Schaden Baumscheibe Pirmasenser-Straße Durch ein Fahrzeug wurde ein Baum mit Schutzgitter umgefahren. Es ist kein eindeutiger Zeuge vorhanden, der den Schaden gesehen hat. Eine Baufrma, die dort gearbeitet hat, streitet ab, den Schaden verursacht zu haben.
10.5 Tagesausfug am 16.09.2022 Der Vorsitzende informiert über den Ablauf des Tagesausfuges der Senioren.
10.6 Wiesenbrunnen Der Vorsitzende berichtet über die Arbeiten am Wiesenbrunnen. Im Rahmen eines LEADER-Plus-Bürgerprojektes wurde dieser unter der Leitung des Fördervereins der Dorfgemeinschaft saniert.
10.7 Heimatkalender Im Heimatkalender wurde eine ½-seitige Anzeige geschaltet. Die Kosten liegen bei rd. 140 €.
26. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 20.07.2022
Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau; Vorstellung durch die Firma UGG
Nach Kenntnisnahme der Sach- und Rechtslage, eingehender Beratung und Abwägung aller Gesichtspunkte, beschloss der Gemeinderat,
a) dem Abschluss der Absichtserklärung mit der UGG, vorbehaltlich der Genehmigung der Kreisverwaltung und unter dem Vorbehalt, dass die UGG für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land eine Ausbauzusage erteilt, zuzustimmen. Sollte eine gemeinsame Ausbauzusage durch die UGG nicht erteilt werden, erfolge eine erneute Beratung und Beschlussfassung durch die jeweiligen Gemeinderäte.
b) die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zu beauftragen, die Genehmigung zur Unterzeichnung der Absichtserklärung einzuholen. Erst nach Erteilung der Genehmigung wird die Absichtserklärung rechtswirksam. Die entsprechenden Adressabgleiche erfolgen im Vorfeld unter enger Einbindung der Ortsgemeinde sowie der Verbandsgemeinde.
Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde Bottenbach plant zukünftig (voraussichtlich ab dem 01.01.2023), wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 10a Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben. Der Beitragssatz soll zunächst auf der Grundlage einer Spitzabrechnung (sog. A-Modell) ermittelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umstellung (Grundlagenermittlung, Satzung usw.) von den einmaligen auf die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen entsprechend vorzubereiten.
Liegenschaftsangelegenheiten; Verkauf Mietshaus Waldstraße 1 - weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat beschloss, den Verkauf des gemeindeeigenen Mietshauses, Waldstraße 1, gegen Höchstgebot zu inserieren. Angebote dürfen nicht unter dem Mindestgebot von 60.000 € abgegeben werden. Angebote sind innerhalb von 6 Wochen nach erstmaliger Veröffentlichung der Anzeige abzugeben. Die besten fünf Gebote sollen nachverhandelt werden und die Veröffentlichung soll erstmalig nach den Sommerferien erfolgen. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, in eventuelle Nachverhandlungen mit den Höchstbietenden zu treten. Die Zuschlagserteilung wird nach eventuellen Nachverhandlungen durch den Gemeinderat beschlossen. Die Ortsgemeinde Bottenbach behält sich den Verkauf vor.
Ausweisung von BAT-Flächen bzw. Waldrefugien im Gemeindewald Bottenbach
Der Gemeinderat Bottenbach beschloss, auf Vorschlag des Vorsitzenden, die sog. Biotop-Baumgruppen nach dem vorliegenden BAT-Konzept auszuwählen, welche anschließend auf dem Ökokonto eingebucht werden und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. an potentielle Projektierer vermarktet werden können.
Prot. Kindergarten Bottenbach; Beratung und Beschlussfassung über den Vertragsentwurf zur Kostenvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Bottenbach und der Prot. Kirchengemeinde Großsteinhausen/Bottenbach
Der Gemeinderat beschloss hierzu, dass er sich bei einer evtl. unentgeltlichen Übergabe der Gebäudeträgerschaft auf die Ortsgemeinde, gemäß dem neu vorgelegten Vertrag, lediglich für 10 statt der vorgeschlagenen 20 Jahre verpfichten möchte, dann weiterhin als Rechtsnachfolger eine protestantische Kindertagesstätte zu betreiben.
Informationen und Verschiedenes:
a) Der Vorsitzende informierte über eine Auftragsvergabe bezüglich der Erdarbeiten für die Erschließung des Neubaugebietes „Großer Busch 2“. In einer beschränkten Ausschreibung wurden von der Verwaltung vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bis zum Submissionstermin am 07.07.2022 sind insgesamt drei Angebote eingegangen. Übersicht der geprüften Angebotssummen:
Bieter 1 22.699,25 €
Bieter 2 10.463,91 €
Bieter 3 7.495,51 €.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.06.2022 den Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen. Die Ermächtigung wurde davon abhängig gemacht, dass die Auftragsvergabe nur bis max. 20 % über der Kostenberechnung vom Ingenieurbüro liegen darf. Von Herrn Wonka wurden Baukosten für die Erdarbeiten zur Herstellung des Erdplanums in Höhe von 12.944.52 € errechnet. Da die Voraussetzungen der Auftragsermächtigung vorlagen, erfolgte die Vergabe der Erdarbeiten mit Schreiben vom 19.07.2022 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markus Nafziger, Bottenbach, zum Angebotspreis von 7.495,51 €. Sobald das Baufeld geräumt ist, soll mit den Erdarbeiten begonnen werden.
b) Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Sachstand bezüglich der zwischenzeitlich durchgeführten Arbeiten an der Grillhütte.
c) Bezüglich der Neugestaltung des Friedhofes wurde der neu gepfasterte Weg zwischenzeitlich fertiggestellt.
d) Am Wiesenbrunnen wurde mit den Restaurierungsarbeiten begonnen.
e) Der Vorsitzende erinnerte noch einmal an den Besuch der Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 17.08.2022 bezüglich der geplanten „Im Land daheim Tour“. Hierbei trifft die Ministerpräsidentin das Ehrenamt. Der Vorsitzende forderte die Gemeinderatsmitglieder dazu auf, ihm ehrenamtlich verdiente Bürger*innen zu melden.
f) Der Vorsitzende informierte über den geplanten Tagesausfug der Ortsgemeinde nach Bad Wimpfen am 16.09.2022 und dankte in diesem Zusammenhang insbesondere Frau Kathrin Metz und Herrn Dieter Metz für die Organisation.
g) Der Vorsitzende informierte darüber, dass er noch Fahrräder für Flüchtlinge sucht.
Nichtöffentliche Sitzung
Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung wurden Personalangelegenheiten sowie Informationen und Verschiedenes behandelt.
25. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 15.Juni 2022
Änderung der Hauptsatzung Ortsgemeinde Bottenbach
Der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde, der gleichzeitig Ortsbürgermeister ist, erhält von der Ortsgemeinde für seine Tätigkeit als Ortsbürgermeister eine reduzierte Aufwandsentschädigung. Die Reduzierung ist vom Gemeinderat in der Hauptsatzung festzulegen. Da der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bottenbach seit dem 01.05.2022 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ernannt worden ist,muss die Änderung der Hauptsatzung rückwirkend zum 01.05.2022 in Kraft gesetzt werden. Durch Beschluss des Gemeinderates wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % der regulären Aufwandsentschädigung festgelegt. Die Hauptsatzung wurde rückwirkend zum 01.05.2022 entsprechend geändert.
Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Information der Ratsmitglieder Aufgrund den geänderten gesetzlichen Bestimmungen sind wiederkehrende Beiträge ab 2024 gesetzlich verpfichtend. Wird der Umstellung früher vollzogen, wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Förderung von 5 € pro Einwohner gewährt. Bottenbach ist die einzige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, welche noch keine wiederkehrende Beiträge eingeführt hat. Zur Information des Gemeinderates erläuterte Beitragssachbearbeiter Patrick Betz ausführlich die Vor- und Nachteile von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen. Sollte der Gemeinderat zeitnah die Einführung von WKB wünschen, wurde vorgeschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Hierbei sollte auch festgelegt werden, ob eine Spitzabrechnung oder eine Kalkulation (2-5 Jahre) berücksichtigt werden soll. Sobald der Grundsatzbeschluss erfolgt ist, wird die Verwaltung die umfangreichen Erfassungsarbeiten fortsetzen und anschließend den Satzungsbeschluss vorbereiten. Nach dem Satzungsbeschluss sollte das neue System dann den beitragspfichtigen Grundstückseigentümern in einer öffentlichen Informationsveranstaltung (z. B. im Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach) vorgestellt und anschließend die Satzung im Amtsblatt bekanntgemacht werden. Der Gemeinderat beschloss, dass die Verwaltung den Grundsatzbeschluss zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen vorbereiten soll. Hierbei soll in der Satzung zunächst die Spitzabrechnung berücksichtigt werden. Für weitere Informationen bezüglich einer Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED soll der zuständige Mitarbeiter der Pfalzwerke AG in eine Gemeinderatssitzung eingeladen werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ausweisung von Sonderbaufächen für Photovoltaikanlagen auf Freifächen - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 02.12.2021 grundsätzlich entschieden, eine Freifäche für Photovoltaikanlagen auszuweisen. Die Auswahl des Gebietes erfolgte unter Berücksichtigung der Ausrichtung, der Sonneneinstrahlung und des Einspeisepunktes als Hauptkriterien. Allerdings soll durch die Photovoltaikanlage auch keine Beeinträchtigung der Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen und die künftige Entwicklung der Gemeinde eingeschränkt werden. Der Gemeinderat beschloss, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, ein neues Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Sonderbaufächen für Photovoltaikanlagen auf Freifächen einzuleiten, da ein Bedarf an Flächen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien besteht. Der Gemeinderat beschloss nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan erhielt die Bezeichnung „Sonderbaufäche Photovoltaikpark I“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Plan-Nrn. 500, 764/2, 780, 784, 785/2, 790, 856, 860, 865, 869, 872, 876, 878, 900, 920/2, 930 und 1120, Gemarkung Bottenbach.
Erschließung des Neubaugebietes „Großer Busch 2“ Beratung und Entscheidung über die Vergabe der Erdaushubarbeiten
Der Gemeinderat beschloss, die Erdarbeiten für die Erschließung des Neubaugebietes „Großer Busch 2“ vorab auszuschreiben und den Auftrag zu vergeben. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen, sofern der Auftrag bis max. 20 % über der vom Ingenieurbüro noch zu berechnenden Kostenschätzung liegt.
Ausstattung der Grillhütte (Dachrinne und Windschutz) und Zeltplatz Bottenbach (Erdarbeiten); Auftragsvergabe
Die Grillhütte in Bottenbach soll mit einer Dachrinne und einem Windschutz ausgestattet werden. Günstigster Bieter für die Lieferung und Anbringung einer Dachrinne ist die Firma Buchholz mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 1.990,42 €. Günstigster Bieter für die Ausstattung mit einer Windschutzplane ist die Firma Schutznetz24 mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 1.007,36 €. Außerdem sind noch weitere Erdarbeiten am Zeltplatz erforderlich. Günstigster Bieter ist die Firma Nafziger mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 4.185,23 €. Der Gemeinderat beschloss, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Informationen und Verschiedenes: ·
Am 17.08.2022, zwischen 13.30 Uhr und 14.30 Uhr, besucht die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, den Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach und will sich vor Ort von der guten Arbeit des Fördervereins überzeugen. ·
Der Vorsitzende erläuterte den Ratsmitgliedern den aktuellen Sachstand bezüglich dem geplanten Anbau am Prot. Kindergarten. Hierzu liegt zwischenzeitlich auch ein Vertragsentwurf bezüglich der ungedeckten Kosten vor, der allerdings so durch die Ortsgemeinde nicht angenommen werden kann. Eine Überarbeitung ist mit dem prot. Verwaltungsamt in Abstimmung und soll bis zur nächsten Ratssitzung vorliegen.
Der Männerclub hat sich bereiterklärt, die Osterwaldhütte zu sanieren. Die Kosten hierfür übernimmt der Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach.
Bezüglich der Neugestaltung des Friedhofes sind die Arbeiten zur Herstellung eines neuen (zusätzlichen) Fußweges im Gange. ·
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht wird der landesweit vorgegebene Nivellierungssatz der Grundsteuer ab 2023 von 385 v. H. auf 465 v. H. erhöht. Dies bewirkt in Bottenbach voraussichtlich eine Grundsteuererhöhung von ca. 20 %. · Die Kommunalaufsicht hat im Auftrag vom Innenministerium Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass eine verbindliche Vorgabe beabsichtigt ist, wonach zukünftig Investitionen direkt über Grund- und Gewerbesteuererhöhungen gegen zu fnanzieren sind. ·
In der 5. Woche der Schulferien soll wieder eine Sommerferienfreizeit stattfnden. Aufgrund von Abmeldungen sind wieder zwei Plätze frei. ·
Bezüglich dem Zukunftscheck Dorf erläuterte der Vorsitzende den aktuellen Sachstand. ·
Die Grillhütte hat eine sehr gute Auslastung mit entsprechenden Einnahmen.
Nichtöffentliche Sitzung
Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung wurden eine Grundstücksangelegenheit sowie Informationen und Verschiedenes behandelt.
24. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 04.04.2022
Energetisches Quartierskonzept;
Grundsatzbeschluss Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide entscheidet der Gemeinderat dann über das weitere Vorgehen.
23. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 21.03.2022
Vorstellung des Waldrefugiums bzw. der Möglichkeiten zur forstwirtschaftlichen Flächenstilllegung im Gemeindewald Bottenbach
Der Leiter des Forstamtes Westrich, Herr Florian Kemkes, sowie die zuständige Revierförsterin Frau Maria Jäger und Herr Raphael Philipp von Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz informierten über die verschiedenen Möglichkeiten des Prozessschutzes im Gemeindewald Bottenbach. Dabei wurden Konzepte für Waldrefugien und zur forstwirtschaftlichen Flächenstilllegung vorgestellt. Die Beschlussfassung des Gemeinderates ist für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung Baugebiet „Großer Busch“
Der Gemeinderat beschloss die Ausführungsplanung für das Neubaugebiet „Großer Busch“. Die Planung sieht eine Fertigstellung der Erschließungsanlage bis zum Frühjahr 2023 vor. Auf der Grundlage der Kostenschätzung wird mit einem Verkaufspreis von 100-110 € je qm Grundstücksfäche gerechnet.
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Vorverträgen im Baugebiet „Großer Busch“
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss von Vorverträgen für das Neubaugebiet „Großer Busch“ zu. Der Abschluss eines Vorvertrages mit verbindlicher Platzreservierung ist gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 250,-- Euro möglich. Beim nachfolgenden Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet.
Beratung und Beschlussfassung über die Vermietung der Grillhütte an gewerbliche Nutzer;
Festlegung der Gebührenhöhe Der Gemeinderat beschloss die Vermietung der Grillhütte für gewerbliche Veranstaltungen. Für gewerbliche Nutzungen wird eine Gebühr von täglich 250,-- Euro/Tag festgelegt. Die Gebührensatzung und Mietvertrag wird entsprechend geändert. Zusätzlich wurde die vorherige Zahlung einer Kaution in Höhe der Gebühr festgelegt.
Sachstand Erneuerbare Energien;
Festlegung eines Termins zur Bürgerinformation Der Ortsbürgermeister informierte über den aktuellen Stand hinsichtlich der Errichtung des Solarparks Bottenbach. Die Bürgerversammlung zum Thema „Erneuerbare Energien“ soll am Donnerstag, dem 28.04.2022, um 20 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus stattfnden.
LAG Pfälzer Wald;Grundsatzbeschluss zur Antragstellung Projekt Zeltplatz und Windschutznetz Grillhütte
Über das Förderprogramm LAG Pfälzer Wald soll ein Zuschussantrag für die Errichtung eines Zeltplatzes, eine Regenrinne und der Anschaffung eines Windschutznetzes gestellt werden.
22. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 08.02.2022
Forstwirtschaftsplan 2022
Der Gemeinderat beschloss den Forstwirtschaftsplan 2022 mit einem Jahresertrag von 41.872 € sowie Aufwendungen von 39.904 €.
Jugendfreizeit in Bottenbach
Der Gemeinderat beschloss, auch in diesem Jahr, die Jugendfreizeit „Ferien in der Heimat“ in Eigenregie der Ortsgemeinde Bottenbach durchzuführen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Sachspende in Form von Pflanzen für den Friedhof (Kriegerdenkmal), Dorfgemeinschaftshaus und Dorfplatz, vom Blumenhaus Kunz im Wert von 870 € zu.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.000 € von der Sparkasse Südwestpfalz für die Naturverjüngung einer Waldfläche zu.
LAG Pfälzer Wald; Grundsatzbeschluss zur Antragstellung Projekt Zeltplatz und Windschutznetz Grillhütte
An der Grillhütte soll ein Zeltplatz errichtet werden und der neu errichtete Freisitz soll einen Windschutz sowie eine Regenrinne erhalten.
Die endgültige Entscheidung über die Art und Ausführung des Windschutzes wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Errichtung einer Wallbox am Dorfgemeinschaftshaus; Angebot der Pfalzwerke
Der Ortsgemeinde wurde von der Pfalzwerke AG die Förderung einer eigen genutzten Wallbox am Dorfgemeinschaftshaus angeboten. Da die Ortsgemeinde selbst keine Elektrofahrzeuge besitzt, soll dieses Angebot an einen privaten Nutzer weitergereicht werden.
Einweihung Naturdenkmal "Dicke Eiche"; Festlegung von Art und Umfang
Das Naturdenkmal „Dicke Eiche“ soll bis April/Mai eingeweiht werden. Dazu ist die Errichtung eines Hinweisschildes und einer Schautafel vorgesehen.
Auf die Errichtung einer Bank oder die Befestigung der Zuwegung wird verzichtet.
21. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 02.12.2021
Bebauungsplan „Auf Kälblingen“ nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für das Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan „Auf Kälblingen“ an das Ingenieurbüro Wonka zu vergeben. Zudem wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, einen Auftrag für ein notwendiges geotechnisches Gutachten zu vergeben.
Erschließung des Neubaugebietes "Großer Busch II"
Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Gemeinderat beschloss, dem Ingenieurbüro Wonka die Ingenieurleistungen für die Erschließung und örtliche Bauleitung gemäß dem Angebot vom 29.11.2021 für das Neubaugebiet „Großer Busch II“ zu übertragen.
Grundsatzentscheidung zur Errichtung von Photovoltaik auf Freiflächen in der Gemarkung Bottenbach
Der Gemeinderat Bottenbach fasste den Grundsatzbeschluss, die Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einzuleiten und die Verhandlungen mit dem Projektierer zu führen. Die max. Potentialfläche umfasst ca. 10 Hektar in der Gewanne „Auf der Fliegenbusch“ und ca. 6,5 Hektar in der Gewanne „Im Birkenbusch“.
Anschaffung eines Laubsaugers für den Bauhof
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Laubsaugers für den gemeindlichen Bauhof.
20. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 21.10.2021
a) Vorstellung des neuen kommissarischen Forstamtsleiters, Herrn Florian Kemkes
Der neue kommissarische Forstamtsleiter, Herr Florian Kemkes, stellte sich vor.
b) Allgemeine Informationen zum Gemeindewald Bottenbach von Frau Revierleiterin Maria Jäger
Die Revierleiterin, Frau Maria Jäger, informierte den Gemeinderat über den veränderten Holzeinschlag im laufenden Jahr.
c) Festlegung Holzpreis für 2022 an Selbstwerber
Der Holzpreis für Selbstwerber wurde ab dem nächsten Jahr wie folgt festgelegt:
Selbstwerber für Polterholz: 50 € je Festmeter (netto)
Selbstwerber für Kronenholz 18 € je Raummeter (netto).
Der Holzpreis für Selbstwerber liegt somit ca. 2,-- Euro unter dem Preis des Landesforst.
Bebauungsplan "Auf Kälblingen" nach § 13b BauGB;
Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfs
Herr Ingenieur Wonka stellte verschiedene Entwürfe für die Bebauungsplanung „Auf Kälblingen“ nach § 13b BauGB vor.
Der Gemeinderat beschloss, die vorgestellte Variante 1 für den Bebauungsplanentwurf weiter zu verwenden.
Erneuerbare Energien; Bildung einer Arbeitsgruppe
Zur Bewältigung der anstehenden Projekte für erneuerbare Energien (Freiflächen-Photovoltaik und Windkraft) wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Ratsmitgliedern Alexander Kölsch und Udo Weber sowie dem Vorsitzenden Klaus Weber, gebildet.
Die Arbeitsgruppe soll die Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten.
Freiflächen Photovoltaik auf Bottenbacher Gemarkung; Sachstand und Beratung über das weitere Vorgehen
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über die Voraussetzungen zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Bottenbach. Es wurde eine Ortsbesichtigung durch den Gemeinderat vereinbart.
Windkraft auf Bottenbacher Gemarkung;
Sachstand und Beratung über das weitere Vorgehen
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand. Die Arbeitsgruppe wird im November Gespräche mit den Projektierern Prokon, Gaia und Boreas aufnehmen.
Auftragsvergabe;
Anschaffung einer Frontkehrmaschine für den Iseki-Traktor
Da die Kosten für die Anschaffung einer Frontkehrmaschine zu hoch erschienen, beschloss der Gemeinderat als Alternative, die Anschaffung eines Laubsaugers.
Hierzu sollen noch zwei weitere Angebote eingeholt werden. Die Auftragsvergabe erfolgt dann in der nächsten Sitzung.
Anschaffung eines Schneeschildes für den Iseki-Traktor
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Schneeschildes für den Kommunaltraktor.
Benutzungsordnung Grillhütte;
Beschluss über Benutzungsordnung
Der Gemeinderat beschloss, die Benutzungsordnung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu erlassen. Die Höhe der Benutzungsgebühr wurde auf 50 €/Tag für Bottenbacher Bürger festgelegt. Für auswärtige Nutzer kommt ein Auswärtigenzuschlag von 50% hinzu.
Weiterhin legt der Gemeinderat folgende Punkte hinsichtlich dieser Benutzungsordnung fest:
· | Die Benutzungsgebühr für Bottenbacher Bürger sowie für ortsansässige Vereine und Institutionen wird auf 50,00 € pro Tag festgelegt. Für auswärtige Nutzer kommt ein Auswärtigenzuschlag von 50% hinzu. |
· | Das Mietverhältnis geht jeweils von 10.00 Uhr bis zum Folgetag um 10.00 Uhr. Danach muss Platz entsprechend den Mietbestimmungen und der Benutzungsordnung ordnungsgemäß übergeben werden. |
· | Eine Reservierung der Grillhütte ist erst vorgenommen, wenn der Mietvertrag (auf der Homepage hinterlegt) unterschrieben vorliegt und die Benutzungsgebühr im Voraus auf das angegebene Konto bezahlt ist. |
· | Nimmt ein Benutzer/Mieter einen reservierten Termin nicht wahr, so hat er dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Benutzungsgebühr einbehalten, sofern der Mieter keinen Nachmieter für den reservierten Termin benennen kann. |
· | Die Schlüsselübergabe bzw. Schlüsselrückgabe erfolgt an den Bürgermeister oder an eine vom ihm beauftragten Person. |
· | Der Belegungsplan ist auf der Homepage www.bottenbach-pfalz.de veröffentlich. |
Der Vorsitzende wurde ermächtigt, alle weiteren Schritte für den Erlass der Benutzungsordnung zu veranlassen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen Feld- und Waldwege. Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Der Gemeindeanteil wird auf 5 % festgelegt.
Grundstücksangelegenheiten;
Ankauf des Grundstücks Pl.-Nr. 1495, Gemarkung Bottenbach
Der Gemeinderat beschloss, das Grundstück Pl.-Nr. 1495, Gemarkung Bottenbach, mit einer Größe von ca. 1.600 m² zum Preis von 1,20 €/m², also einem Gesamtpreis von 1.920 € zzgl. anfallender Kosten zur Nutzung als Ausgleichsfläche für die Maßnahme „Ergänzungssatzung Friedhofstraße“ zu erwerben.
19. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 23.08.2021
Windkraft; Vortrag von Herrn Manfred Seibel - Koordinator Klimaschutz Landkreis Südwestpfalz
Herr Manfred Seibel, Koordinator Klimaschutz des Landkreises Südwestpfalz, hielt einen Vortrag zum Thema Windkraft und beantwortete ausführlich die Fragen der Ratsmitglieder.
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022
Der Gemeinderat beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022.
Für das Neubaugebiet „Am großen Busch 2“ sind Erschließungskosten von 300.000 € eingeplant. Für die Kindertagesstätte Bottenbach sind erhöhte Personalkosten für 2021 und 2022 eingeplant. Die Stelle für den Bauhof soll in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres von 0,75 auf eine ganze Stelle angehoben werden.
Bebauungsplan „Auf Kälblingen“ nach § 13b BauGB;
Grundsatzentscheidung zur Verfahrensauswahl
Der Bebauungsplan „Auf Kälblingen“ soll nach dem Verfahren nach § 13b BauGB als reines Wohngebiet geplant werden.
Aktueller Sachstand protestantische Kindertagesstäte Bottenbach;
Beratung über die weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder zum aktuellen Sachstand der Prot. Kindertagesstätte Bottenbach. Es liegen Baupläne für die Erweiterung der Kindertagesstätte vor und es wurde eine Vergleichsberechnung angestellt zum Anteil der Ortsgemeinde in Abhängigkeit von der Trägerschaft der Kindertagesstätte.
Ergebnis war, dass der Kostenanteil der Ortsgemeinde geringer ausfällt, wenn die Kirchengemeinde Träger der Kindertagesstätte bleibt.
Annahme einer Sachspende
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Sachspende von der Firma KSD Kransysteme GmbH, Zweibrücken, in Höhe von 2.380 € zu. Die Firma KSD Kransysteme hat die acht Balkenschuhe für die Errichtung des Freisitzes an der Grillhütte gespendet.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat nach ausführlicher Abwägung der Sach- und Rechtslage, sich Windkraftanlagen in der Gemarkung Bottenbach nicht gänzlich zu verweigern. Es soll mit den Projektieren in Kontakt getreten werden und ein oder mehrere Standorte in der Gemarkung Bottenbach ausgewählt werden, von welchen möglichst wenig Belastung für die Bevölkerung ausgeht und dennoch ein finanzielles positives Ergebnis im Sinne der Ortsgemeinde erreicht werden kann.
18. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
07.07.2021
Bebauungsplan „Auf Kälblingen“ nach § 13 BauGB;
Grundsatzentscheidung zur Verfahrensauswahl
Ingenieur Wonka und Herr Ehrhard von der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterten die Möglichkeiten, die der Ortsgemeinde hinsichtlich den baulichen Nutzungsarten für das Bebauungsgebiet „Auf Kälblingen“ offenstehen. Insbesondere wurde die Abgrenzung zwischen den Gebietsformen „Allgemeines Wohngebiet“ und „Mischgebiet“ thematisiert. Im Mischgebiet sind neben dem Wohnen auch noch kleinere nichtstörenden Gewerbebetriebe zugelassen. Die Vor- und Nachteile, welche bei beiden Gebietsformen entstehen, wurden ausführlich erläutert.
Die Abgrenzung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates beschlossen werden. Zur Entscheidungsfindung soll dazu vorab eine Anfrage nach dem Bedarf von Mischgebietsflächen im Amtsblatt erfolgen.
Solarpark auf der Gemarkung Bottenbach;
Information durch die Firma Prokon
Ein Vertreter der Firma Prokon erläuterte die Möglichkeiten zur Errichtung eines Solarparks auf privaten landwirtschaftlichen Flächen in der Ortsgemeinde. Die Flächen liegen im Bereich Birkenbusch und Fliegenbusch und umfassen in der max. Ausdehnung etwa 16,5 ha. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Grundsatzbeschluss Umnutzung des ehemaligen Bibliothekraumes
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass der ehemals für die Errichtung einer Bibliothek vorgesehene Raum im Untergeschoss des Dorfgemeinschaftshaus an die Verbandsgemeinde abgetreten und künftig als Umkleide und Sanitärfläche durch die Feuerwehr genutzt werden kann.
Der Vorsitzende wurde beauftragt, die Einzelheiten hinsichtlich der Nutzungsentschädigung auszuhandeln. Die Höhe der Nutzungsentschädigung bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.
Friedhofsangelegenheiten;
Umwidmung eines Einzel- und Doppelgrabfeldes in ein Urnengrabfeld
Der Gemeinderat beschloss die Umwidmung des Feldes A I (rechts vom Eingangsbereich des Friedhofes) von einem Einzel- und Doppelgrabfeld in ein „Urnengrabfeld ohne Grabeinfassung“. Die Arbeiten zur Herstellung des Grabfeldes erfolgen im Herbst 2021.
Hinsicht dem neu zu errichteten Baumgrabfeld wurde die Friedhofsgebührensatzung wurde um den Punkt „Herstellungs- und Pflegegebühr für Baumgräber“ ergänzt.
Entsprechend der Gebührenkalkulation des Vorsitzenden beträgt die einmalige Herstellungs- und Pflegegebühr für eine Nutzungsdauer von 20 Jahre pauschal 1.500 €. Darin enthalten sind neben den Kosten der erstmaligen Herstellung auch die Kosten der Bepflanzung und dauerhaften Pflege sowie die Kosten für eine Grabsteinplatte in den Maßen 40 x 40 cm. Die Platten für die Grabstellen sollen in Sandstein ausgeführt werden. Der Auftrag für die Lieferung der Platten geht an die Firma Schmitt aus Reifenberg.
Die Fertigstellung des Baumgrabfeldes ist für den Herbst 2021 vorgesehen.
Auftragsvergabe Grillhütte
Für die Erweiterung der Grillhütte wurden die Aufträge für die Lieferung von Baustahl und Bauholz vergeben. Der Baustahl wird entsprechend der statischen Vorgaben von der Firma SSH aus Dahn gebogen und vorbereitet. Das Bauholz wird vom Sägewerk Scierie Lejeune aus Siersthal/Frankreich geliefert. Der Auftrag für den Abbund und die Montage ging an die Zimmerei Jürgen Kuntz, Walshausen.
16. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 22.04.2021
Ankauf Kommunaltraktor
Der Gemeinderat beschloss den Ankauf eines Kommunaltraktors der Firma Iseki zum Preis von 27.727 €.
Zufahrtsbaulast auf dem Wirtschaftsweg Fl.-Nr. 384/1 und 384/2
Der Gemeinderat beschloss, auf dem gemeindlichen Wirtschaftsweg, Fl.-Nr. 384/1 und 384/2 eine Zufahrtsbaulast zugunsten des Eigentümers des Grundstücks Fliegenbuscher Weg 1a eintragen zu lassen.
Bodensondierung Grillhütte; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die geforderte Bodensondierung an der Grillhütte an die Firma WPW Geoconsult Südwest GmbH, Ramstein-Miesenbach, zum Preis von 1.181,67 € zu erteilen. Die Auftragsvergabe erfolgte vorbehaltlich des Einganges des erwarteten Förderbescheides der LAG Pfälzer Wald (Leader).
Ausweisung Naturdenkmal „Dicke Eiche von Bottenbach“
Die Ausweisung des Naturdenkmals „Dicke Eiche von Bottenbach“ steht kurz vor dem Abschluss. Der Gemeinderat beschloss, eine Zuwegung für Fußgänger zu ermöglichen und ein entsprechendes Hinweisschild aufzustellen.
Anhörung vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung; Kennzeichnung eines Parkplatzes und Errichtung eines Parkverbots in der Schulstraße (Bereich Spielplatz)
Der neu angelegte Parkplatz gegenüber des Spielplatzes in der Schulstraße soll mit dem Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) gekennzeichnet werden. Zudem soll im Eingangsbereich des Spielplatzes ein Halteverbot mit Zeichen 283 angeordnet werden.Der Gemeinderat nahm die beabsichtigte verkehrsrechtliche Anordnung zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur Erweiterung der Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen im Teilbereich Kröppen - Vorabbeteiligung
Der Gemeinderat äußerte Bedenken bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur Erweiterung der Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen im Teilbereich Kröppen, weil bereits zum jetzigen Zeitpunkt Beschwerden von Anwohnern, insbesondere im Bereich der Pirmasenser Straße, vorliegen, die über erhebliche Geräuschbelastungen, selbst bei geschlossenen Fenstern, klagen.
15. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 11.03.2021
Forstwirtschaftsplan 2021
Der Gemeinderat beschloss den vom Forstamt Westrich vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021. Dieser weist bei Erträgen von 29.302 € und Aufwendungen von 30.340 € einen kleinen Fehlbetrag in Höhe von 1.038 € auf.
Ergänzungssatzung im Bereich Friedhofstraße nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat beschloss, die vorliegenden Auflagen aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den städtebaulichen Vertrag zur Ergänzungssatzung Friedhofstraße aufzunehmen. Gleichzeitig werden die vorliegende Planzeichnung sowie die textliche Festsetzung als Satzung beschlossen.
Festlegung von Marktsonntagen
Der Gemeinderat beschloss, den 3. Sonntag im September und den 1. Sonntag im Oktober als mögliche Marktsonntage festzulegen.
Evangelischer Kindergarten Bottenbach; Grundsatzdiskussion über das weitere Vorgehen
Der evangelische Kindergarten in Bottenbach benötigt dringend mehr Plätze für Mittagessen. Dazu soll das Gebäude ausgebaut werden. Derzeit stehen zwei Möglichkeiten zur Diskussion:
- die sog. große Lösung, Kosten ca. 800.000 € und Förderung durch Bundesmittel
- ein etwas weniger aufwändiger Ausbau mit Gesamtkosten von ca. 600.000 € und herkömmlicher Förderung durch den Landkreis.
Der Gemeinderat empfahl der Kirchengemeinde, von der Bundesförderung keinen Gebrauch zu machen, weil der vorgegebene Fertigstellungstermin (15.06.2022) unmöglich eingehalten werden kann und damit der Komplettausfall der Fördermittel droht.
Beratung über den Ankauf eines Kommunalschleppers
Ein Beschluss über den Ankauf eines Kommunalschleppers wurde vertagt, weil noch nicht genügend Informationen vorliegen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung billigte der Gemeinderat den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Ergänzungssatzung Friedhofstraße.
14. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 16.12.2020
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahr 2021 und 2022
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahr 2021 und 2022. Diese beiden Haushaltsjahre werden voraussichtlich mit einem Finanzierungsdefizit abschließen.
1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Der Gemeinderat verabschiedet die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Bottenbach. Mit der Änderungssatzung werden die Gebühren für die Beseitigung von Gräbern an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst.
Annahme einer Geldspende
Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Geldspende von Herrn Peter Schott für die Seniorenarbeit zu.
Kommunalzuschuss für die Trockenlegung des Kellers in der protestantischen Kindertagesstätte
Der Gemeinderat stimmt dem anteiligen Kommunalzuschuss für die Trockenlegung des Kellers in der protestantischen Kindertagesstätte in Bottenbach zu.
Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes im Kindergarten Bottenbach
Der Gemeinderat Bottenbach fasst den Grundsatzbeschluss, eine Möglichkeit zu suchen, dass der geschätzte Platzbedarf in der Kindertagesstätte in Bottenbach angepasst wird, um sicherzustellen, dass keine Ganztagskinder abgewiesen werden müssen.
Die Beratung über die Vorgehensweise wird im nächsten Jahr stattfinden.
Entwurf einer Ergänzungssatzung im Bereich der Friedhofstraße nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf einer Ergänzungssatzung im Bereich der Friedhofstraße. Außerdem wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden beschlossen.
13. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 17. November 2020
Situation im Gemeindewald;
Aussprache und Diskussion sowie Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
Ein größerer Holzeinschlag am Eingangsbereich des Osterwaldes hat für einige Aufregung in der Gemeinde gesorgt. Vertreter des Forstamtes, die zur Ratssitzung eingeladen wurden, nehmen dazu Stellung und erläutern die Situation. Der Einschlag war wegen einer schweren Erkrankung der Bäume notwendig, die einen weiteren trockenen Sommer wohl nicht überstanden hätten. Geplante Einschläge in größerem Umfang sollen künftig dem Gemeinderat vorher bekannt gegeben werden.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan "Am großen Busch II"
- Beratung und Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
- Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Beratung und Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
- Beschluss zur Übertragung von Verfahrensschritte auf das Ingenieurbüro Wonka, Nünschweiler
Der Gemeinderat hatte über den Bebauungsplan-Entwurf beraten und erteilte seine Zustimmung. Außerdem beschloss er die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden und beschloss die Übertragung der weiteren Verfahrensschritte auf das Ingenieurbüro Wonka, Nünschweiler.
Bauangelegenheit; Neubau landwirtschaftliche Halle
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu der geplanten Errichtung der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flurstücks-Nr. 2362/3 im Außenbereich in der Nähe der Grillhütte.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch" der Ortsgemeinde Bottenbach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Fl.-Nr. 625/9, Schulstr. 8
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Birkenbusch“ der Ortsgemeinde Bottenbach für das Grundstück Flurstücks-Nr. 625/9, Schulstr. 8, insoweit zu ändern, dass Nebengebäude auch innerhalb des Vorgarten- oder Gebäudezwischenraumes erlaubt sind.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch III" der Ortsgemeinde Bottenbach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Fl.-Nr. 679/1, Schulstraße
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Birkenbusch III“ für die Grundstücke Flurstücks-Nr. 674/13 und 674/1 im vereinbarten Verfahren gemäß § 13 BauGB insoweit zu ändern, dass ein Bereich „öffentliche Grünfläche“ in „öffentliche Parkfläche“ umgeändert wird.
Annahme einer Geldspende
Der Gemeinderat Bottenbach stimmte, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Annahme einer Geldspende in Höhe von 150 € von Herrn Michael Kämmerer, Bottenbach für den Jugendraum im Dorfgemeinschaftshaus zu.
Änderung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Hauptsatzung, insbesondere wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, Aufträge und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500 € im Einzelfall zu vergeben.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, eine Ergänzungssatzung für das Grundstück Flurstücks-Nr. 121/3 in der Friedhofstraße zu erarbeiten.
12. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 1. Oktober 2020
Bauleitplanverfahren "Großer Busch II" Festlegung der Ausbauvariante
Der Gemeinderat beschloss eine Ausbauvariante für die Planung des Gebietes „Großer Busch II“ im Bauleitplanverfahren.
Nutzungserweiterung Grillhütte; Festlegung der Ausbauvariante
Statt der Versetzung des Wasserhauses aus der Lambach auf das Grundstück der Grillhütte beschloss der Gemeinderat die Errichtung einer offenen Sitz- und Schutzmöglichkeit unter teilweiser Verwendung des Materials des ehem. Wasserhauses.
Eine geschlossene Bauweise ist lt. Bauaufsichtsbehörde nicht genehmigungsfähig.
Neufassung der Friedhofssatzung
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung einer Friedhofssatzung, die entsprechend dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes auf den neuesten Stand gebracht wurde.
Ökologische Waldrandgestaltung mit einem eventuellem Verkauf eines Randstreifens an die Anlieger Pirmasenser Straße/An den Eichen
Mit den Anliegern der Pirmasenser Straße und der Straße „An den Eichen“ soll eine Anliegerversammlung stattfinden, in der eine ökologische Waldrandgestaltung mit einer möglichen Verpachtung eines Randstreifens der Abstandsfläche zur Wohnbebauung geklärt werden soll.
Antrag auf Errichtung eines Parkverbotes im Eingangsbereich Spielplatz
Im Eingangsbereich zum gemeindlichen Spielplatz in der Schulstraße soll ein Parkverbot eingerichtet werden.
Zusätzliche Parkplätze für den Kinderspielplatz in der verlängerten Schulstraße; Beratung und Entscheidung zur Parkplatzausweisung
Um Verkehrsbehinderungen durch Parken in der verlängerte Schulstraße zu vermeiden, sollen gegenüber dem Kinderspielplatz drei Parkplätze ausgewiesen werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Informationen und Verschiedenes
Da zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schulland“ die Ausgleichsfläche umgewandelt und an anderer Stelle neu ausgewiesen werden soll, ist eine Bürgerversammlung geplant.
11. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 26.08.2020
1. Gemeindewald Bottenbach
Aufgrund der massiven Waldschäden durch Borkenkäfer und dem Klimawandel mussten im Bottenbacher Gemeindewald innerhalb von 2 Jahren über 1.600 Festmeter Fichtenholz eingeschlagen werden. Durch das Überangebot von Fichtenholz sowie der minderwertigen Holzqualität ist ein extremer Preisverfall auf dem Holzmarkt eingetreten. Der finanzielle Schaden für die Ortsgemeinde beläuft sich alleine aufgrund des Preisverfalls bei Fichtenholz auf über 50.000 €.
Des Weiteren sind umfangreiche Maßnahmen zur Wiederaufforstung notwendig.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Forstamtsleiter Theodor Ringeisen.
Herr Ringeisen teilt mit, dass es ab September einen neuen Förderkatalog für Rheinland-Pfalz gibt und erläutert die verschiedenen Möglichkeiten für die Ortsgemeinde.
Hinsichtlich der Wiederaufforstung einigt sich der Gemeinderat auf eine Auswahl von verschiedenen klimaresistenten Baumarten sowie Schutzmaßnahmen.
Im Hinblick auf die andauernde Trockenheit in den nächsten Jahren wird es als sinnvoll erachtet, mindestens 3 bis 5 verschiedene Sorten anzupflanzen, möglich wären 8 bis 9 verschiedene Sorten. Die Pflanzaktion erfolgt dann durch das Forstamt Westrich und verschiedene Baumschulen.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt eine Wiederaufforstung von 3 Hektar, unter Ausnutzung der Fördermittel. Als Baumarten sollen Roteichen, Eichen, Kirschen, Kastanien und weitere Sorten auf Empfehlung des Forstamtes gepflanzt werden. Die Bäume sollen Einzelschutz erhalten.
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2016, 2017, 2018 und 2019 sowie Entlastung
Ortsbürgermeister Klaus Weber nimmt wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und begibt sich in den Zuhörerbereich. Den Vorsitz übernimmt der Beigeordnete Timo Zander. Die damalige und amtierende Beigeordnete Beate Schnur begibt sich ebenfalls in den Zuhörerbereich.
Gemäß § 114 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Der Gemeinderat entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben oder einen eigenen Geschäftsbereich leiten. In Ortsgemeinden muss auch die Entlastung der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde beschlossen werden. Da die Entlastung die alte Wahlperiode betrifft, ist die Entlastung für die in 2016, 2017, 2018 und 2019 amtierenden Ortsbürgermeister und Beigeordneten und ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde zu erteilen.
In den Jahren 2016 bis Mai 2019 (bis zum Ende der Wahlperiode) war Herr Helmut Schmitt Ortsbürgermeister der Gemeinde Bottenbach. Eine Vertretung durch die damaligen Beigeordneten Klaus Weber und Beate Schnur ist nicht erfolgt.
Bei der Kommunalwahl 2019 wurde Herr Klaus Weber zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Bottenbach gewählt. In der konstituierenden Sitzung am 24.07.2019 wurden Frau Beate Schnur und Herr Timo Zander als Beigeordnete gewählt. Eine Vertretung durch die Beigeordneten ist nicht erfolgt.
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung des Gemeinderates nicht teilnehmen und müssen sich in den Zuhörerraum begeben. Sind hiernach sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle Beigeordneten ausgeschlossen, führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz.
Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er dafür die Gründe anzugeben.
Der Jahresabschluss 2016 wurde mit einer Bilanzsumme von 4.217.974,41 € und einem Eigenkapital von 2.546.522,22 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.08.2020 geprüft.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 51.603,09 € ab.
Die Finanzrechnung 2016 schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 22) von -37.750,37 €, einem Fehlbetrag (Nr. 44) von 37.275,97 € und einer Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Nr. 52) von 48.018,31 € ab. Seite: 4
Der Jahresabschluss 2017 wurde mit einer Bilanzsumme von 4.083.457,38 € und einem Eigenkapital von 2.565.519,02 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.08.2020 geprüft.
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Überschuss von 18.966,80 € ab.
Die Finanzrechnung 2017 schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 22) von 67.392,30 €, einem Überschuss (Nr. 44) von 84.094,22 € und einer Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (Nr. 50) von 71.258,19 € ab.
Der Jahresabschluss 2018 wurde mit einer Bilanzsumme von 4.033.823,92 € und einem Eigenkapital von 2.576.216,57 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.08.2020 geprüft.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 10.511,36 € ab.
Die Finanzrechnung 2018 schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 20) von 147.812,00 €, einem Überschuss (Nr. 34) von 147.812,00 € und einer Zunahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde (Nr. 38) von 136.292,52 € ab.
Der Jahresabschluss 2019 wurde mit einer Bilanzsumme von 4.046.613,91 € und einem Eigenkapital von 2.637.807,14 € vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.08.2020 geprüft. Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 61.776,74 € ab.
Die Finanzrechnung 2019 schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Nr. 20) von 85.882,90 €, einem Überschuss (Nr. 34) von 80.414,19 € und einer Zunahme der Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde (Nr. 38) von 66.104,23 € ab.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist als Anlage 1 beigefügt. Die Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 sind als Anlage 2-5 beigefügt.
Beigeordneter Timo Zander informiert, dass am 20.08.2020 der Rechnungsprüfungsausschuss gebildet wurde. Er übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, RM Alexander Kölsch.
RM Alexander Kölsch erläutert nochmals die Zahlen der GuV-Rechnung bzw. der HÜL und empfiehlt dem Gemeinderat, die Entlastung gemäß § 114 GemO zu erteilen. Er teilt mit, dass Herr Horst Schmitt (von der Verwaltung) jederzeit für Fragen des Gemeinderates zur Verfügung steht.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 114 GemO, die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.
2. Der Gemeinderat erteilt - dem damaligen Ortsbürgermeister, Herrn Helmut Schmitt, - den damaligen Beigeordneten, Herrn Klaus Weber und Frau Beate Schnur, - der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Frau Silvia Seebach, - dem damaligen und amtierenden 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Günther Röhm sowie - den damaligen Beigeordneten, Herrn Helmut Schmitt und Herrn Klaus Müller, für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung gemäß § 114 GemO.
3. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 114 GemO, die Feststellung des Jahresabschlusses 2017.
4. Der Gemeinderat erteilt - dem damaligen Ortsbürgermeister, Herrn Helmut Schmitt, - den damaligen Beigeordneten, Herrn Klaus Weber und Frau Beate Schnur, - der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Frau Silvia Seebach, - dem damaligen und amtierenden 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Günther Röhm sowie - den damaligen Beigeordneten, Herrn Helmut Schmitt und Herrn Klaus Müller, für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung gemäß § 114 GemO.
5. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 114 GemO, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.
6. Der Gemeinderat erteilt - dem damaligen Ortsbürgermeister, Herrn Helmut Schmitt, - den damaligen Beigeordneten, Herrn Klaus Weber und Frau Beate Schnur, - der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Frau Silvia Seebach, - dem damaligen und amtierenden 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Günther Röhm sowie - den damaligen Beigeordneten, Herrn Helmut Schmitt und Herrn Klaus Müller, für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung gemäß § 114 GemO.
7. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 114 GemO, die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.
8. Der Gemeinderat erteilt - dem bis zur Kommunalwahl amtierenden Ortsbürgermeister, Herrn Helmut Schmitt, - den bis zur Kommunalwahl amtierenden Beigeordneten, Frau Beate Schnur und Herrn Klaus Weber - dem ab der konstituierenden Sitzung der Ortsgemeinde Bottenbach am 24.07.2019 amtierenden Ortsbürgermeister, Herrn Klaus Weber, - der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Frau Silvia Seebach, - dem damaligen und amtierenden 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Günther Röhm sowie - den damaligen Beigeorndeter, Herrn Helmlut Schmitt und Herrn Klaus Müller und amtierenden Beigeordneten, Herrn Thomas Iraschko und Herrn Jürgen Noll, für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung gemäß § 114 GemO.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Die Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 und 2019 sind der Niederschrift als Anlage 2 bis 5 beigefügt.
Ortsbürgermeister Klaus Weber kehrt an den Ratstisch zurück und übernimmt wieder den Vorsitz. Die 1. Beigeordnete Frau Beate Schnur kehrt ebenfalls an den Ratstisch zurück.
3. Anfragen nach § 19 der Geschäftsordnung
Hierzu liegt nichts vor.
4. Informationen und Verschiedenes
4.1 Wirtschaftsweg „An der Trift“
Der Vorsitzende informiert über die Fertigstellung des Wirtschaftsweges „An der Trift“. Die Fertigstellung wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht. Die Fördermittel werden bis zum 31.10.2020 abgerufen.
4.2 Vorhänge im Jugendraum
Im Jugendraum wurden die neu angeschafften Vorhänge montiert. Die Vorhänge sind aus einem brandresistenten Stoff. Die Kosten belaufen sich auf 450 €. Die Firma hat auf die Kosten für die Montage verzichtet. Die Anschaffungskosten werden je zur Hälfte aus Spenden für den Jugendraum und von der Ortsgemeinde getragen.
4.3 Sitzfläche Grillhütte
Ab heute wird die Sitzfläche an der Grillhütte durch die Straußjugend renoviert. Als Gegenleistung darf die Grillhütte von der Straußjugend am Wochenende unentgeltlich benutzt werden.
4.4 Einweihung Eingangsbereich der Feuerwehr
Die offizielle Einweihung des Eingangsbereichs der Feuerwehr findet am 20.09.2020 statt. Hierzu sind alle Sponsoren und Helfer herzlich eingeladen. Es gibt Weißwürste und Brezel.
4.5 Senioren-Grumbeerbrode
Am 27.09.2020 findet ein Senioren-Grumbeerbrode an der Grillhütte statt.
4.6 Gespräche anlässlich Baugebiet
Morgen findet ein Gespräch anlässlich des Baugebietes in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land statt. An dem Gespräch werden neben dem Ortsbürgermeister unter anderem Mitarbeiter der Bauabteilung sowie die Verbandsgemeindewerke teilnehmen.
4.7 Resolution Grundschule Bottenbach
Der Verbandsgemeinderat hat am Montag die Resolution gegen die geplante Schulschließung der Grundschule Bottenbach beschlossen. Zurzeit finden Gespräche bezüglich der Kosten zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land statt. Die Kostenvereinbarung ist fertiggestellt und soll der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durch die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land präsentiert werden. In der neuen Kostenverteilung soll die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land finanziell etwas entlastet werden. Im Gegenzug würde eine Laufzeit von 5 Jahren festgelegt werden.
10. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
am 6. August 2020
Annahme einer Sachspende
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Sachspende in Höhe von 3.570 € von der Firma KSD Kransysteme GmbH, Zweibrücken, in Form eines verzinkten Geländers für das Dorfgemeinschaftshaus, Wasserläufe für den Wirtschaftsweg und einer verzinkten Konsole für den Spielplatz zu.
Resolution zum Erhalt der Grundschule Bottenbach
Der Gemeinderat beschloss eine Resolution zum Erhalt der Grundschule Bottenbach.
Weil in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land derzeit Bestrebungen in Gange sind, die Schulkinder aus Kleinsteinhausen und Großsteinhausen nach Hornbach zu verlagern, beschloss der Gemeinderat Bottenbach einstimmig eine Resolution zum Erhalt der Grundschule Bottenbach.
Folgende Gesichtspunkte sprechen summarisch für eine Beibehaltung der derzeitigen Schulsituation: | |
- | Wirtschaftliche Vorteile begründen keine Änderung der Schulsituation |
- | Die Schule in Hornbach ist mit 90 Schülern nicht in ihrer Existenz gefährdet. Der fehlenden Nachfrage nach dem Ganztagsangebot in Hornbach kann durch Attraktivitätssteigerung oder Konzeptionsänderung abgeholfen werden. |
- | Der Schulweg würde sich für die Kinder aus Großsteinhausen und Kleinsteinhausen verlängern. |
- | Die gemeinsame Schule besteht nun reibungslos seit fast 50 Jahren. Sie ist damit eine der Vorzeigekooperationen des Landes Rheinland-Pfalz. |
- | Grundschulen knüpfen an die gesellschaftlichen und vor allem die sozialen und familiären Lebensbedingungen ihrer Kinder an. Sowohl im kirchlichen, familiären als auch im ehrenamtlichen Bereich bestehen enge Verbindungen dieser drei Nachbargemeinden untereinander, die damit unterbrochen würden. |
- | Grundschulen müssen optimale Voraussetzungen für den Unterricht schaffen um Kindern eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße Bildung zu ermöglichen. Durch die jetzige Ausstattung der Unterrichtsräume und des Schulgebäudes (Leseecken, digitale Ausstattung, Speisesaal, attraktive Pausenhofgestaltung) ist dies in Bottenbach gewährleistet. |
Diese idealen schulischen Möglichkeiten wurden bisher mit Weitsicht und mit finanziellem Aufwand von den Verantwortlichen bei der Verbandsgemeinden entwickelt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nun den Kindern aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land dieser Vorteil entzogen werden soll. Für die Bürger ist nicht darstellbar, weshalb über lange Jahre in dieses Schulprojekt investiert wurde und es nun, wo das angestrebte Ziel erreicht ist, aufgelöst werden soll.
Durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in den vergangenen 10 Jahren ist insbesondere der Bauzustand der Grundschule Bottenbach in einem hervorragenden Zustand, so dass für die kommenden Jahre nicht mit außergewöhnlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu rechnen ist.
Der Gemeinderat Bottenbach und die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land kommen überein, dass versucht werden soll, die beteiligten Entscheidungsträger durch sachliche Argumente und vor allem durch die günstige finanzielle Situation der Grundschule Bottenbach zu überzeugen.
Resolution/Positionspapier
der Ortsgemeinde Bottenbach zur Beibehaltung des Schulstandortes Grundschule Bottenbach
Anliegend des Positionspapiers
Der Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fordert vom zuständigen Verbandsbürgermeister eine Überprüfung des Gastschulverhältnisses an der Grundschule Bottenbach. Es gibt Forderungen die Schüler in der Grundschule Hornbach unterzubringen und damit die Zweckvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden aufzulösen. Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist Träger der Grundschule Bottenbach. Sie betrachtet mit Sorge diese Entwicklung, da sie auch Einfluss auf den Bestand der Schule Bottenbach und auf die Entwicklung der Ortsgemeinde Bottenbach hat. Deshalb wird im Folgenden die schulische Situation aufgrund vorliegender Fakten objektiv dargestellt und eine abschließende Stellungnahme getroffen.
1. Entwicklung der Grundschule Bottenbach
Die Grundschule Bottenbach ist eine Schule mit langer Tradition. Ursprünglich eine
Dorfschule wurde sie mit Organisationsverfügung der Bezirksregierung RheinhessenPfalz vom Juli 1970 in einen Schulverband übergeführt welchem die Gemeinden
Bottenbach, Großsteinhausen und Kleinsteinhausen angehörten, ab 1972 auch die Gemeinde Walshausen. Vorsitzender dieses Schulverbandes war auch zum damaligen Zeitpunkt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.
Aufgrund geänderter Schulgesetze wurde im Nov. 1981 diese Organisationsverfügung aufgehoben und der Schulverband einvernehmlich aufgelöst. Es folgte eine Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur Neuorganisation der Benutzung der Schulen von Bottenbach und Vinningen durch Kinder aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
Die Schule Bottenbach ist zuständig für die Kinder aus Großsteinhausen,
Kleinsteinhausen und Bottenbach. In der derzeit geltenden Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2009 erfolgt eine Kostenerstattung der Sachkosten nach dem Schülerschlüssel. Diese Vereinbarung entspricht der Zweckvereinbarung des Landkreises Südwestpfalz betreffend die Schule Vinningen
62 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit die Grundschule Bottenbach. Davon sind 32 aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
Die vom Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land geforderte Überprüfung der Gastschülerbeiträge
Für die Jahre 2009-2019, also für den Zeitraum von 11 Jahren wurden insgesamt 820.358,03 Sachkosten der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land in Rechnung gestellt.
Bei den Sachkosten handelt es sich um Haushaltsansätze für u.a. Personalaufwand
(Sekretärin, Reinigungskraft, Hausmeister), Bewirtschaftungskosten (Heizkosten, Strom) Büromaterial, Telefon, Lehr-und Unterrichtsmitteln. Weiterhin sind in den zurückliegenden Jahren auch Unterhaltungs-und Sanierungsmaßnahmen angefallen, die ebenfalls in die Berechnung eingeflossen sind. Notwendigkeit und Umfang dieser Maßnahmen waren zwischen den amtierenden Verbandsbürgermeistern jeweils abgestimmt worden.
Bis zum Jahr 2016 sind folgende größere Sanierungsarbeiten durchgeführt worden:
Reparatur des Anbaudaches
Erneuerung des kompletten Schulhofes mit Außenanlage
Der geöffnete Vorbau wurde durch Anbringen einer Fensterfront zum Speisesaal/Aula umgestaltet
Erneuerung der sanitären Anlagen
Erneuerung Heizkessel
Bodensanierung Turnhalle
Seit Beendigung dieser Sanierungsarbeiten, also seit dem Jahr 2016 sinkt der Kostenbeitrag der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beständig. Zuletzt im Jahr 2019 auf 31.323,39 € was sich pro Schülerin/Schüler mit einem Kostenanteil von 979 € beziffern lässt. Im Vergleich: die Kostenabrechnung des Landkreises für die Grundschüler in Vinningen, und damit auch für die Schüler aus Riedelberg, belief sich die letzten Jahre jeweils auf wesentlich mehr als 1.000 €. Der Gastschülerbeitrag für die Schüler aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land umfasst damit derzeit nur die Kosten, die in jeder anderen Schule also auch in einer Grundschule der Verbandsgemeinde ZweibrückenLand anfallen würden. Insofern wäre eine Unterbringung in einer anderen Schule kostenneutral, sofern dort ebenfalls keine Sanierungsmaßnahmen anfallen.
Hiervon ist allerdings nicht auszugehen. Im Gegenteil ! Aufgrund fehlender Raumkapazitäten und einem Sanierungsstau in der Hornbacher Schule würde nun auch entsprechende Sanierungs/Erweiterungskosten in der Verbandsgemeinde ZweibrückenLand anfallen d.h. die Unterbringungskosten für die Schüler in der Schule in Hornbach würden sich für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sogar deutlich kostensteigernd auswirken.
Fazit:Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte sind im jetzigen Zeitpunkt keine Begründung für einen Standortwechsel !
Politische Forderung der Unterbringung der Schüler in der Grundschule Hornbach
Öffentlich wird diese Forderung seit Jahren erhoben. Welcher gesellschaftliche oder politische Zweck damit verbunden sein soll wurde bisher nicht klar dargestellt. Folgende
Gesichtspunkte sprechen summarisch für eine Beibehaltung der derzeitigen Schulsituation
Wirtschaftliche Vorteile (s.o.) begründen keine Änderung der Schulsituation
Die Schule in Hornbach ist mit 90 Schülern nicht in ihrer Existenz gefährdet. Der fehlenden Nachfrage nach dem Ganztagsangebot in Hornbach kann durch Attraktivitätssteigerung oder Konzeptionsänderung abgeholfen werden.
Der Schulweg würde sich für die Kinder aus Großsteinhausen und
Kleinsteinhausen verlängern.
Die gemeinsame Schule besteht nun reibungslos seit fast 50 Jahren. Sie ist damit eine der Vorzeigekooperationen des Landes Rheinland-Pfalz.
Grundschulen knüpfen an die gesellschaftlichen und vor allem die sozialen und familiären Lebensbedingungen ihrer Kinder an. Sowohl im kirchlichen, familiären als auch im ehrenamtlichen Bereich bestehen enge Verbindungen dieser drei Nachbargemeinden untereinander, die damit unterbrochen würden.
Grundschulen müssen optimale Voraussetzungen für den Unterricht schaffen um Kindern eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße Bildung zu ermöglichen. Durch die jetzige Ausstattung der Unterrichtsräume und des Schulgebäudes (Leseecken, digitale Ausstattung, Speisesaal, attraktive Pausenhofgestaltung) ist dies in Bottenbach gewährleistet.
Fazit: Diese idealen schulischen Möglichkeiten wurden bisher mit Weitsicht und mit finanziellem Aufwand von den Verantwortlichen beider Verbandsgemeinden entwickelt. Es ist nicht nachvollziehbar weshalb nun den Kindern aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land dieser Vorteil entzogen werden soll. Für die Bürger ist nicht darstellbar, weshalb über lange Jahre in dieses Schulprojekt investiert wurde und es nun, wo das angestrebte Ziel erreicht ist, aufgelöst werden soll.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach spricht sich daher dafür aus:
Die Zweckvereinbarung mit dem Inhalt des gemeinsamen Schulstandortes in Bottenbach aufrecht zu erhalten. Dies sowohl im Interesse der Kinder und Eltern aber auch im Interesse aller Bürger, die in den vergangenen Jahren nicht unerhebliche finanzielle Beiträge zur Erhaltung, Modernisierung und zeitgerechten Ausstattung der Schule Bottenbach geleistet haben.
Eine Modifizierung der Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land anzustreben, insbesondere eine geänderte Aufteilung für eventuell anfallende künftige Sanierungsmaßnahmen festzulegen.
Die Ratsmitglieder des Verbandsgemeinderates Zweibrücken-Land sowie die Mitglieder der Ortsgemeinderäte von Großsteinhausen und Kleinsteinhausen mit einem ausführlichen objektiven Informationsscheiben, entworfen von der „Interessengemeinschaft Grundschule Bottenbach“ zu informieren. In einem weiteren Schritt soll auch die Bevölkerung der Orte Bottenbach, Großsteinhausen und Kleinsteinhausen objektiv informiert werden.
Die Ortsgemeinde Bottenbach
9. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 08.07.2020
Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach; Gebührenfreie Nutzung durch Vereine
Der Gemeinderat beschloss, ab dem Jahr 2020 allen Vereinen, die ihren Sitz im Gebiet der Ortsgemeinde Bottenbach haben, einmal pro Jahr das Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach für eine kostenpflichtige Veranstaltung gebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Lediglich die anfallenden Nebenkosten (Versicherungsbeitrag, Reinigungskosten, Verbrauch von Strom und Wasser, Heizkosten) werden den Vereinen in Rechnung gestellt.
Auftragsvergabe; Anschaffung eines Laubbläsers für den Bauhof
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Laubbläsers der Marke Stihl von der Firma Angermeier, Pirmasens, zum Bruttopreis von 336,18 €.
Bebauungsplan "Auf Kälblingen" und „Am Großen Busch II“ nach § 13b BauGB; Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Planungsleistungen für den Bebauungsplan „Auf Kälbling“ und „Am Großen Busch II“ an den preisgünstigsten Bieter, das Ingenieurbüro Wonka, Nünschweiler, zu vergeben.
Auftragsvergabe;
Unterhaltungsarbeiten an dem Wirtschaftsweg "An der Trift" in Richtung Grillplatz
Der Gemeinderat beschloss, die Auftragsvergabe für die Asphaltierung von einer Strecke von ca. 110 m am Wirtschaftsweg zur Grillhütte als Zusatzauftrag an die Firma Juchem zu vergeben.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung als Dringlichkeitsentscheidung aufgenommen.
Informationen und Verschiedenes
- Die Aktion „Wir nähen unseren Mundschutz selbst“ hat einen Erlös von 1.100 € erzielt, der zu gleichen Teilen an den Kindergarten, die Grundschule, den Jugendraum und für die Seniorenarbeiten gespendet wird.
- Wegen der massiven Waldschäden durch Borkenkäferbefall und Klimawandel im Bottenbacher Gemeindewald findet im August eine Gemeinderatssitzung eigens zum Thema Wald statt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fand eine Grundsatzdiskussion zum Thema Windkraftanlage in Bottenbach statt. Zur Entscheidungsfindung sollen in der nächsten Zeit Pro- und Kontra-Meinungen eingeholt sowie die finanziellen Auswirkungen beurteilt werden und es ist evtl. eine Bürgerbeteiligung geplant.
8. Sitzung des Gemeindrates
vom 16.06.2020
Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“; Vergabe der Wegebauarbeiten
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zum Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ an die Firma Juchem, Asphaltbau GmbH, Niederwörresbach, die mit einer Angebotssumme von 106.105,29 € günstigster Bieter war.
Ferienfreizeit Sommerferien
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Durchführung der geplanten Ferienfreizeit ehrenamtlich, in Trägerschaft der Ortsgemeinde, nicht möglich. Der Gemeinderat beschloss deshalb, auf die Durchführung der Ferienfreizeit in Trägerschaft der Ortstgemeinde zu verzichten. Mit der Kreisjugendpflege werden Alternativen evtl. auch für die Herbstferien gesucht.
Naturdenkmal „Dicke Eiche“ Osterwald
Der Gemeinderat beschloss, bei der Landespflegebehörde einen Antrag zu stellen, dass eine Eiche im Osterwald mit einem Stammumfang von ca. 4,40 m als Naturdenkmal gewidmet wird.
Vereinsförderung - Erlass der Nutzungsgebühren Dorfgemeinschaftshaus an der Kerwe
Der Gemeinderat beschloss ein neues Kerwekonzept. Die Veranstaltungen anlässlich der Kirchweih sollen in diesem Jahr im und am Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Im Rahmen einer indirekten Vereinsförderung soll die Nutzungsgebühr für das Dorfgemeinschaftshaus für die vier Kerwetage entfallen. Lediglich die Nebenkosten werden erhoben.
Neues Baugebiet Auf dem Kälbling / Am Großen Busch 2
Der Gemeinderat beschloss die Überplanung der Neubaugebiete Auf dem Kälbling / Am Großen Busch 2.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde das Windkraftkonzept der Firma Prokon vorgestellt.
7. Sitzung des Gemeinderates
am 14. Mai 2020
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Herr Marco Schnurr ist aus zeitlichen Gründen zum 30.04.2020 als Ratsmitglied zurückgetreten. Der Vorsitzende verpflichtet Frau Marina Stegner als neues Ratsmitglied per Handschlag. Die Niederschrift über die Verpflichtung befindet sich in den Akten bei der Verbandsgemeindeverwaltung unter Az. 004-11.
2. Niederschrift über die 6. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach vom 17.02.2020
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die Niederschrift vom 17.02.2020.
3. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Die Ortsgemeinde Bottenbach hat verschiedene Maßnahmen im Gemeinderat beschlossen bzw. verschiedene Maßnahmen sollen zeitnah durchgeführt werden. Um diese Maßnahmen zu finanzieren muss ein Nachtragsplan erstellt werden.
4. Organisation der Forstreviere im Forstamt Westrich
Der frühere Leiter des Forstrevieres Hackmesserseite, Herr FAM Michael Betz, ist zum 31.10.2019 in den Ruhestand getreten. Eine Wiederbesetzung der Stelle ist nach der Personalkonzeption „Landesforsten 2020“ nicht vorgesehen. Die von Herrn Betz betreuten Betriebe bzw. Waldflächen werden deshalb mit Wirkung vom 01.11.2019 von den Revierleiterinnen der angrenzenden Reviere Pirmasens und Zweibrücken kommissarisch betreut. Im Interesse einer möglichst ausgeglichenen Arbeitsbelastung der Revierleiterinnen und Revierleiter im Bereich des Forstamtes Westrich ist eine Neuordnung der Forstreviere erforderlich. Aus dem bisherigen Revier Hackmesserseite werden die Gemeindewälder Kröppen, Obersimten, Schweix, Trulben und Vinningen ins Revier Pirmasens wechseln. Der Gemeindewald Bottenbach wird seit 01.11.2019 kommissarisch von Frau Jäger, der Leiterin des Revieres Zweibrücken, betreut und soll zukünftig Teil dieses Revieres sein. Das Revier Zweibrücken wird sich gegenüber der letzten Neueinteilung aus dem Jahr 2016 von 1272,90 ha reduzierter Holzbodenfläche auf eine Fläche von 1592,90 ha vergrößern. Finanzielle Auswirkung: Die Kosten für den Revierdienst werden sich nach Rücksprache mit dem Forstamt voraussichtlich in geringem Umfang verringern. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Organisation der Forstreviere im Forstamt Westrich zu. Der Gemeindewald Bottenbach wird Teil des Revieres Zweibrücken.
5. Ehem. Wasserhaus Ortsgemeinde Bottenbach;
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen Weil der derzeitige Standort des ehem. Wasserhauses völlig abgelegen ist und damit eine Nutzung nur schwer realisierbar wäre, lautet der Vorschlag des Vorsitzenden wie folgt: Das Gebäude wird vollständig abgebaut und auf dem Grundstück der Grillhütte neu errichtet. Mit der Bauaufsichtsbehörde wurden im Vorfeld bereits erste Gespräche geführt. Die Genehmigung ist evtl. möglich. Eine Detailklärung ist noch erforderlich. Zur Finanzierung der Maßnahme sollen Mittel aus dem Programm „Leader Plus“ beantragt werden. Die Einrichtung könnte über das Programm „Kleinbudget“, welches im nächsten Jahr wohl neu aufgelegt wird, gefördert werden. Grundsatzbeschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu. Die Maßnahme soll nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Fördermittel bewilligt sind.
6. Fortentwicklung Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Bottenbach
Ausgangslage: Dorferneuerungsprogramm Dorferneuerung ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen. Unter diesen Voraussetzungen wurde seitens der Ortsgemeinde Bottenbach in den 90er Jahren ein solches „Dorferneuerungskonzept“ letztmals erstellt. Das Dorferneuerungskonzept ist nicht mehr aktuell und sollte daher fortgeschrieben werden. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Zukunfts-Check Dorf im Landkreis Das Programm Zukunfts-Check Dorf soll Gemeinden und ihre Bürger/innen motivieren, im Sinne der Selbsthilfe die örtlichen Chancen und Herausforderungen zu erkennen und zukunftsfähige Strategien zu entwickeln. Es stehen hierbei die bauliche und soziale Entwicklung der Dörfer und Dorfkerne, das Flächenmanagement im Dorf sowie interkommunale Kooperation und eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung im Mittelpunkt. Der „Zukunfts-Check Dorf“ ist darauf ausgerichtet, eine anwendungsorientierte Hilfestellung für die Praxis anzubieten. Mit dem Check werden Probleme und Aufgaben, die aufgrund bestehender und sich abzeichnender Gebäudeleerstände und sozialer Veränderungsprozesse zu bewältigen sind, bewusst gemacht. Darüber hinaus wird ein schneller Überblick über die Situation und Realisierungsmöglichkeiten zur Innenentwicklung gegeben und Folgerungen für den Einsatz der Dorferneuerung für gemeindliche Aufgaben werden deutlich. Die Gemeinden führen in Zusammenarbeit mit dem „Kreisentwicklungsmanager“ die Moderationen durch. Ein Planungsbüro ist hierbei nicht involviert. Der Mitarbeiter der Kreisverwaltung fasst die Ergebnisse der Moderationen und Erhebungen zusammen. Im Ergebnis kann das Dorfentwicklungsprogramm auf diesem Wege fortgeschrieben werden. Der Landkreis Südwestpfalz bittet schnellstens um schriftliche Rückmeldung, ob die Ortsgemeinde Bottenbach an dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ teilnehmen möchte. Aktuelle Schwerpunktgemeinden, Gemeinden mit aktuellen Dorferneuerungskonzepten und Gemeinden, in denen die Städtebauförderung Anwendung findet, sind vom Zukunfts-Check Dorf-Programm ausgeschlossen. Es entstehen in diesem Zusammenhang der Gemeinde geringere Kosten als bei der Beauftragung eines Planungsbüros nach 2. und 3. Die Höhe der Kosten ist von der Teilnehmerzahl am Dorfcheck abhängig. 2. Dorferneuerungsförderung im Rahmen der Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte (Schwerpunktgemeinden) Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde besteht für die Ortsgemeinde Bottenbach die große Chance, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Strukturelle Mängel und Defizite können auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes angegangen und einer Lösung zugeführt werden. Mit der Anerkennung von Schwerpunktgemeinden geht das Land Rheinland-Pfalz gegenüber den Gemeinden die Verpflichtung ein, künftig kommunale und private Förderanträge bevorzugt zu behandeln. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Verbunden mit der Schwerpunktanerkennung wird auch die Dorfmoderation durchgeführt. Damit kann in den Gemeinden ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt und ein gemeinsames Leitbild entwickelt werden. Alle aktuellen Themen und Herausforderungen, angefangen von der demografischen Entwicklung über die Sicherung der Grundversorgung, können im Dorf diskutiert und einer Lösung zugeführt werden. Diese erweiterte und modifizierte Form der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung soll bürgernahe Lösungen vorbereiten und eine breite Akzeptanz, insbesondere für die kommunalen Vorhaben in der Dorfgemeinschaft, herstellen. Durch diese Arbeit soll das Bewusstsein der Bürger/innen für ihren Ort und für den Prozess der Dorfentwicklung geweckt und aktiv eingebunden werden. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementarer Bestandteil des zu erarbeitenden Entwicklungskonzeptes. Ebenso steht für die Stärkung der Innenentwicklung eine qualifizierte Bauberatung für die privaten und öffentlichen Bauherren zur Verfügung.
Für die Förderung der Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation), der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes und der Planungs- und Beratungsleistung nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 der VV-Dorf gelten hierbei folgende Förderregelungen:
1. Die Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit (Nr. 2.1.1 der VV-Dorf) wird abweichend von Nr. 6.1 der VV-Dorf bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 15.000 € gefördert.
2. Die Fortschreibung bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes (Nr. 2.1.2 der VV-Dorf) wird abweichend von Nr. 6.1 der VV-Dorf bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 10.000 € gefördert.
3. Die Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben (Nr. 2.1.2 der VV-Dorf) werden abweichend von Nr. 6.1 der VV-Dorf bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 8.000 € gefördert. Verfahren Anerkennung als Schwerpunktgemeinde: Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind in Abstimmung der Kreisverwaltungen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dem Ministerium des Innern und für Sport zur Anerkennung vorzulegen. Antragsdatum ist der 01.08.2020. 3. Dorferneuerungsförderung außerhalb der Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte (Schwerpunktgemeinden) Die Fortschreibung des DE-Konzeptes wird außerhalb der Schwerpunktanerkennung mit 80 v.H. der förderfähigen Kosten, höchstens bis zu 9.000 € gefördert. Im Vorfeld zu dieser Möglichkeit der Fortschreibung muss jedoch eine Moderation erfolgen. Diese wird mit 80 v.H., höchstens jedoch bis zu 12.000 € gefördert. (Bei Nichtanerkennung als Schwerpunktgemeinde werden für die Durchführung einer Dorfmoderation, abweichend von Nr. 6.1. der VV-Dorf bis zu 80 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 12.000 € gefördert). Nach Auskunft des Ministeriums würde nach Antragstellung eine Genehmigung für die Durchführung der Dorfmoderation umgehend in Aussicht gestellt werden. (Nach Durchführung der Dorfmoderation müsste noch die Fortschreibung bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes erfolgen).
Finanzielle Auswirkung: Mittel werden derzeit noch nicht benötigt.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Dorferneuerungskonzept fortzuschreiben. Zur Ausgestaltung des Konzeptes wählt die Gemeinde die Variante „Zukunfts-Check Dorf im Landkreis Südwestpfalz“.
7. Bauangelegenheiten;
Änderung Dachneigung Garage Die Bauherren möchten in der Straße Am Schulland 9, Fl.-Nr. 674/12, einen Neubau mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Birkenbusch III“ und die Dachneigung der geplanten Garage entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Für Garagen ist dort ein Flachdach mit einer max. Dachneigung von 15° festgesetzt. Die geplante Garage soll jedoch mit einem Walmdach mit einer Dachneigung von 22° errichtet werden. Deshalb haben die Bauherren einen Antrag auf Abweichung gemäß § 69 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) gestellt. Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die Abweichung keine Bedenken.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, bei der geplanten Doppelgarage ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22° zuzulassen.
8. Anfragen nach § 19 der Geschäftsordnung
Es liegen keine Anfragen vor.
9. Informationen und Verschiedenes
9.1 Der Vorsitzende berichtet, dass er zusammen mit Frau Jäger vom Forstamt Westrich die Bereiche im Gemeindewald besichtigt hat, die immer noch starken Käferbefall aufweisen. Lt. Frau Jäger ist derzeit ein Harvester im näheren Umfeld bereits im Einsatz. Damit könnte der erhebliche Einschlag noch zu relativ günstigen Kosten vorgenommen werden. Größere Erträge sind für das eingeschlagene Holz derzeit nicht zu erwarten. Die Gemeinde steht derzeit vor der Wahl, die Flächen mit klimaresistenten Baumsorten aufzuforsten (diese Art der Aufforstung wird derzeit bezuschusst, diese Baumarten bieten jedoch nach derzeitigem Stand keine guten Vermarktungsmöglichkeiten). Alternativ können die Flächen auch mit herkömmlichen Baumsorten, die bekanntermaßen wirtschaftlich verwertbar sind, aufgeforstet werden.
9.2 Die geplante Jugendfreizeit wird voraussichtlich wegen den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ausfallen.
9.3 Eine weitere Beratung zum Baugebiet ist für die nächste Sitzung vorgesehen. Danach ist eine Bürgerversammlung geplant.
9.4 Entgegen der bisherigen Meldungen ist der Mobilfunkmast am Friedhof leider immer noch nicht in Betrieb. Es fehlt derzeit an der Freigabe durch die Bundesnetzagentur.
9.5 Breitbandversorgung Ein zusätzlicher Verteilerkasten soll bei der Apotheke errichtet werden und als Verstärker für die Anschlussnehmer von der Vinninger Straße bis ‚Am Sportplatz‘ dienen.
9.6 Wirtschaftsweg „An der Trift“ Der Vorsitzende berichtet, dass am 22.05.2020 die Submission stattfindet. Sofern die Kosten im Rahmen der Kostenschätzung bleiben, könnte noch in diesem Jahr mit der Maßnahme begonnen werden. Sollte die Maßnahme teurer werden, ist eine Nachfinanzierung über den Haushaltsplan 2021 notwendig.
9.7 Der Vorsitzende berichtet, dass noch in dieser Woche mit der Errichtung des Pavillons am Spielplatz begonnen werden kann. Arbeitseinsatz ist für Samstag geplant.
9.8 Verabschiedung des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Marco Schnurr Der Vorsitzende bedankt sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit und überreicht Herrn Schnurr ein Gemeindewappen zur Erinnerung.
6. Sitzung des Gemeinderates
vom 17.02.2020
Niederschrift über die 5. Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020
Von Seiten des Gemeinderates bestanden keinerlei Einwände gegen die Niederschrift.
Friedhofsangelegenheiten; Vorzeitige Entfernung von Grabstätten
Nutzungsberechtigte beantragten die vorzeitige Entfernung von Grabstätten. Der Gemeinderat stimmte der vorzeitigen Entfernung dieser Grabstätten einstimmig zu.
Friedhofsangelegenheiten; Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Ortsbürgermeister für Grabstätten, bei denen das Nutzungsrecht auf die Gemeinde übergegangen ist und die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur vorzeitigen Entfernung von Gräbern, bei denen das Nutzungsrecht abgelaufen ist, auf den Ortsbürgermeister.
Friedhofsangelegenheiten; Erhöhung der Gebühren für die Grabbeseitigung
Die aktuellen Gebühren für die Beseitigung von Grabstätten betragen für Einzelgräber 150 €, für Doppelgräber 250 €, für Dreifachgräber 300 € und für Urnengräber 150 €.
Da die bisherigen Gebühren unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die Beseitigung und der Entsorgungskosten nicht mehr kostendeckend sind, werden folgende neue Gebühren vorgeschlagen:
Beseitigung einer Einzelgrabstätte — 200 €
für jede weitere Grabstätte — 100 €
Grabstätten ohne Grabeinfassung (Feld A) — 150 €
Urnengrabstätten — 150 € und
Rasengräber — 50 €.
Durch die Erhöhung der Gebühren wird Kostendeckung erreicht und die Gemeinde finanziell entlastet. Einer Erhöhung der Gebühren für die Grabbeseitigung gemäß dem vorliegenden Vorschlag wurde zugestimmt.
Dorfgemeinschaftshaus; Umgestaltung des Außenbereichs vor dem Feuerwehreingang als Terrasse
Wie der Ortsbürgermeister mitgeteilte hat, bietet sich vor dem Feuerwehreingang, aufgrund der im Jahr 2019 notwendigen Beseitigung der großen Linde, die Möglichkeit der Umgestaltung dieses Bereichs.
In Absprache mit der Feuerwehr sowie dem Förderverein Roter Hahn soll der Bereich in Eigenleistung mit einer kleinen Terrasse erweitert werden. Die Arbeiten sollen hauptsächlich im Rahmen von Arbeitseinsätzen durch die Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden vorbereitet und ergänzt durch die Gemeindearbeiter.
Die Ortsgemeinde stellt vorhandenes Baumaterial in Form von Schotter, Palisaden, Tiefbordsteinen und Kies zur Verfügung. Alles weitere Materialien (insbesondere der Terrassenbelag) wird vom Förderverein Roter Hahn finanziert.
Der Gemeinderat Bottenbach beschloss die Umgestaltung des Außenbereiches vor dem Feuerwehreingang gemäß Sachverhaltsdarstellung. RM Lange schlug vor, dass man bei der Gestaltung auch beachten solle, einen barrierefreien Zugang zur Terrasse zu schaffen, dies wird als Zusatz zum Beschluss vermerkt.
LAG Pfälzerwald Plus - Förderung von Kleinprojekten; Grundsatzbeschluss zur Antragstellung
Der Gemeinderat beschloss nach längerer Diskussion einstimmig, dass die Ortsgemeinde im Jahre 2020 keinen erneuten Antrag für das LAG Förderprogramm stellt, stattdessen soll in einer späteren Sitzung darüber beratschlagt werden, wie man kleinere Projekte ohne Förderung angehen will.
Annahme einer Geldspende
Der Gemeinderat Bottenbach stimmte einstimmig gemäß § 94 Abs. 3 GemO der Annahme einer Geldspende in Höhe von 250 € von Herrn Daniel Richter zu. Das Geld soll zweckgebunden für den Jugendraum im Dorfgemeinschaftshaus verwendet werden
Informationen und Verschiedenes
- | Klaus Weber informierte, dass seit Neuestem ein klappbarer Wickeltisch in der Damentoilette im OG des DGH für 80 € installiert wurde, sowie ein Windeleimer. |
- | Der Ortsbürgermeister informierte weiter, dass die Gemeindearbeiter den Estrich im Keller des DGH repariert haben. Da die Fliesen, die früher verbaut waren nicht mehr hergestellt werden, soll nach ähnlichen Fliesen gesucht werden. |
- | Der Vorsitzende teilte mit, dass durch den Sturm Sabine, im Gemeindewald einige Bäume abgeknickt sind, diese sollen in nächster Zeit beseitigt werden. |
- | Laut Information von Herrn Weber findet das Ferienprogramm „Ferien in der Heimat“ wie im letzten Jahr wieder in Bottenbach am und um das Sportheim statt. Ausrichter ist die Gemeinde Bottenbach. Die Ferienbetreuung war ursprünglich für 30 Kinder ausgelegt, da sich bis jetzt schon 28 Kinder angemeldet haben, wird die Anzahl auf 40 erhöht, in diesem Zeitraum sind fünf Personen aus Bottenbach für die Betreuung der Kinder zuständig. |
- | Vom Vorsitzenden wurde weiter informiert, dass sich das „neue Wasserhaus“, erbaut in den 1930er Jahren, in einem sehr maroden und baufälligen Zustand befindet. Im letzten Jahr ist das Dach eingestürzt und so konnte ungehindert Regenwasser eindringen, was der Substanz zusätzlich schadete. Man solle sich für die Zukunft darüber Gedanken machen, ob man dieses Gebäude entweder abreisen, erhalten oder abtragen und an ganz anderer Stelle, wie zum Beispiel an der Grillhütte, wo eine Nutzung optimaler als mitten im Wald wäre, wieder aufbauen möchte. Für solche Projekte gäbe es laut Aussage des Ortsbürgermeisters auch Fördertöpfe, die man ausschöpfen könne. In der nächsten Sitzung soll dieses Thema auf die Tagesordnung kommen. |
- | Herr Weber teilte mit, dass am Mittwoch, dem 12. Februar 2020, sämtliche Wasserläufe und Gräben auf Gemeindegebiet gefräst wurden, sodass das Regenwasser wieder ungehindert ablaufen kann. |
- | Weiter informierte der Ortsbürgermeister, dass die Geschwindigkeitsmesstafel der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land demnächst wieder in Bottenbach aufgehängt wird. |
- | Für den Wirtschaftsweg an der Trift wird im März 2020 die Ausschreibung veröffentlicht. |
- | Für den Haushaltsplan 2020 der OG Bottenbach muss aufgrund der Erhöhung des Sachkostenzuschusses für den Kindergarten und wegen des geplanten Neubaugebietes ein Nachtragshaushaltsplan erstellt werden. |
5. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 20.01.2020
Forstwirtschaftsplan 2020
Der Gemeinderat beschließt, den vom Forstamt Westrich vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2020, der mit Erträgen von 32.042 € und Aufwendungen von 30.270 € im Jahr 2020 einen Überschuss i. H. v. 1.772 € aufweist.
Forsteinrichtungswerk
Der Gemeinderat beschließt das vom Forstamt Westrich erstellte Forsteinrichtungswerk für die nächsten 10 Jahre.
Weil die Ortsgemeinde in den vergangenen Jahren den geplanten Hiebsatz nur zu einer Quote zu rund 78 % erfüllt hat, ist der Holzvorrat auf 247 fm je ha angestiegen. Der Hiebsatz wird deshalb für die kommenden Jahre auf 912 fm je Wirtschaftsjahr angehoben.
Jugendfreizeit in Bottenbach
Damit auch im Jahre 2020 ein Sommerferienangebot für Kinder in der Ortsgemeinde Bottenbach besteht, beschließt der Gemeinderat die Ferienfreizeit „Ferien in der Heimat“ in Eigenregie durchzuführen. Teilnehmen können Kinder im Alter von 6- 12 Jahren. Der Teilnehmerbeitrag inkl. Mittagessen und Getränke wird auf 50,-- Euro pro Kind festgelegt. Die Freizeit findet in der ersten Woche der Sommerferien vom 06.07. bis 10.07.2020, jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Frühbetreuung ab 7.30 Uhr und Spätbetreuung bis 16.30 Uhr sind möglich. Angeboten wird ein buntes Spiel- und Spaßprogramm sowie ein Tagesausflug in den Zoo. Die Freizeit findet auf dem Gelände des Sportvereins Bottenbach statt.
Erhöhung Sachkostenzuschuss für den evangelischen Kindergarten Bottenbach
Auf Antrag des prot. Verwaltungsamtes Pirmasens-Zweibrücken beschließt der Gemeinderat die Erhöhung des Sachkostenzuschusses an den evangelischen Kindergarten Bottenbach von 6.000 € auf 8.000 €.
Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2020“
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2020“.
Annahme einer Geldspende
Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Geldspende von Herrn Benjamin Büchner, Bottenbach i. H. v. 200 € für die Anschaffung eines Kühlschrankes im Jugendraum des Dorfgemeinschaftshaus zu.
Des Weiteren wird eine Spende in Höhe von 100,-- Euro von Herrn Martin Lange, Bottenbach ebenfalls für den Jugendraum angenommen.
Annahme einer Sachspende
Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Sachspende in Form von Plakaten für die „Boddenbacher Dorfweihnacht“ von der Fa. KOMET Druck und Verlagshaus i. H. v. 178,50 € zu.
Friedhofsangelegenheiten
Der Gemeinderat bewilligt die vorzeitige Entfernung einer Grabstätte auf dem gemeindlichen Friedhof.
4. Sitzung des Gemeinderates
vom 26. November 2019
1. Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates Bottenbach vom 04.09.2019 und 24.10.2019
Es liegen keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.09.2019 vor.
Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2019 wird in folgenden Punkten redaktionell geändert:
TOP 11.6 wird „der Gemeindearbeiter“ durch „die beiden Gemeindearbeiter“ ersetzt.
TOP 11.9 wird der Namen „Corinna Weber“ durch den Namen „Carina Guhr, geb. Weber“ ersetzt.
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Grundsatzentscheidung zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung darüber beraten und entschieden, neue Wohnbaufläche auszuweisen. Auf der Grundlage des neu eingeführten § 13b BauGB soll eine Außenbereichsfläche im beschleunigten Verfahren mit einem Bebauungsplan zu Bauland umgewandelt werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist das beschleunigte Verfahren an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Die Grundfläche (= mit Wohngebäude überbaubare Fläche eines Bauplatzes) darf in der Summe nicht mehr als 10.000 m² übersteigen
2. Es dürfen nur Bauflächen für (reine) Wohnnutzung ausgewiesen werden.
3. Das Plangebiet muss an die im Zusammenhang bebaute Ortslage angrenzen.
4. Ferner gelten für dieses beschleunigte Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Nr. 1 BauGB.
5. Auch die allgemeinen Vorschriften der Bauleitplanung (§§ 1 ff BauGB, z. B. Planungsbedürfnis, städtebauliche Entwicklung und Ordnung) sind zu beachten.
Nach einer Vorprüfung werden die Voraussetzungen des 13b-Verfahren für das ausgewählte Plangebiet im Bereich der Gewanne „Auf Kälblingen“ erfüllt und deshalb kann die Gemeinde für dieses neue Baugebiet das verkürzte und vereinfachte Planungsverfahren einleiten.
Neben den baurechtlichen Voraussetzungen ist auch darauf zu achten, dass das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß und wirtschaftlich beseitigt wird. Eine Ableitung ins Mischwassersystem ist nicht mehr möglich. Ein Trennsystem (Schmutzund Niederschlagswasser) ist nicht vorhanden. Deshalb ist das Oberflächenwasser in ausreichend großen Becken bzw. mehreren Mulden zurückzuhalten und entsprechend zu behandeln.
Da noch keine weiteren Untersuchungen (Bodenverhältnisse, Höhenlinien, usw.) und keine weiteren Planungsarbeiten (Abstand zur vorhandenen Ortslage, zum Friedhof bzw. anderen Einrichtungen, Umfang der Ortsrandbegrünung, Rückhaltebecken und –gräben, Verkehrsanbindung von Friedhofs- oder Vinninger Straße, usw.) erfolgt sind, wurde die Gebietsabgrenzung für das Plangebiet etwas umfangreicher.
Bei diesem Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wird, wenn eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt wird. Der Flächennutzungsplan wird dann im Rahmen einer Berichtigung, d. h. ohne eigenes Verfahren, angepasst.
Aufgrund der aktuell bestehenden großen Nachfrage nach Bauplätzen besteht ein Bedarf zur Ausweisung weiterer Bauflächen, die kurzfristig und wirtschaftlich erschlossen werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch den Grundsatz- und Aufstellungsbeschluss fallen noch keine Kosten an. Bevor ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt wird, ist die konkrete Umsetzung der Planung und eventuelle Kostenbeteiligungen Dritter (z. B. Erschließungsträger) zu klären.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ein neues Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Wohnbaufläche einzuleiten, da ein Bedarf an neuem Bauland besteht, der kurzfristig durch eine Innenentwicklung nicht gedeckt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Auf Kälblingen“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Plan-Nrn. 704/3, 2271/1, 2288/1, 2293 und 2296 sowie Teilflächen der Grundstücke Plan-Nrn. 704/10. 704/47, 2270, 2271, 2275, 2276/2, 2277, 2280, 2285, 2287, 2295, 2297, 2298/8, 2298/6, 2299, 2300, 2301, 2303/1, 2304 und 2663/1, Gemarkung Bottenbach. Der Geltungsbereich ist auf dem der Beschlussvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.
3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Grundsatzentscheidung zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass auf der Grundlage des neu eingeführten § 13b BauGB eine Außenbereichsfläche im beschleunigten Verfahren mit einem Bebauungsplan zu Bauland umgewandelt werden soll.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist das beschleunigte Verfahren an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Die Grundfläche (= mit Wohngebäude überbaubare Fläche eines Bauplatzes) darf in der Summe nicht mehr als 10.000 m² übersteigen
2. Es dürfen nur Bauflächen für (reine) Wohnnutzung ausgewiesen werden.
3. Das Plangebiet muss an die im Zusammenhang bebaute Ortslage angrenzen.
4. Ferner gelten für dieses beschleunigte Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Nr. 1 BauGB.
5. Auch die allgemeinen Vorschriften der Bauleitplanung (§§ 1 ff BauGB, z. B. Planungsbedürfnis, städtebauliche Entwicklung und Ordnung) sind zu beachten.
Nach einer Vorprüfung werden die Voraussetzungen des 13b-Verfahren für das ausgewählte Plangebiet im Bereich der Gewanne „Großen Busch“ erfüllt und deshalb kann die Gemeinde für dieses neue Baugebiet das verkürzte und vereinfachte Planungsverfahren einleiten.
Neben den baurechtlichen Voraussetzungen ist auch darauf zu achten, dass das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß und wirtschaftlich beseitigt wird. Eine Ableitung ins Mischwassersystem ist nicht mehr möglich. Ein Trennsystem (Schmutz und Niederschlagswasser) ist nicht vorhanden. Deshalb ist das Oberflächenwasser in ausreichend großen Becken bzw. mehreren Mulden zurückzuhalten und entsprechend zu behandeln. Da noch keine weiteren Untersuchungen (Bodenverhältnisse, Höhenlinien, usw.) und keine weiteren Planungsarbeiten (Umfang der Ortsrandbegrünung, Rückhaltebecken und –gräben, usw.) erfolgt sind, wurde die Gebietsabgrenzung für das Plangebiet etwas umfangreicher.
Bei diesem Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wird, wenn eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt wird. Der Flächennutzungsplan wird dann im Rahmen einer Berichtigung, d. h. ohne eigenes Verfahren, angepasst.
Aufgrund der aktuell bestehenden großen Nachfrage nach Bauplätzen besteht ein Bedarf zur Ausweisung weiterer Bauflächen, die kurzfristig und wirtschaftlich erschlossen werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch den Grundsatz- und Aufstellungsbeschluss fallen noch keine Kosten an. Bevor ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt wird, ist die konkrete Umsetzung der Planung und eventuelle Kostenbeteiligungen Dritter (z. B. Erschließungsträger) zu klären.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ein neues Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Wohnbaufläche einzuleiten, da ein Bedarf an neuem Bauland besteht, der kurzfristig durch eine Innenentwicklung nicht gedeckt werden kann.
Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am großen Busch II“.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Plan-Nrn. 713/2, 713/29 und 713/32, Gemarkung Bottenbach. Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
4. Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach
a) Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen zur Beseitigung der Baumängel
b) Beratung und Beschlussfassung über Nutzung bzw. Abbau der Schankanlage
c) Beratung und Beschlussfassung über Geschirrnutzung
…
4. a) Mängelbeseitigung am DGH
Die schwerwiegendsten Mängel sind die Putzschäden an der unteren Fassade des Dorfgemeinschaftshauses, zu deren Beseitigung ein Gerüst erforderlich und die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan notwendig ist.
Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme sollen ausgelotet werden.
Weitere Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltssatzung.
4. b) Durchlaufkühler im DGH
Der in der Theke eingebaute Durchlaufkühler ist defekt und zu einer Wiederinbetriebnahme müssten alle Schläuche ausgetauscht werden. Geschätzte Kosten hierfür ca. 800 €.
Für eine weitere (seltene) Nutzung wäre eine Reinigung der Anlage vor und nach den Veranstaltungen erforderlich, inkl. dazugehörender Buchführung. Die Kosten dafür müssten auf die Nutzer umgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zum Abbau des Durchlaufkühlers zu.
4. c) Geschirr im DGH
Im Dorfgemeinschaftshaus sind zwei Garnituren Geschirr verfügbar.
a) Ein Alltagsgeschirr, das jedem Nutzer bisher zugänglich war.
b) Ein hochwertiges Geschirr, welches unter Verschluss gehalten und nur gegen entsprechende Vereinbarung bisher ausgegeben wurde.
Das Alltagsgeschirr ist zwischenzeitlich etwas dezimiert, weshalb der Bestand durch Zukauf aufgefüllt werden müsste.
Der Vorsitzende schlägt vor, das höherwertigere Geschirr künftig für Nutzungen im Innenraum des Dorfgemeinschaftshauses freizugeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt bei 1 Stimmenthaltung zu.
4. d) Kühlung im Jugendraum
Die Kühlung im Jugendraum ist defekt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Kühltheke außer Betrieb zu nehmen und durch einen einfachen Getränkekühler zu ersetzen, zu.
4. e) Kellerestrichschäden
Möglicherweise Spätschäden vom Wassereinbruch von vor zwei Jahren.
Beschluss:
Die Auswirkung dieser Schäden soll möglichst ohne großen Aufwand gemindert werden. Eine umfassende Sanierung wird vorerst nicht in Betracht gezogen.
4. f) Lüftungsanlage
Weil die Lüftungsanlage bereits längere Zeit auf Störung steht, schlägt der Vorsitzende vor, zunächst einen Techniker mit der Begutachtung der Anlage zu beauftragen, damit die Höhe der Instandsetzungskosten beurteilt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu.
4. g) Lastenaufzug
Der Vorsitzende berichtet, dass der Austausch der Originalsteuerung vom Hersteller ca. 3.500 € kostet. Hier soll ein Reparaturversuch erfolgen, um den Aufzug wieder in Betrieb zu nehmen.
4. h) Hebeanlage im Lagerraum
Diese Anlage konnte beim heutigen Besichtigungstermin nicht in Augenschein genommen werden.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gebäudeversicherung einen weiteren Schaden nicht mehr regulieren wird (auch keine Kulanzregelung), weil eine solche Leistung eigentlich nicht zum Versicherungsumfang zählt.
5. Windkraftanlagen auf der Bottenbacher Gemarkung; Sachstandsbericht und Aussprache
Der Vorsitzende berichtet, dass er Gespräche mit zwei Projektierern für Windkraftanlagen geführt hat. Er schlägt vor, dass beide Unternehmen zur nächsten Ratssitzung im neuen Jahr Vertreter schicken sollen, um ihre Vorhaben vorzustellen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
6. Geburtsbaumwiese
Der Vorsitzende möchte im Außenbereich der Ortsgemeinde Bottenbach eine Geburtsbaumwiese anlegen. Obstwiesen dienen dem Mikroklima, der Biodiversität, Flora und Fauna, der Versorgung mit regionalen Produkten, als Lernort sowie auch als Anker der Natur und der Heimatgemeinde.
Auf der Fläche sollen Apfelbäume angepflanzt werden. Pro neugeborenem Kind soll ein Apfelbaum gepflanzt werden. Die Spende bzw. Finanzierung erfolgt über den Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach (Kosten pro Baum ca. 15,00 €). Die gemeindlichen Grundstücke mit der Plan-Nr. 2205 und 2570/3 sollen dafür verwendet werden. Angedacht ist einmal jährlich eine Pflanzaktion mit den „neuen“ Eltern durchzuführen.
Die Pflanzungen sowie die Pflege der Apfelbäume werden von den Gemeindearbeitern der Ortsgemeinde Bottenbach übernommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach beschließt, dass die Geburtsbaumwiese auf den gemeindlichen Grundstücken Plan-Nr. 2205 und 2570/3 angelegt wird.
7. Gewährung eines Zuschusses an den Sportverein Bottenbach zur Errichtung eines Kleinspielfeldes
Ratsmitglied Eva Maria Meyer nimmt gem. § 22 GemO wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und begibt sich in den Zuhörerbereich.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Sportverein Bottenbach beabsichtigt, ein multifunktionales Kleinspielfeld zu errichten. Es soll eine Größe von 40 x 20 m haben und an das vorhandene Sportplatzgelände, den gemeindlichen Spielplatz und den Bauhof angrenzen. Die ermittelten Kosten des SV betragen 74.677,74 € brutto.
Es ist vom Verein geplant, das Spielfeld mit Tennenbelag auszuführen und es soll so gestaltet werden, dass außer Fußball noch andere Sportarten (beispielsweise Basketball, Handball, Tennis oder Badminton) ausgeübt werden können. Als Umzäunung ist geplant, den vorhandenen Ballfangzaun des Sportplatzes, sowie die Einzäunung zum gemeindlichen Bauhof zu nutzen. Eine weitere Umzäunung wäre durch den Verein nicht geplant.
Ein Pachtvertrag für die Überlassung der Fläche an den SV wäre bereits mit der Ortsgemeinde Bottenbach abgeschlossen.
Der Vorsitzende führt weiter aus, dass dieses multifunktionale Kleinspielfeld auch außerhalb der Trainingszeiten des Sportvereins jederzeit für andere Gruppierungen und Bürger frei zugänglich sei und insbesondere auch dem Kindergarten und der Grundschule zur Verfügung stehe.
Laut Mitteilung des Vorsitzenden habe der Sportverein Bottenbach auch Förderanträge beim Sportbund Pfalz, beim Landkreis Südwestpfalz und bei der DanielTheysohn-Stifung gestellt. Eine der Fördervoraussetzungen wäre, dass sich die Ortsgemeinde Bottenbach mit mindestens 5 % an den Baukosten beteilige. Dies könne auch in Form der Überlassung von Baumaterial erfolgen, hat Herr Weber mit der Kreisverwaltung abgeklärt.
Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, als Erfüllung einer anteiligen Zuwendung der Ortsgemeinde Bottenbach, dem Sportverein eine Zuwendung in Form der kostenlosen Überlassung von „Schotter“ im Wert von 4.000 € zu gewähren. Dafür wäre der „Schotter“ aus dem Rückbau der Bautrasse Windränder ausreichend im Gemeindebesitz vorhanden.
Finanzielle Auswirkung:
Siehe Sachverhaltsdarstellung. Eine kassenmäßige Ausgabe erfolgt nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Sportverein Bottenbach eine Zuwendung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Form einer kostenlosen Überlassung von „Schotter“ im Wert von 4.000 € zu gewähren.
Dafür soll insbesondere der „Schotter“ aus dem Rückbau der Bautrasse Windräder, der sich im Gemeindebesitz befindet, verwendet werden.
8. Anfragen nach § 19 der Geschäftsordnung
Keine Anfrage hierzu.
9. Informationen und Verschiedenes
9.1 Die Kimmle-Stiftung hat ein neues Fahrzeug für Behindertentransporte angeschafft. Die Verbandsgemeinde hat sich an diesen Kosten beteiligt.
9.2 Der Vorsitzende berichtet, dass die diesjährige Gedenkveranstaltung Volkstrauertag großen Zuspruch gefunden hat. Die eingesammelte Spende wurde an den Verein Deutsche Kriegsgräberfürsorge weitergeleitet.
9.3 Der Ausbau des Breitbandnetzes im Ort ist weitestgehend fertiggestellt. Kleinere Schwachstellen am Ortsnetz müssen noch beseitigt werden.
9.4 Der Lamellenvorhang für das Dorfgemeinschaftshaus sollte bis zur nächsten Woche geliefert werden.
9.5 Am 2. Advent findet der Seniorennachmittag statt. Alle Ratsmitglieder sind dazu herzlich eingeladen.
9.6 Der Vorsitzende berichtet, dass jeden Samstag bis zur Dorfweihnacht ein Adventsfenster am Dorfgemeinschaftshaus eingerichtet wird.
3. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom Donnerstag, 24.10.2019
Ausweisung eines Neubaugebietes
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die von einer möglichen Überplanung betroffenen Grundstücke im Bereich
a) zwischen Ortseingang aus Richtung Vinningen in Richtung Friedhof
b) des Bauhofes, unterhalb des Kinderspielplatzes
zu ermitteln.
Ein Planfeststellungsbeschluss könnte in der nächsten Sitzung erfolgen.
Digitalisierung Ratsarbeit
Der Gemeinderat beschloss, dass Ratsmitglieder, die dies wünschen, künftig Einladungen und Unterlagen zu Sitzungen auch in elektronischer Form erhalten können.
Geschäftsordnung des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschloss die vom Gemeinde- und Städtebund erstellte Mustergeschäftsordnung als Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Annahme einer Geldspende
Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Spende von Herrn Henning Götz i. H. v. 2.600 € für die Anschaffung der Jalousien für das Dorfgemeinschaftshaus.
Friedhofsangelegenheiten
Der Gemeinderat bewilligte einen Antrag auf vorzeitige Entfernung einer Grabstätte auf dem gemeindlichen Friedhof.
Dorfgemeinschaftshaus
Der Vorsitzende unterrichtete die Ratsmitglieder über vorgenommene Maßnahmen zur Beseitigung von Beanstandungen am Dorfgemeinschaftshaus und darüber hinaus über in letzter Zeit entstandene Schäden am Gebäude.
Windräder auf Bottenbacher Gemarkung
Es existieren Planungen für die Erstellung von 4 Windrädern im Bereich Osterwald/Tiergarten, davon 3 Stück auf Bottenbacher Gemarkung.
Zum Erhalt von weiteren Informationen sollen mit den Interessenten Gespräche geführt werden.
Vermietung Grillhütte
Um kurzfristigen Absagen, insbesondere von auswärtigen Nutzern vorzubeugen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Grillhütte künftig nur noch gegen die Zahlung einer Gebühr im Voraus zu reservieren.
Auftragsvergabe; Lamellenvorhang DGH
Der Gemeinderat vergibt einen Auftrag für die Anschaffung von Lamellenvorhang im Dorfgemeinschaftshaus.
Informationen und Verschiedenes
Die Gemeinde hat von Frau Corinna Guhr, geb. Weber eine Spende i. H. v. 100 € erhalten.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, 26.11.2019 statt.
2. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 4. September 2019
Erläuterungen zur Holzvermarktung und zum akt. Zustand des Gemeindewaldes
Revierförster Michael Betz erläuterte den Ratsmitgliedern den Sachstand zur Holzvermarktung und berichtete über den aktuellen Zustand des Gemeindewaldes Bottenbach.
Aufgrund schweren Borkenkäferbefalls musste im Gemeindewald Bottenbach im laufenden Jahr eine Menge von 900 Festmeter Fichtenstammholz und damit etwa die doppelte Menge des normalen Hiebsatzes eingeschlagen werden. Die Preise je Festmeter bewegen sich dabei aufgrund einer Übersättigung des Marktes auf einem Niveau von ca. 40 – 50 % des Vorjahrespreises.
Gestaltungskonzept Friedhof
Zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für den Friedhof Bottenbach, insbesondere der Verwendung der beiden Grabfelder rechts des Weges, hat vor der Gemeinderatssitzung eine Ortsbegehung stattgefunden. Die möglichen Alternativen sollen bis zur nächsten Ratssitzung aufbereitet werden.
Änderung Benutzungsordnung DGH
Aufgrund verschärfter Bestimmungen gem. der Versammlungsstättenverordnung und der damit verbundenen Auflagen wird die Nutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde künftig auf eine Anzahl von max. 200 Personen beschränkt.
Die Nutzungsgebühren werden vereinheitlicht. Künftig ist die Küchennutzung in den Nutzungsgebühren immer enthalten.
Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“
Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro Wonka mit der Durchführung der Baumaßnahme zum Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“.
Anschaffungen
Der Gemeinderat beschloss, die Anschaffung einer Heckenschere mit einer Schnittlänge von 60 cm und eines Hubwagens mit einer Nutzlast von 2,5 t.
Ausweisung von Wohnbauflächen
Der Gemeinderat beschloss im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung grundsätzlich ein neues Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Wohnbauflächen auszuweisen.
1. Sitzung des Gemeinderates Bottenbach
vom 24.07.2019
Verabschiedung
Der ehemalige Ortsbürgermeister Helmut Schmitt verabschiedete die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Wolf-Dieter Dezemski, Armin Knerr und Andreas Knerr und bedankt sich für ihre langjährige Mitarbeit.
Verpflichtung
Der ehemalige Ortsbürgermeister Schmitt verpflichtete folgende gewählte Ratsmitglieder: Timo Zander, Alexander Kölsch, Beate Schnur, Thomas Schweitzer, Manuela Scholl, Sandro Reiser, Dieter Metz, Günter Rabung, EvaMaria Meyer, Marco Schnurr, Udo Weber und Iris Lange.
Ernennung neuer Ortsbürgermeister
Der ehemalige Ortsbürgermeister Schmitt ernannte Klaus Weber zum neuen Ortsbürgermeister, vereidigte ihn und führte in sein Amt ein.
Wahl Beigeordneten
Der neue Gemeinderat wählte Frau Beate Schnur zur 1. Ortsbeigeordneten und Herrn Timo Zander zum weiteren Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Bottenbach.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Gemeinderat legte die Anzahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf 3 fest. In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt: Eva-Maria Meyer, Manuela Scholl und Alexander Kölsch. Als Stellvertreter werden gewählt: Günter Rabung, Dieter Metz und Thomas Schweitzer.
Pachtvertrag Sportverein
Damit der Sportverein Bottenbach unterhalb des gemeindlichen Kinderspielplatzes ein multifunktionales Kleinspielfeld anlegen kann und in die Lage versetzt werden soll, für die Kosten Förderungsmittel zu beantragen, wird die benötigte Fläche von der Ortsgemeinde an den Sportverein verpachtet. Dazu wird ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen.
LEADER Antrag
Weil aus dem EU-Förderprogramm LEADER Plus überraschend noch Mittel für das laufende Jahr abgerufen werden können, beantragt die Ortsgemeinde Bottenbach Fördermittel für die Anschaffung eines Sonnensegels, eines Pavillons und Sitzgelegenheiten für den gemeindlichen Kinderspielplatz. Aus dem gleichen Förderprogramm sollen Bühnenelemente für das Dorfgemeinschaftshaus beschafft werden. Sofern die Fördermittel wie beantragt bewilligt werden, ermächtigt der Gemeinderat den Vorsitzenden zur Auftragsvergabe.
Holzverkartungsgesellschaft
Der Gemeinderat befürwortete den Beitritt der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur neuen kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft (Holzvermarktungsregion Pfalz) in der Rechtsform der GmbH und stimmte der Beteiligung als Geseschafter zu