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Brunnen auf dem Friedhof über die Wintermonate außer Betrieb

Zur Vermeidung von Frostschäden wird nach dem Totensonntag bis voraussichtlich 15. März des Folgejahres das Wasser an den Wasserentnahmestellen auf dem Friedhof abgedreht.
Da die Toiletten in der Leichenhalle nicht beheizt werden können, werden auch diese „winterfest“ gemacht und können in dem genannten Zeitraum nicht mehr benutzt werden.

Bienenfreundlicher Blühstreifen auf dem Friedhofangelegt

Im Erweiterungsbereichs des Friedhofes wurden zwischen den Bäumen mehrere bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet.
 

Neue Wasserstelle im hinteren Grabfeld installiert

Die Arbeiten wurden durch unsere Gemeindearbeiter durchgeführt. Von der vorhandenen Wasserstelle „Brunnen“ wurde eine neue Versorgungsleitung verlegt sowie neue Installationsschächte installiert.
Durch eine Spende unseres Ehrenbürgers Kurt Rücker wurde der Bau der zusätzlichen Wasserentnahmestelle möglich.
Hierfür ein herzliches Dankeschön.
Unser Dank geht auch an Günther Rieger und die Firma KSD für die Abdeckplatten der Wasserschächte sowie die Halterung für die Gießkannen.

Umgestaltung des Friedhofes Bottenbach

Neues Friedhofskonzept

In den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur bundesweit erheblich verändert. Die Zahl der Urnenbeisetzungen steigt stark an. Auch in Bottenbach gab es in den letzten Jahren mehr Feuer- als Sargbestattungen. Des Weiteren wird die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen mit weniger Pflegeaufwand immer stärker. Neben dem Pflegeaufwand spielt auch der Kostenfaktor eine wichtige Rolle. Als Folge von diesem Wandel in der Bestattungskultur wird immer weniger Fläche benötigt. Es entstehenden Lücken in vorhandenen Flächen. Randflächen und Erweiterungsflächen werden nicht mehr benötigt.

Feld A I Grabstätten ohne Einfassung

Feld A II Neu: Urne Grabstätten ohne Einfassung (Wie Feld AI)

Feld B Grabstätten mit Einfassung

Feld D Grabstätten mit Einfassung,

Feld E Grabstätten mit Einfassung,

Doppelgräber, Einzelgräber, Urnegräber

Rasengräber Urne, Sarg (Nur Platte)

Baumgräber Neu Urne Grabstätte, angelegt

Gelb : neuer Weg bzw. neue Urnengrabfelder

Der Gemeinderat hat deshalb bereits in einer Sitzung im Mai 2021 ein neues Friedhofskonzept mit Ausweitung des Angebotes an Bestattungsvarianten von Urnenbeisetzungen beschlossen. Das Ziel ist eine nachhaltige Friedhofsgestaltung und -Nutzung.

Bisher bestand für Urnenbestattungen die Möglichkeit der Beisetzung in einen Urnengrab mit Steineinfassung und Grabstein oder in einem schlichten Rasengrab.

Zukünftig wird dieses Angebot um ein sog. Baumgrabfeld sowie um ein Urnengrabfeld ohne Einfassung erweitert. Auf dem Friedhof Bottenbach bestehenden danach 5 Bestattungsvarianten für Urnenbestattungen.

Die Arbeiten am neuen Baumgrabfeld sind schon fortgeschritten. Lediglich die Bepflanzung fehlt noch und ist für die nächsten Tage vorgesehen. Das sog. Baumgrabfeld wird aufwendig bepflanzt und von der Ortsgemeinde gepflegt. Die Grabplatten aus Sandstein wurden von der Ortsgemeinde einheitlich beschafft und sind in der Gebühr bereits einkalkuliert. Bei der Errichtung des Baumgrabfeldes wurde unter der jeweiligen Grabplatte ein 30 cm breites und 1,2 Meter tiefer Aushub durchgeführt, welcher mit einen Rohr gegen Einsturz und Wurzelwerk gesichert ist. Vor der Bestattung wird das Rohr entfernt und die Urne kann in die Erde eingelassen werden. Aufgrund der Tiefe kann auf Wunsch, z.B. bei Ehepartner, später auch eine weitere Urne in die Grabstätte eingelassen werden. Nach der Bestattung wird auf die Grabplatte eine kleine Messingplatte mit der entsprechenden Beschriftung angebracht.

Aufgrund des großen Arbeitsanfalles in den Sommermonaten bedingt durch die verschiedenen Projekte wie Spielplatz und Grillhütte konnten bisher noch nicht alle Umgestaltungsmaßnahmen am Friedhof durchgeführt werden. Diese sollen nun über den Winter, sofern es die Witterung zulässt, erfolgen.

Geplant ist unter anderem die Errichtung eines neuen (zusätzlichen) Zwischenweges in Feld B 2. Dadurch sind die zukünftigen Erdgräber in diesem Abschnitt besser erreichbar. Des Weiteren soll in Feld A II ein Urnengrabfeld ohne Grabeinfassung, ähnlich dem nachfolgenden Bild hergestellt werden. Bei diesem Feld wird keine kostenaufwendige Grabeinfassung benötigt, aber die Angehörigen können dennoch die Grabpflege und Gestaltung selbst vornehmen.

Nutzung Friedhofscontainer

Diese Woche wurde der Friedhofscontainer geleert.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Friedhofscontainer lediglich für die Entsorgung von reinen Grünabfälle zur Verfügung steht.
Abfälle die nicht verrotten wie z.B. Blumentöpfe aus Plastik oder Ton, Kunstblumen, Kränze oder Gestecke mit einem Kern aus Schaumstoff oder mit einer Drahtwickelung, Windlichter, Schlaufen aus Stoff oder Kunststoff etc. dürfen nicht in den Container entsorgt werden.
 

Aufgrund des sehr hohen Anteils an nicht verrottenden Abfällen konnte der Containerinhalt nicht als Grünabfall entsorgt werden. 
Vielmehr war eine zeitaufwendige und unangenehme Sortierung des Containers von Hand notwendig.
Die nicht verrottenden Abfälle füllten am Ende 7 große Müllsäcke, welche danach ordnungsgemäß entsorgt wurden.

Zur Entlastung der Gemeindearbeiter bitte ich darauf zu achten,
dass Friedhofsabfälle welche nicht verrotten, nicht in dem großen Grünabfallcontainer entsorgt werden, sondern dafür die bereitstehende schwarze Mülltonne zu benutzten.

Entsprechende Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen angebracht. 

Friedhofsgebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

der Gemeinde Bottenbach

vom 28.03.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

  1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,

  2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1)

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

(2)

Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Inkrafttreten

(1)

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 02.12.2022 außer Kraft.

Bottenbach, den 28.03.2023

Klaus Weber

Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pirmasens, den 04.04.2023

gez.

Klaus Weber

Bürgermeister

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Bottenbach

vom 28.03.2023

I. Reihengrabstätten

 

1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung (Einzelgräber in Feld D)

720,00 €

2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung

360,00 €

3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung

360,00 €

II. Gemischte Grabstätten

 

Verleihung eines Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung bei jeder weiteren Belegung (Gebühr wie III. Wahlgräber)

360,00 €

III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

 

1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

 

a) eine Kindergrabstätte im Feld E, Reihe 2

396,00 €

b) eine Einzelgrabstätte -mit Ausnahme der Kindergräber-

960,00 €

aa) im Feld A II (mit Trittplatten)

1.056,00 €

bb) in allen anderen Feldern (ohne Trittplatten)

960,00 €

c) eine Mehrfachgrabstätte je Grabstelle

 

aa) im Feld A II (mit Trittplatten)

1.056,00 €

bb) im Feld AI, B, C und E (ohne Trittplatten)

960,00 €

d) eine Urnengrabstätte je Grabstelle

480,00 €

e) eine Baumurnengrabstelle (Baumrondel)

480,00 €

 

 

 

 

2. Für die Angleichung der Nutzungszeit bis zum Ablauf der Ruhefrist, bei weiteren Bestattungen und bei Angleichungen nach § 29 Abs. 2 Satz 2 der Friedhofssatzung werden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 3 erhoben.

 

3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts beträgt die Gebühr für

 

a) Kindergräber nach Abs. 1 Buchstabe a)

 

(max. 10 Jahre) pro Jahr

19,80 €

b) bei Einzel- und Mehrfachgräbern

 

(max. 20 Jahre) pro Jahr und Grabstelle

 

aa) im Feld A II

26,40 €

bb) in den Feldern A I, B, C und E

24,00 €

d) Urneneinzelgräber pro Jahr

18,00 €

e) Urnendoppelgräber pro Jahr

36,00 €

4 a) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Rasengrabstätte für Erdbestattung

600,00 €

 

 

4 b) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte

15,00 €

4 c) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte

15,00 €

5 a) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Rasenurnengrabstätte

200,00 €

5 b) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte

10,00 €

5 c) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte

10,00 €

 

 

 

 

6 a) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Baumurnengrabstätte am Baumrondel

1.700,00 €

6 b) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte, Baumurnengrabstätte am Baumrondel

85,00 €

6 c) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte, Baumurnengrabstätte am Baumrondel

85,00 €

IV. Ausheben und Schließen der Gräber

 

1. Die Gebühr beträgt für

 

a) Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr ab

600,00 €

b) Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Totgeburten

400,00 €

c) die Beisetzung einer Aschenurne

230,00 €

d) die Beisetzung einer Aschenurne am Baumrondel

115,00 €

2. Bei Bestattungen und Beisetzungen an

 

a) Samstagen wird ein Zuschlag von

50 v. H.

b) Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von

100 v. H.

auf die unter Ziffer 1 genannten Gebühren erhoben.

 

V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

 

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

 

VI. Benutzung der Leichenhalle

 

 

 

1. Für die Aufbewahrung einer Leiche oder Urne und die Reinigung der Leichenhalle, einschließlich Trauerfeier

300,00 €

2. Für die Durchführung einer Trauerfeier und die Reinigung der Leichenhalle

192,00 €

3. Für die Kabine zur Aufbewahrung einer Leiche und die Reinigung

144,00 €

4. Die Reinigung bei der Vornahme von Leichenöffnungen in der Leichenhalle wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierfür entsehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

 

VII. Beseitigung von Gräbern durch die Gemeinde

 

Beseitigung

 

1. einer Einzelgrabstätte

200,00 €

2. für jede weitere Grabstätte

100,00 €

3. von Grabstätten ohne Grabeinfassung (Feld A)

150,00 €

4. von Urnengrabstätten

150,00 €

5. von Rasengräbern

50,00 €

VIII. Pflegekosten bei vorzeitiger Entfernung

 

1. für eine Einzelgrabstätte pro Jahr

20,00 €

2. für jede weitere Grabstätte pro Jahr

10,00 €

3. für eine Urnengrabstätte pro Jahr

10,00 €

Volkstrauertag 2021

Die diesjährige Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, fand am Sonntag auf dem Friedhof in Bottenbach statt.

Der Volkstrauertag ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung.

Ein besonderer Dank geht

  • an die Schwarzen Husaren unter Leitung von Erich Gingrich, die der Gedenkveranstaltung einen würdigen Rahmen verleiht.

  • an die Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehr für die Kranzniederlegung

  • an den Förderverein Dorfgemeinschaft welcher die Kosten für den Kranz der Vereine übernommen hat

  • an den Volksbund Deutsche Kriegsopferfürsorge für die geleistete Arbeit

  • und an unsere Pfarrerin Verena Krüger für ihre treffenden Worte.

Volkstrauertag 2020

Rede "Zur Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag auf dem Friedhof in Bottenbach"

Im Jahre 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie alles "nicht wie normal". Wir befinden uns zurzeit im Teil-Lockdown und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sind zur Eindämmung der Pandemie schwere Einschränken notwendig. Deshalb muss auch unsere traditionelle Gedenkveranstaltung in kleiner Runde stattfinden. In anderen Orten wird der Kranz teilweise alleine vom Ortsbürgermeister niedergelegt.

Ich bin froh, dass bei uns die Vereinsvertreter und die Vertreter der Ortsgemeinde dies gemeinsam machen. Im Freien, in kleiner Runde und mit entsprechendem Abstand, sehe ich keine Gefahr einer Ansteckung. Ich danke Euch für Eure Teilnahme.

Der Volkstrauertag, welcher 1920 also genau vor 100 Jahren unter dem Eindruck des ersten Weltkrieges, das erste Mal stattgefunden hat, ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung. Gerade in unserer heutigen Zeit, geprägt von aufkeimendem Nationalismus und Populismus in Deutschland, in Europa und in vielen Teilen der Welt ist es wichtig sich zu besinnen.
Sich zu besinnen an das unvorstellbare Leid welcher Krieg, Gewalt und Terror über die Menschen gebracht hat und in vielen Ländern und Regionen der Welt immer noch bringt.

Die Kriege des 20. Jahrhunderts haben Millionen von Opfern gefordert. Hinzu kommen unzählige Menschen, die verwundet, verstümmelt oder entsetzlich entstellt wurden. Unsere Vorstellungskraft versagt angesichts dieser Opferzahlen.

Hinzu kommt, dass die Anzahl derjenigen, welche den letzten Krieg in Deutschland miterlebt haben, immer weniger wird.
Und die jüngeren Generationen, dazu zählen alle die sich heute hier versammelt haben, können sich einen Krieg, Tod und Zerstörung so nicht vorstellen.

Aber das Leid die millionenfachen Opfer, die schrecklichen Verwüstungen und das unvorstellbare Leid von Krieg und Gewalt dürfen auch 75 Jahre nach dem Ende der zweiten Weltkrieges nicht in Vergessenheit geraten. Und das dies nicht in Vergessenheit gerät, darum sind wir heute hier. Und davon kann uns auch nicht die Corona-Pandemie abhalten.

Die Menschen brauchen Momente des Innehaltens, genauso wie wir Orte des Gedenkens brauchen, damit das, was geschehen ist, nicht verdrängt wird. Die Vergangenheit, geprägt von zwei schrecklichen Weltkriegen und den Lehren die wir daraus gezogen haben, stellt eine wichtige Wurzel unseres heutigen Verständnisses von Staat und Gesellschaft dar.
Aber diese Vergangenheit braucht Stützen der Erinnerung. Gedenktage wie dieser und Denkmäler wie z.B. auch auf unserem Friedhof, bringen zum Ausdruck, welche Ereignisse und welche Erfahrungen aus unserer Geschichte wir in unserem Bewusstsein für künftige Generationen bewahren wollen, ja bewahren müssen.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges, der vom nationalsozialistischen Deutschland entfachte Krieg, ganz Europa in Schutt und Asche gelegt hat und Millionen von Toten zu beklagen waren, ist der Friede zumindest in Europa weitgehend Realität geworden.

Aber dieser Friede ist kein Selbstläufer und keine Selbstverständlichkeit. Es liegt an uns die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen und danach zu handeln. Wir sind mitten drin in den zum Teil unfassbaren und unsäglichen Entwicklungen in der Welt und vor unserer Haustür. Der Glaube an die Begrenzbarkeit von Konflikten und an die Inseln unzerbrechlichen Friedens ist eine gefährliche Illusion. Die zunehmenden Flüchtlingsströme der letzten Jahre bezeugen dies.

Der Volkstrauertag ist ein Tag der Erinnerung und der Besinnung; der Erinnerung an Krieg und Gewalt und des Gedenkens an die Toten. Wir verneigen uns in Trauer vor ihnen und bleiben ihnen verbunden in der dauerhaften Verpflichtung für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschlichkeit.

Totengedenken am Ehrenmal

Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.

Wir gedenken der Soldaten, der Menschen die durch Kriegshandlung oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.

Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einen anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben und derer, die den Tod fanden, weil sie an Ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.

Wir trauen um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.

Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind.

Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten und teilen ihren Schmerz.

Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung. Der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern.
Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.