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Sanierung Osterwaldhütte

In einer Gemeinschaftsaktion von Ortsgemeinde, Förderverein Dorfgemeinschaft (Materialkosten) und Männerclub Bottenbach (Arbeitskraft) laufen die Vorbereitungen für die Sanierung und Teilerneuerung der „Osterwaldhütte“.  
Die Arbeiten werden in den nächsten Wochen durchgeführt.
 

Verleihung „Familienfreundliche Gemeinde 2022“

Am Freitag, 13. Mai 2022 zeichnete Landrätin Frau Susanne Ganster im Rahmen einer kleinen Feierstunde die sieben Gemeinden aus, die am Wettbewerb „Familienfreundliche Gemeinde im Landkreis Südwestpfalz“ teilnahmen.
Auch Bottenbach wurde von der Jury für das Prädikat „Familienfreundliche Gemeinde 2022“ ausgewählt.
Die Jury bewertete dabei sowohl die Ortsgemeinden in ihrer Gesamtheit als auch die Vielfalt und Kreativität an kleineren und größeren Maßnahmen bzw. Projekten, die zu einem familienfreundlichen Klima in den Ortsgemeinden beitragen.

Als Grundlage zur Bewertung stand die Bewerbung mit konkreten Ausführungen zur Familienfreundlichkeit unserer Gemeinde:
Bottenbach ist bereits seit vielen Jahren zusammen mit den örtlichen Institutionen und Vereinen für eine familien- und kinderorientierte Gemeindeentwicklung aktiv. Familien und Kinder stellen unsere Zukunft dar. Ohne entsprechende Familienpolitik die eine gute Lebensgrundlage und Perspektive bietet, sind die Entwicklungsmöglichkeiten von kleinen Ortsgemeinden stark eingeschränkt.

Diese zukunftsorientierte Familienpolitik kommt in verschiedenen Beschlüssen des Gemeinderates Bottenbach zum Ausdruck.
- Grundsatzbeschluss zur Übernahme der ungedeckten Kosten bezüglich eines Erweiterungsbaues Kindergarten zur Ganztagesbetreuung
- Ausweisung und Schaffung von Neubauland
- Durchführung der Ferienfreizeiten durch die Ortsgemeinde
- Unser Geburtsbaumwiese – Ein Baum für jedes neugeborene Kind

Soziale und kulturelle Infrastruktur
- Ehrenamtliche Betreuung des Jugendraums Bottenbach
- Projekte und Aktionen der Straußbuwe und Mäde
- Vereinsübergreifende ehrenamtliche Aktionen für Kinder und Jugendliche
  (2021 Bau von Nistkästen und die Historische Grumbeer-Ernte der Grundschüler und Vorschulkinder).
- Vereinsangebote durch den Sportverein Bottenbach und den Förderverein Jugendfußball
- Ehrenamtliche Betreuung der Jugendfeuerwehr
- Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen von Kita und Grundschule durch die Ortsgemeinde sowie die jeweiligen Fördervereine.
- Regelmäßige ehrenamtliche Arbeitseinsätze sowie Unterstützung durch die Gemeindearbeiter (siehe Beispiel Corona-Lüftungsanlage Grundschule)
- Angebot der Einkaufs- und Nachbarschaftshilfe während des Corona-Lockdown
- Jährliche Seniorenausflüge und Seniorennachmittag
- Erweiterung des Grillhüttengeländes um einen überdachten Freisitz sowie um einen Zeltplatz
- Im Ort ansässiger privater Pflegedienst mit umfassendem Betreuungs- und Pflegeangebot

Wohnumfeld:
- Tempo 30-Zone in den Straßen rund um die Grundschule und Kindergarten, sowie in den Neubaugebieten
- Neugestaltung und Erweiterung eines naturnahen sowie Kind- und generationengerechten Abenteuerspielplatz mit überdachter Sitzgruppe
- Die neu errichteten Straßen wurden kind- und altersgerecht ohne Bürgersteig als offene Straße errichtet.

Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit:
- familienfreundliches Öffnungs- bzw. Betreuungsangebot im Kindergarten und an der Grundschule

Wirtschaftliche Hilfe:
- Planung von zwei Neubaugebieten mit insgesamt ca. 35 Bauplätzen
- Die Räumlichkeiten der Gemeinde wird der Grundschule und dem Kindergarten sowie den Vereinen für die Jugendarbeit kostenlos zur Verfügung gestellt.

Familienorientierung der Gemeindevertretung und Verwaltung
- Informationsangebote über die Homepage „www.Bottenbach-Pfalz.de
- Intensive und regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit

Das Urteil der Jury:
Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass die Ortsgemeinde Bottenbach sehr familienfreundlich ist und alle Altersklassen im Blick hat. Dorfgemeinschaft wird in Bottenbach gelebt. Durch viele schöne Aktionen wird das Wir-Gefühl gestärkt und die Kinder und Jugendlichen wachsen in das Dorfgeschehen hinein. Was dazu führt, dass sich die Kinder ihrem Heimatort verbunden fühlen. Es handelt sich um eine sehr aktive Gemeinde, die auf jeden Fall die Auszeichnung „Familienfreundliche Gemeinde in Landkreis Südwestpfalz“ verdient.

Ein besonderer Baum, eine sog. Familienbaum wurde unter den Preisträgern verlost. Bottenbach hatte das Losglück und hat diesen Baum gewonnen. Es handelt sich hierbei um einen Apfelbaum, der mit 4 verschiedenen Apfelsorten veredelt wurde. Die Sortenvielfalt garantiert in der Regel eine zuverlässige Bestäubung und eine längere Erntezeit, da gleichzeitig frühe und späte Sorten veredelt wurden. Jetzt müssen wir nur noch einen schönen Platz für unseren Familienbaum finden.

 

Rückblich Infoveranstaltung Erneuerbare Energien in Bottenbach

Am 05.05.22 fand im DGH eine Informationsveranstaltung zum Thema:
“Erneuerbare Energien – Schwerpunkt: Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage auf Bottenbacher Gemarkung“ statt.

Die Ortsgemeinde muss zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage einen Bebauungsplan aufstellen. Die Verfahrensschritte und das Vorgehen wurde bei der Infoveranstaltung erläutert.

Warum soll diese Photovoltaikanlage errichtet werden?

  • Um Natürliche Ressourcen zu nutzen, auch in Deutschland ist ausreichend Sonnenenergie vorhanden

  • Positive Energiebilanz die Amortisation der zur Herstellung aufgewendeten Energie wird nach 1 bis 1,5 Jahren erreicht.

  • höhere Flächeneffiziens im Vergleich zur Nutzung der Fläche zum Betrieb einer Biogasanlage (10-100 fache)

  • Kostengünstige und planbare Energiegewinnung, d.h. Solarenergie ist die günstigste Art Ökoenergie zu erzeugen und ist unabhängig von Energieträgern wie Öl und Gas

Der geplante Solarpark soll auf einer Fläche von 14 Hektar gebaut werden mit einer Nennleistung von 13,5 MWp. Die geschätzte Stromproduktion beläuft sich auf 15.120.000 kWh/a und könnte 17.400 Personen, dies entspricht nach dem Bundesverband der Energie und Wasserwirtschafts e.V. für 5800 3-Personen-Haushalte.

Bei dem Bau der Solaranlage kann die Fläche auch Parallel genutzt werden z.B. für Imker oder als Weideland für Schafe.
Durch dies erhöht sich auch in diesem Bereich die Artenvielfalt sowie eine Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren ist möglich.
Die Anlage wird auch komplett nach Nutzungsende wieder zurückgebaut, es findet keine Flächenversieglung statt.

Wirtschaftliche Chancen bestehen darin, kostengünstige regionale Energieversorgung und somit langfristig emissionsfreie Versorgung zu ermöglichen.
Die Aufträge werden an Unternehmen vor Ort vergeben, z.B. Beauftragung von Leistungen in der Planungs-, Bau und Betriebsphasen.
Die Mahd können Landwirte oder Schäfer vor Ort durchführen.
Und die Gemeinde wird mit bis zu 0,2 ct/kWh eingespeister Strommenge beteiligt und bekommt eine Ausgleichszahlung für die Gemeindeflächen bei der Kabelverlegung.

In der nächsten Gemeinderatssitzung werden wir über das Projekt nochmals uns beraten und abstimmen.

Der geplante Solarpark könnte nach Stand der Planung im 1 Quartal 2024 betriebsbereit sein.
 

Falls Sie noch Fragen zum Solarpark haben, können Sie gerne montags in meine Sprechstunde kommen.

Wandertag der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Einweihung Themenwanderweg Schmugglerpfad Kröppen

Am Sonntag, beim Wandertag der VG, startete die Gruppe aus Bottenbach als Erste.
Gleich nach der Eröffnungsrede, Ausgestattet mit dem Fragebogen zum Schmuggler-Cup, die "kleinen" mit dem Wanderbingo und dem Schmugglerpass ging es los.
Über grüne Wiesen, bei herlichem Sonnenschein und einer tollen Aussicht.
 

„Zukunfts-Check Dorf“ in der Ortsgemeinde Bottenbach

Am Dienstag, den 26.04.2022 fand in Bottenbach die Auftaktveranstaltung zum Zukunftscheck Dorf statt.
Über 80 Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt und zeigten Ihr Interesse an der Vorstellung Landrätin Dr. Susanne Ganster und der Präsentation von Projektleiter Mathias Rebmann, Landkreis Südwestpfalz.

Beim Zukunftscheck Dorf handelt sich um ein neues Projekt, dass helfen soll Stärken und Schwächen in der Gemeinde Bottenbach zu erkennen und aufzuzeigen. Daraus sollen Chancen, Potenzial und Handlungsstrategien für eine positive Entwicklung von Bottenbach analysiert und entwickelt werden.
 

Ziel ist dabei der langfristige Erhalt der Lebens- und Wohnqualität in Bottenbach sowie die Stärkung der Dorfgemeinschaft und die Förderung des bürgerlichen Engagements.

Im ersten Schritt konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die aus Ihrer Sicht vorhanden Stärken und Schwächen von Bottenbach auf Pinkarten schreiben. Diese wurden anschließend nach Themen und Schwerpunkte sortiert und an Pinnwände geheftet.

Nun sollen zur weiteren Bearbeitung Arbeitskreise zu verschiedenen Bereichen gebildet werden. Diese werden im Rahmen einer Dorf-Inventur mit Hilfe von vorgefertigten Erhebungsbögen der Bestand in Bottenbach erfassen und in Hinblick auf den zukünftigen Bedarf bewertet.

Danach werden konkrete Maßnahmen entwickeln, die in einem Maßnahmenkatalog festgehalten und in einem Maßnahmenplan visualisiert werden. Somit werden also Chancen und Potentiale für unser Bottenbach herausgearbeitet, um schließlich eine zukunftsfähige Entwicklungsstrategie zu generieren. Der gesamte Dorfentwicklungsprozess wird dabei betreut und begleitet von Projektleiter Mathias Rebmann.

Der Zukunfts-Check Dorf bietet also eine große Chance, die Zukunft von Bottenbach gemeinsam positiv zu gestalten und neue Impulse zu setzen.

Um dies zu erreichen, ist es uns sehr wichtig, dass Sie, die Bürgerinnen und Bürger von Bottenbach, sich mit einbringen. Einerseits bei der Bestandsaufnahme sowie auch bei der späteren Umsetzung.

Daher laden wir Sie ein, aktiv in einem der 5 Arbeitskreise mitzumachen:

Arbeitskreis 1: Dorfgemeinschaft und Seniorenarbeit
Arbeitskreis 2: Natur- und Kulturlandschaft
Arbeitskreis 3: Infrastruktur und Nahversorgung
Arbeitskreis 4: Mobilität, Rad- und Wanderwege
Arbeitskreis 5: Bauen und Innenentwicklung

In den nächsten Wochen werden die Arbeitskreise ihre „Arbeit“ mit Unterstützung von Herrn Rebmann aufnehmen.
Wenn Sie mitmachen möchten, können Sie sich gerne an mich wenden.

Das Projekt wird vom Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz gefördertes und in verschiedenen Landkreisen in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Die Veranstaltung in Bottenbach war die Auftaktveranstaltung des Landkreises Südwestpfalz. Deshalb durften wir Frau Landrätin Dr. Susanne Ganster vor Ort begrüßen.
Neben der Presse war auch der Offenen Kanal Südwestpfalz vor Ort. Im Internet unter https://youtu.be/hDVoFRp33gs?t=753 können Sie sich der Bericht anschauen.

Ostergruß

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Dieses Jahr werden die Feiertage vom Krieg und dem Unheil in der Ukraine überschattet. Und unser Wunsch von den letzten beiden Jahren, dass das Corona-Virus bald besiegt sein wird, wurde nicht erfüllt. Die Einschränkungen wurden zwar aufgehoben, aber die Infektionszahlen sind immer noch hoch.

Aber Ostern ist ein Fest der Hoffnung. Es ist ein Fest, an dem wir mit Zuversicht nach vorne blicken sollten. Für viele von uns bedeutet das Osterfest einen Neuanfang.
Nicht nur die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf, auch die Menschen verbringen wieder mehr Zeit draußen und erfreuen sich an den ersten warmen Sonnenstrahlen.
Wir alle sollten die Osterzeit nutzen, um zur Ruhe zu kommen und Energie zu schöpfen.

Ich fühle mich auch mit denjenigen verbunden, denen es gerade nicht so gut geht und denen die Osterbotschaft Kraft und Hoffnung geben möge.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes und erholsames Osterfest und unseren Kleinsten einen fleißigen Osterhasen!
Bleiben Sie gesund.

Klaus Weber
Ortsbürgermeister

 

Integriertes energetisches Quartierskonzept; Förderantrag der Gemeinde

Der schreckliche Krieg in der Ukraine und die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt macht sehr deutlich wie abhängig wir vom Import von fossilen Energieträgern sind. Im Jahre 2021 mussten in Deutschland insgesamt über 70 % der Energie importiert werden. Im Bereich der fossilen und atomaren Energieträger, wie Steinkohle, Mineralöl, Gas und Uran sind wir sogar zu fast 100 % abhängig vom Import. Damit einher gehen auch immense Verluste an Kaufkraft und Wertschöpfung, die aus der Region abfließen.

Des Weiteren sind die Auswirkungen des Klimawandels bedingt durch den hohen CO2-Ausstoß immer mehr zu spüren und werden in den kommenden Jahren zu riesigen Problemen führen.

Bei der Lösung dieser Probleme spielt zum einen die Erzeugung von erneuerbaren Energien wie Solarstrom, Biogas und Windkraft eine wichtige Rolle. Hier sind wir in Bottenbach auf gutem Wege und haben noch einiges vor, wie z.B. die geplante Errichtung einer PV-Freiflächenanlage zu der es am 05.05.2022 eine Bürgerversammlung im Dorfgemeinschaftshaus gibt.

Aber auch die Reduzierung des Energieverbrauchs ist sehr wichtig. Insbesondere der Energieverbrauch zur Heizung unserer Wohngebäude beinhaltet ein sehr großes Einsparpotential. Ohne eine effiziente Gebäudedämmung werden wir keine Klimaneutralität und keine Energieunabhängigkeit erreichen.

Bottenbach hat derzeit 739 Einwohner, welche sich auf 360 Wohnungen in 288 Gebäude aufteilen. Ein Großteil dieser Gebäude entspricht bei weitem nicht dem aktuell möglichen energieeffizienten Stand. Zur Reduzierung der Energiekosten beschäftigen sich derzeit viele private Wohnungs- und Gebäudeeigentümer mit dem Thema energetische Sanierung ihrer Gebäude.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Bottenbach beschlossen, einen Förderantrag für ein sog. „integriertes energetisches Quartierskonzept“ zu stellen.
Ziel ist es die Privatpersonen bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen und Häuser zu unterstützen. Die Erarbeitung eines derartigen Konzeptes ist auch für den Bereich der Ortsgemeinde Bottenbach sinnvoll. Denn es wird nicht nur der Klimaschutz allgemein unterstützt, sondern auch konkret die Gebäudeeigentümer grundlegend über energetische Sanierungs- und Optimierungsmöglichkeiten sowie entsprechende Förderprogramme informiert.

Bei diesem Förderprogramm geht es darum, die energetische Effizienz in den Wohnhäusern zu verbessern, damit Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen zu vermindern.

Das Förderprogramm zur energetischen Sanierung gliedert sich in 2 Teile:

1. Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes

2. Sanierungsmanagement und bauliche Förderung

Im ersten Schritt wird zunächst das sog. integrierte Quartierskonzept erstellt. Dieses zeigt das technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenzial der Wohngebäude im Sanierungsgebiet auf. Unter anderem wird im Rahmen des Quartierskonzeptes für jedes Gebäude im Sanierungsgebiet ein individueller Energiesteckbrief erstellt. In diesem Steckbrief wird der aktuelle Ist-Energiebedarf eines Gebäudes aufgezeigt und verschiedene Maßnahme aufgezeigt, um kurz-, mittel- und langfristig den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduziert.
Auch eine Kostenschätzung für die jeweilige Sanierungsmaßnahme wird erstellt.

Das Konzept bildet eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die energetische Investitionsplanung und spätere Umsetzung. Bisher haben 11 Ortsgemeinden im Landkreis ein solches Konzept erstellt. 12 weitere Ortsgemeinden haben aktuell einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Die Förderung für das Konzept setzt sich aus 75 % KfW-Mitteln und wahrscheinlich zusätzlich zu 15 % aus Landesmitteln zusammen. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich auf 10 %, was ungefähr einen Eigenanteil von 5.000,-- Euro entspricht. Für die Bürger ist das Konzept kostenlos.

Auf Grundlage des energetischen Quartierkonzeptes wird in einem zweiten Schritt ein förmliches Sanierungsgebiet innerhalb der Ortsgemeinde als Satzung ausgewiesen und ein sog. Sanierungsmanagement eingerichtet.

Das Fachbüro welches das Sanierungsmanagement durchführt, berät und betreut sämtliche Wohnungs- und Gebäudebesitzer im Sanierungsgebiet individuell über mögliche energetische Maßnahmen inkl. den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Auch dies wird über die Fördermittel und den Eigenanteil der Ortsgemeinde finanziert und ist für die Bürger kostenlos

Sollte sich ein Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer im Sanierungsgebiet danach für eine energetische Sanierung entschließen, kann er zusätzlich zu den verschiedenen individuellen Förderprogram seinen verbleibenden Eigenanteil noch zu 90 % steuerlich abschreiben.
Bei vermieteten Gebäuden ist eine Sonderabschreibung sogar bis zu 100 % möglich.
Dies stellt einen erheblichen finanziellen Anreiz für alle Wohnungs- und Gebäudebesitzer dar. Ohne Quartierskonzept und förmliches Sanierungsgebiet schließen die meisten Förderprogramm eine zusätzliche steuerliche Abschreibung aus bzw. die steuerliche Abschreibung ist auf 20 % der Investitionskosten begrenzt.

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines energetischen Quartierskonzept wurde der erste Schritt für die spätere Ausweisung eines Sanierungsgebietes und Sanierungsmanagement gemacht.

Einladung zur Auftaktveranstaltung des Projekts „Zukunfts-Check Dorf“ in der Ortsgemeinde Bottenbach

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Bottenbach,

Nicht nur durch die Folgen der Corona-Pandemie stehen viele Dörfer in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vor großen Herausforderungen. Besonders der gesellschaftliche sowie der soziale Wandel bereiten vielen Dörfern massive Probleme und hemmen diese in ihrer Entwicklung. Die unübersehbaren Folgen sind Überalterung, die zunehmende Abwanderung von jungen Menschen, die Zunahme von Leerständen sowie der Rückgang des ehrenamtlichen Engagements. Auch an unserer Ortsgemeinde gehen diese Entwicklungen leider nicht spurlos vorbei. Um diesen Problemen jedoch entgegenzuwirken und die zukünftigen Herausforderungen gemeinsam anzugehen, haben wir beschlossen, am Zukunfts-Check Dorf teilzunehmen, um gemeinsam eine zukunftsfähige Strategie für die Entwicklung unseres Dorfes zu erarbeiten.

Der „Zukunfts-Check Dorf“ ist ein vom Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt, das in verschiedenen Landkreisen in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird und die teilnehmenden Dörfer in ihrer Entwicklung begleitet. Der gesamte Dorfentwicklungsprozess wird dabei betreut und begleitet von der Kreisverwaltung des Landkreises Südwestpfalz. Gemeinsam mit Ihnen - den Bürgerinnen und Bürgern von Bottenbach – wird im Rahmen einer Dorf-Inventur mit Hilfe von vorgefertigten Erhebungsbögen der Bestand in unserem Dorf erhoben und dieser im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf bewertet. Danach werden wir konkrete Maßnahmen entwickeln, die in einem Maßnahmenkatalog festgehalten und in einem Maßnahmenplan visualisiert werden. Somit werden also Chancen und Potentiale für unsere Ortsgemeinde herausgearbeitet, um schließlich eine zukunftsfähige Entwicklungsstrategie zu generieren.

Der Zukunfts-Check Dorf bietet also eine große Chance, die Zukunft unseres Dorfes gemeinsam positiv zu gestalten und neue Impulse zu setzen. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, ist es uns sehr wichtig, Ihre Ideen und Vorstellungen in die Entwicklung unserer Ortsgemeinde miteinfließen zu lassen. Wir laden Sie daher herzlich ein, mit uns in den Dialog zu treten und uns mitzuteilen, was Sie sich für Bottenbach wünschen.

Wir freuen uns daher, Sie auf unserer Auftaktveranstaltung begrüßen zu dürfen.
Um die Planungen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung bis spätestens 17. April 2022.
Eine kurzfristige und spontane Teilnahme ist natürlich auch möglich.

Die Rückmeldung ist per Telefon, per WhatsApp oder per Mail zu richten an:

Ortsbürgermeister Klaus Weber, Telefonisch oder per WhatsApp: 0172/9074711 oder E-Mail: info@bottenbach-pfalz.de

Klaus Weber; Ortsbürgermeister

Hinweis: Im Rahmen der aktuellen pandemischen Lage ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nur im Rahmen der aktuell gültigen Corona-Regeln möglich.

Geburtsbaumwiese der Ortsgemeinde

Die Pflanzung der Geburtsbäume für 2021 konnte am vergangenen Samstag abgeschlossen werden.
Insgesamt erblickten 2021 in Bottenbach 5 neue „Erdenbürger“ das Licht der Welt.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Pflanzung in Einzelterminen zusammen mit den Eltern und dem Kind durchgeführt.
Leider war eine Familie verhindert. Der Baum wurde mitgepflanzt. Das Namensschild wird zu einem späteren Zeitpunkt mit der Familie angebracht. 
Gepflanzt wurden Birnenbäume in regional typischen Sorten wie z.B. „Gute Luise“ oder „Pastorenbirne“. Die Bäume wurden durch die Eltern mit einem Namensschild versehen.

Die Pflege und Offenhaltung übernimmt die Ortsgemeinde. Die Eltern sind zur Ernte herzlich eingeladen. Zur besseren Bewässerungsmöglichkeit wurde eine Stück Drainagenrohr eingegraben. Damit die Feuchtigkeit im Boden bleibt und ein Austrocknen der Wurzeln verhindert wird, wurde eine Schicht gehäckselter Baumschnitt um die Bäume angefüllt. Zwischen den Bäumen wird ein bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt. Neben dem Beitrag zur Heimatverbundenheit für Eltern und Kinder wird somit ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet. Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern und gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

„Partyholz“ für die Dorfjugend

Durch die Stürme der letzten Tagen wurden im Bottenbacher Gemeindewald zahlreiche Bäume entwurzelt und umgeworfen. Teilweise waren dadurch Wirtschaftswege und angrenzende Freiflächen beeinträchtigt. Normalerweise hätte der Gemeindearbeiter oder eine beauftragte Fachfirma die umgestürzten Bäume kurzfristig räumen müssen. In Absprache mit der örtlichen Jugend konnte aus der Situation das Beste gemacht werden.

Die Straußbuben und Mäde sowie die Jugendgruppe vom Jugendraum brauchen während den Sommermonaten immer Brennholz für ihre Partys und Grillfeste. Im Rahmen von zwei Arbeitseinsätzen am vergangenen Dienstag sowie am Samstagnachmittag wurde deshalb gemeinsam ein Großteil der umgestürzten Bäume entfernt. Das angefallene Brennholz wurde auf dem gemeindlichen Bauhof zum Trocknen zwischengelagert und kann kostenlos und nach Abspache von den Jugendlichen für die hoffentlich bald wieder kommenden Feste und Partys verwendet werden.

Der Einsatz der Jugendlichen war eine echte Hilfe und eine tolle Sache. Insbesondere deshalb, weil einige der Jugendlichen bereits im Besitz des notwendigen Motorsägescheins und der entsprechenden Schutzausrüstung sind. Dadurch konnte gleichzeitig mit mehreren Motorsägen gearbeitet werden. Innerhalb von wenigen Stunden wurden die umgestürzten Bäume entfernt und ca. 8 Ster Brennholz geschnitten, gespalten und zum gemeindlichen Bauhof transportiert.

Vielen Dank an alle Beteiligte. Die nächsten Grillpartys können kommen.

Im Anschluss an die getane Arbeit wurde am Samstagabend noch gemeinsam vor dem Jugendraum gegrillt.

Verunreinigung durch Hundekot

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern wird nochmals an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass die Hunde nicht ihre Notdurft auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen oder sogar in privaten Vorgärten verrichten. Ggfs. bitte ich die Hinterlassenschaften zu entfernen und über die Mülltonne zu entsorgen. Keinesfalls sollten die sog. Kotbeutel“ aber im den Straßengully geworfen werden. Dies kann zu Verstopfungen der Sickerkästen führen. Aus der Straße „Waldstraße“ liegen Meldungen vor, dass Hunde immer wieder vor fremden Hausgrundstücke ihr Geschäft verrichten.

Ich kann die diesbezügliche Empörung der Anwohner verstehen und bitte jeden Hundehalter um Einsicht und Rücksichtnahme.

Sanierung Wiesenbrunnen in den Dorfwiesen

In den Dorfwiesen befindet sich eine eingefasste Brunnenanlage aus Sandstein, die in den letzten Jahren stark verwildert ist. Neben der Errichtung eines Zeltplatz auf dem Freizeitgelände Grillhütte wird die Sanierung des Wiesenbrunnens in den Dorfwiesen ein schönes Projekt für dieses Jahr.

Zur Sanierung des Wiesenbrunnens wird durch den Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach ein Förderantrag im Rahmen des Aufrufes „Bürgerprojekte“ durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus eingereicht. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert.

Der Wiesenbrunnen befindet sich in unmittelbarer Ortsnähe und kann durch den Fußweg neben der Bushaltestelle in der Steinhauser Straße innerhalb von wenigen Minuten erreicht werden. Der Brunnen befindet sich auf einem Grundstück der Ortsgemeinde. Im Rahmen der Sanierung ist auch angedacht, eine Sitzbank am Brunnen zu errichten. Die Sanierungsarbeiten erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Neue Gestaltung der Aula/Mensa der Grundschule

Zur Reduzierung des Lärmpegels wurde die Aula/Mensa der Grundschule Bottenbach mit einer Akustikdecke ausgestattet. Gleichzeitig wurde auf eine energiesparende Beleuchtung umgestellt. Die Arbeiten erfolgten in Eigenleistung von freiwilligen Helfern sowie durch die Ortsgemeinde Bottenbach. Das benötigte Baumaterial wurde durch eine Förderung aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung finanziert.

Die gesamten Materialkosten beliefen sich auf 2.500,-- brutto. Davon wurden 70 % über die Förderung bezahlt.

Schwere Schäden an den Wirtschaftswegen durch den Starkregen letzte Woche

Durch den „Starkregen“ am vergangenen Sonntag, den 06.02.2022, sind mehrere Wirtschaftswege in der Bottenbacher Gemarkung schwer beschädigt worden. Die Wege wurden durch die enormen Wassermassen so stark ausgewaschen, dass sie teilweise nicht mehr befahrbar sind. Insbesondere am Verbindungsweg hinter dem Friedhof zur Grillhütte sowie in der Lambach in Höhe des alten Wasserhaus (Wanderweg 1) sind sehr große Schäden entstanden.

Die Ortsgemeinde wird in den nächsten Wochen die Wege ausbessern und verstärken.

In der Lambach wird der Wanderweg 1 im Bereich der vorhandenen Betonrinne zusätzlich mit einer Fußgängerbrücke versehen. Geeignetes Schottermaterial zur Verstärkung der Wirtschaftswege ist vorhanden. Dieses stammt aus dem Rückbau der Bautrasse zu den Windrädern auf der Stausteinerhöhe und ist momentan auf dem gemeindlichen Bauhof zwischengelagert. Sobald die Witterung es zulässt, wird mit den Arbeiten begonnen. Bis dahin bitte ich um Verständnis, dass es zu Beeinträchtigungen auf den Wirtschaftswegen kommt.

Geburtsbaumwiese der Ortsgemeinde

Am Samstag, den 12.03.2022 wird entlang des Wirtschaftsweges zur Grillhütte, auf der Wiese oberhalb der Grillhütte, für jedes seit 2021 neugeborene Bottenbacher Kind ein Baum, versehen mit einem Namensschild und Geburtsdatum, gepflanzt. Die Pflanzung beginnt um 15.00 Uhr und wird zusammen mit den Eltern (nach Möglichkeit im Beisein der Neugeborenen) vorgenommen. Die Pflanzung und die Entwicklung des Baumes wird für die Neugeborenen als Erinnerung festgehalten und soll in späteren Jahren einen kleinen Beitrag zur Verbundenheit zu Bottenbach leisten. Mit Fug und Recht kann dann später erzählt werden: „Dieser Baum ist so alt wie ich und wurde anlässlich meiner Geburt gepflanzt.“
In Bottenbach wurden in 2021 6 Kinder geboren.

Bereits im letzten Jahr wurden auf der Geburtsbaumwiese Bäume für die Jahrgänge 2019 und 2020 gepflanzt. Zwischen den Bäumen wurde ein bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt.

Die Pflege und Offenhaltung übernimmt die Ortsgemeinde. Die Eltern sind zur Ernte herzlich eingeladen. Zur besseren Bewässerungsmöglichkeit wurde eine Stück Drainagenrohr eingegraben. Damit die Feuchtigkeit im Boden bleibt und ein Austrocknen der Wurzeln verhindert wird, wurde des Weiteren eine Schicht gehäckselter Baumschnitt um die Bäume angefüllt. Alle bisher gepflanzten Geburtsbäume haben sich prächtig entwickelt. Da die Namensschilder etwas verblasst sind, werden diese im Frühjahr nochmals nachgearbeitet.

Da einige Insektenarten in den hohlen und abgestorbenen Blütenstängel und Farnen im Blühstreifen überwintern, besteht die Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde die Pflegearbeiten erst Anfang des nächsten Frühjahres durchzuführen. Diese anstehenden Arbeiten am Blühstreifen werden deshalb bei uns erst mit Beginn der neuen Vegetationsperiode durchgeführt.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden wir die Baumpflanzungen als Einzeltermine durchführen. Alle Eltern werden entsprechend benachrichtigt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Corona-Auflagen eingehalten werden können.

Bei schlechtem Wetter wird die Pflanzung kurzfristig verschoben und die Eltern informiert. In diesem Jahr werden Birnbäume (Halbstamm, Baumschulqualität, in einer regional typischen Sorte z.B. „Gute Luise“) gepflanzt.

Neben dem Beitrag zur Heimatverbundenheit für Eltern und Kinder wird somit ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet. Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern uns gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Förderung von Naturverjüngung und Wiederaufforstung im Gemeindewald

Im Nachgang zur bereits am 17.01.2022 erfolgten Spendenübergabe durch den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Südwestpfalz, Herrn Peter Kuntz, wurde uns durch die Sparkasse und das Forstamt Westrich ein Erläuterungsschild zur Verfügung gestellt. Das Schild wurde am Hordengatter der Naturverjügung angebracht. Die mit dem Hordengatter eingezäunte Naturverjüngung befindet sich im Eingangsbereich des Osterwaldes.

Das innerhalb des Hordengatters liegende Todholz wurde in Absprache mit dem Forstamt Westrich extra nicht entfernt und soll den kleinen aufkommenden Baumsamen zunächst Schutz und nach der Verrottung als langzeit Düngung dienen.

Im Eingangsbereich des Osterwaldes sind die zwei verschiedenen Arten von Wiederauffostung zu sehen. Zum einen die Anpflanzung von vorgezogenen Setzlingen, inkl. Schutz vor Wildverbiss durch Schutzhüllen. Die Kunststoffhüllen müssen voraussichtlich noch weitere 3-4 Jahre die jungen Bäume vor Wildverbiss schützen. Erst wenn die Spitze des jungen Baumes außer Reichweite des Wildes ist, können die Schutzhüllen entfernt und wiederverwendet werden. Ein Vorteil der Schutzhüllen ist die Wiederverwendbarkeit sowie Möglichkeit, dass das Rehwild zugang zu den Baumzwischenräumen hat und dort weiterhin Nahrung findet.

Der große Vorteil der Naturverjüngung im Hordengatter ist der wesentlich bessere Anwuchs der jungen Bäume. Da Setzlinge zunächst nach der Einpflanzung wieder neu feste Wurzeln bilden müssen, besteht insbesondere bei großer Trockenheit die Gefahr, dass diese bereits im ersten Jahr verdürren. Allerdings haben Hordengatter den Nachteil, dass sie keinen Zugang für Wild bieten und die Baumzwischenräume nicht als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen Hordengatter regelmäßig auf Geschlossenheit und Unversehrtheit kontrolliert werden, denn ein Schaden am Hordengatter und das Eindringen von Rehwild kann in kurzer Zeit zum Totalausfall der Naturverjüngung führen.

Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Im Eingangsbereich des Osterwaldes wurde deshalb eine Mischung aus beiden Methoden der Wiederaufforstung gewählt.

Nochmals vielen Dank an die Sparkasse Südwestpfalz für das finanzielle Engagement sowie an das Forstamt Westrich für die geleistete Arbeit.

 

Die Naturverjüngung befindet sich in der Nähe des Naturdenkmals „Dicke Eiche Bottenbach“.

Die Rechtsverordnung des Landkreises Südwestpfalz zum Schutz des Baumes ist zwischenzeitlich in Kraft. Vorausgesetzt die Corona-Lage lässt im Frühjahr einen offiziellen Akt zu, werden wir die unter Schutzstellung in einem kleinen Festakt würdigen. Zum Schutz des Baumes erfolgen im Februar in Abstimmung mit dem Forstamt Westrich sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde noch verschiedene Freischneidearbeiten. Bei diesen Arbeiten werden insbesondere die dünnen Buchen, welche in die Krone unseren „Dicke Eiche“ hineinragen, zurückgenommen.

Der Termin und der Umfang der Feierlichkeiten zur unter Schutzstellung des Naturdenkmals „Dicke Eiche Bottenbach“ wird in der Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 festgelegt.
Danach erfolgt auch eine entsprechende Beschilderung. Da die „Dicke Eiche“ bewiesen hat, dass sie besonders robust und standsicher ist und den Widrigkeiten von vielen Jahrhunderten getrotzt hat, sind auch die Samen der Eiche besonders wertvoll. Es ist deshalb vorgesehen in sog. Mastjahren die Eicheln einzusammeln und an geeigneten Stellen im Wald als Naturverjüngung auszubringen. Auch hier wäre dann zum Schutz der Naturverjüngung Hordengatter erforderlich. Unsere „Dicke Eiche“ könnte dadurch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Neujahrsgruß

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Bottenbach,

das neue Jahr 2022 hat begonnen und ich wünsche Ihnen persönlich und im Namen der Ortsgemeinde Bottenbach alles erdenklich Gute, Glück, persönliche Zufriedenheit und vor allen Dingen Gesundheit.

Unser aller Hoffnung auf Normalität hat sich nicht erfüllt. Die Corona-Pandemie hat uns noch immer Fest im Griff und ein wechselvolles Jahr liegt hinter uns. Der harte Lockdown im Frühjahr, ein gelockerter Sommer und fast normaler Herbst und dann wieder deutlich ansteigende Infektionszahlen zum Winter. Ein Wechselbad der Gefühle, speziell für all jene, die von einschneidenden Maßnahmen stark betroffen sind und deren Existenz davon abhängt.
Aber auch mit der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen verging das Jahr 2021 wie im Flug. Hatten wir uns zu Beginn des letzten Jahres nicht alle gemeinsam so sehr gewünscht, dass der Spuk bald ein Ende hat und wir wieder zur gewohnten Normalität übergehen können? Gleiches gilt ganz sicherlich auch für das neue Jahr 2022.
Aber ich bin ein Mensch, der nicht das Negative sieht, sondern das Positive in den Mittelpunkt stellt. 
Trotz aller Widrigkeiten und Probleme dieser Zeit sollten wir nach vorne schauen und das Beste aus der aktuellen Situation machen. Halten wir zusammen, helfen wir einander, überwinden wir Trennendes und suchen wir Gemeinsames. So können wir uns zuversichtlich den Herausforderungen von morgen stellen.

Auf diesem Weg sei nochmals allen Helfer und Unterstützern herzlich gedankt, die im Jahr 2021 durch ihren Einsatz dazu beigetragen haben, dass das Leben trotz bzw. mit der Corona-Pandemie weiter ging und wir gemeinsam einiges bewegen konnten.

Die aufwendigste Maßnahme im vergangenen Jahr war sicherlich die Erweiterung unseres Freizeitgeländes an der Grillhütte um einen überdachten Freisitz. Im Rahmen von weit über 1.000 ehrenamtlichen Arbeitsstunden konnten die Nutzungsmöglichkeit und Attraktivität des Grillhüttengeländes nochmals wesentlich verbessert werden. Die Errichtung des neuen Freisitzes wurde der Ortsgemeinde eine Förderung in Höhe von 75 % des Nettobetrages durch dieLokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus gewährt. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert. Die Erweiterung des Freizeitgeländes krönte das 30-jährige Jubiläum der bestehenden Grillhütte.

Eine besondere Herausforderung insbesondere in der Corona-Zeit war für die Ortsgemeinde auch die Durchführung der eigenen Ferien- und Jugendfreizeit „Ferien in Bottenbach“. Vollständig in Eigenleistung konnte für 35 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren eine Woche lang ein abwechslungsreiches Ferienprogramm mit einer Menge an Spiel, Spaß und Kreativität geboten werden. Auch eine Light-Version der Sommerschule wurde integriert und eine Früh- und Spätbetreuung angeboten. Selbst das Mittagessen wurde von den Landfrauen täglich vor Ort frisch gekocht.

Für die Entwicklung des Orts wurden die Baugebiete „Großer Busch II“ und „Auf dem Kälblingen“ vorangetrieben. Der Bebauungsplan „Großer Busch II“ konnte bereits verabschiedet werden und ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Ausführungsplanung läuft und die Erschließung soll noch in 2022 abgeschlossen werden. Hinsichtlich dem Baugebiet „Auf dem Kälblingen“ wurde die Genehmigungsvariante festgelegt und mehrere schwierige Hürden konnten genommen werden. So wurde z.B. hinsichtlich der Zufahrtsregelung eine Lösung mit dem Landesbetrieb Mobilität gefunden und hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Bauplätze konnte mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz ein Einvernehmen erzielt werden. Der Bebauungsplan ist mehrere wichtige Schritte vorangekommen und soll in 2022 als Satzung beschlossen werden.

Trotz der Pandemie kamen auch die Feste und das Feiern in 2021 nicht zu kurz. Insbesondere im Herbst folgte eine Veranstaltung die Anderen. Neben dem Umwelttag und der Jubiläumsfeier der Grillhütte war sicherlich der 1. Bottenbacher Herbstmarkt ein toller Erfolg. Gut angenommen wurde auch die Kerwe auf dem Dorfplatz, mit 4 Tagen Life-Musik und Kerweumzug. Das auch Einschränkungen Wege für etwas Neues ebnen, zeigt der erste Bottenbacher Lichterumzug am 3. Advent, welcher sowohl von den über 40 Teilnehmerfahrzeugen als auch von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde.

Neben den Großprojekten konnten auch eine Reihe von kleineren Maßnahmen und Arbeitseinsätze durchgeführt werden, wie z.B. die verschiedenen Arbeitseinsätze auf dem Friedhof, Spielplatz oder Grundschule. Vollständig in Eigenleistung konnte zum Beispiel in allen Klassensälen eine Corona-Lüftung eingebaut werden. Während anderorts noch heftig über Lösungen diskutiert wurde, war die Bottenbacher Lüftung schon installiert und leistete in der Corona-Pandemie wichtige Dienste. Auch die Geburtsbaumwiese für die neugeborenen Kinder und der Blühstreifens zur Steigerung der Insektenvielfalt und Biodiversität erfuhren guten Anklang.

Im Gemeindewald konnte durch die Pflanzung von 7.250 klimaresistenteren Baumarten den enormen Borkenkäfer- und Klimaschäden entgegengewirkt werden. Ein Großteil der Wiederaufforstungskosten konnten mit Fördermittel abgedeckt werden.

Geprägt war das Jahr 2021 aber auch von der großen Flutkatastrophe im Ahrtal. Hier hat sich gezeigt, dass die Hilfs- und Spendenbereitschaft auch in Bottenbacher enorm ist und durch eine Reihe von kleinen und größeren Aktionen konnten wir einen Beitrag zu Linderung der Not an der Ahr leisten.  

Die ganzen Maßnahmen, Arbeitseinsätze, Aktionen und Feste waren nur durch den Einsatz von Helfer und Unterstützer möglich. Diese haben ihre Zeit, Arbeitskraft und Ideen eingebracht. Nur gemeinsam konnten wir dies alles stemmen.  DANKE.

Auch für das neue Jahr stehen viele Projekte zur Umsetzung an.
Neben der weiteren Umsetzung bzw. dem Abschluss der beiden Neubaugebiete steht vor allem das Thema „Erneuerbare Energien“ im Fokus. Sobald die Corona-Lage es zu lässt, findet hierzu eine Bürgerversammlung statt.

Ebenfalls in der Umsetzung ist die Auffüllung des Geländes unterhalb des Spielplatzes und der Errichtung eines Kleinspielfeldes. Die Zuschüsse wurden bewilligt und die Genehmigung zur Geländeauffüllung liegt vor. Sobald es die Witterung zulässt, beginnt der Sportverein Bottenbach und die beauftragte Firma Nafziger mit den Arbeiten.

Finanziell dürfte in 2022 der Zuschuss der Ortsgemeinde zum notwendigen Anbau des Kindergartens eine große Herausforderung werden. Auch die Frage der zukünftigen Trägerschaft dürfte den Gemeinderat beschäftigen.

Daneben stehen in 2022 noch viele andere wichtige Punkte und Projekte an. Zum Beispiel: Teilnahme bei Zukunfts-Check Dorf des Landkreises Südwestpfalz, Wiederkehrende Beiträge, Gemeindehaus, Quellenrenaturierung, Wanderwege, Sanierungsarbeiten am DGH, Zeltplatz am Grillhüttengelände etc.

Ich bin zuversichtlich, dass wir die Anforderungen gemeinsam schaffen können. Die dörfliche Gemeinschaft und der Zusammenhalt sind unsere Stärke.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für das Jahr 2022 Glück, Zuversicht und vor allem Gesundheit, denn Gesundheit ist unser wichtigstes Gut.

Ihr Klaus Weber
Ortsbürgermeister Bottenbach

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Bottenbach sucht ab sofort eine Reinigungskraft (m/w/d), die flexibel einsetzbar als Reinigungskraft im Dorfgemeinschaftshaus Bottenbach arbeiten möchte.

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 15 Stunden pro Monat.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach der Entgeltgruppe 1 TVöD-VKA.

Bei Fragen über die auszuübenden Tätigkeiten können Sie sich gerne an den 
Ortsbürgermeister von Bottenbach, Herrn Klaus Weber, Tel. 0172/9074711, wenden.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.01.2022 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land
-Personalabteilung-
Bahnhofstr. 19

66953 Pirmasens

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Bitte verzichten Sie auf aufwändige Bewerbungsmappen mit Originalen, da wir aus Kostengründen keine Unterlagen zurücksenden. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens bei uns und werden danach vernichtet.

Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Bottenbach

Der Gemeinderat Bottenbach hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses eine Potentialfläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Bottenbach abgegrenzt und beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten und die Verhandlungen zur Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages mit dem Projektierer (Firma Prokon Regenerative Energien eG aus Mainz) zu führen.

Anders als bei Windkraft handelt es sich bei einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht um ein baurechtlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Damit eine entsprechende PV-Anlage errichtet werden kann, muss ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen. Die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans obliegt der Gemeinde.

Im Bebauungsplanverfahren werden sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auch die Bürger können Einwände vorbringen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Abwägung im Einzelfall. Außerdem muss in einem Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan durch die Verbandsgemeinde ein entsprechendes Sondergebiet ausweisen.

Vor der Aufstellung des Bebauungsplans steht zunächst einmal die grundsätzliche Auswahl und Festlegung einer Potentialfläche. Bei der Auswahl der Potentialfläche hat der Gemeinderat Bottenbach verschiedene Dinge beachtet. Neben der Berücksichtigung von Ausrichtung, Sonneneinstrahlung und Einspeisepunkt war das Hauptkriterium für den Gemeinderat, dass der mögliche Standort so gewählt wird, dass eine Beeinträchtigung für die Einwohner und die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Bottenbach möglichst ausgeschlossen werden können und die visuelle Wirkung der Anlage minimiert wird.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Anlage rechtlich nicht auf sogenannter „Vorrangfläche Landwirtschaft“ (gesondert im Flächennutzungsplan ausgewiesen), errichtet werden darf. Diese sog. Vorrangfläche Landwirtschaft umfasst in Bottenbach den Großteil der Gemarkung.

 

Auf Grundlage dieser Faktoren hat der Gemeinderat hat die potentiell geeigneten Flächen besichtigt. Die ausgewählte Potentialfläche ist in der in der beiliegenden Karte eingezeichnet und befindet sich in der Gewanne „Im Fliegenbusch“ und „Im Birkenbusch“. Die Potentialfläche ist aufgrund seiner Lage und Hangneigung sehr wenig vom Ort einsehbar. Zusätzlich würde zur Minimierung der visuellen Wirkung der Anlage um die gesamte Fläche noch ein drei Meter breiter und mehrere Meter hoher „Heckenstreifen“ gepflanzt werden

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Bottenbacher Gemarkung hat die Ortsgemeinde Bottenbach aktiv die Möglichkeit einen Beitrag zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und somit zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig kann i.V.m. der planungsrechtlichen Zuständigkeit die Ortsgemeinde steuernd darauf hinwirken, dass Gemeinwohlinteressen der Bevölkerung und der Ortsgemeinde gewahrt bleiben. 

Solarenergieanlagen sind die derzeit kostengünstigsten stromerzeugenden Anlagen mit unter 6 Ct/kWh Stromgestehungskosten. Der sog. Grenzkostenpreis bei Solar ist ebenfalls unschlagbar günstig, da die zugeführte Energie (Sonne) kostenlos zur Verfügung steht.

Zusätzlich würde die Ortsgemeinde auch finanziell von einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ihrer Gemarkung profitieren. Mit der letzten Änderung des EEG (Energie-Einspeisegesetz) im Juli 2021 wurde in § 6 eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energie geregelt. Demnach erhält die Standortgemeinde 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Dadurch könnte die Ortsgemeinde Bottenbach pro Megawatt installierter Leistung (entspricht rd. einer Gigawattstunde Stromertrag/Jahr) einen Betrag von bis zu 2.000,-- Euro und Jahr erhalten. Auf der Potentialfläche wäre eine Anlage mit einer Einspeiseleistung von bis zu 13,5 Megawatt möglich. Über die Laufzeit der Anlage wären deshalb Einnahmen für die Ortsgemeinde von über 500.000,-- Euro möglich.

Die Kosten für das gesamte bauplanungsrechtliche Verfahren (die Aufstellung des Bebauungsplans, Änderung FNP) würden von dem Projektierer übernommen. Derzeit laufen die Gespräche des Projektierers mit den Grundstückseigentümern.

Die tatsächliche Realisierung des Vorhabens ist wie aufgeführt noch von vielen Punkten abhängig (Verhandlungen Grundstückseigentümer, Aufstellung Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan, evtl. Zielabweichungsverfahren Raumordnungsplan, Stellungnahme Landwirtschaftskammer, städtebaulicher Vertrag mit Projektierer etc.). Sobald sich eine Realisierung konkreter abzeichnet, erfolgt eine Bürgerversammlung.

Geschenke für die Seniorinnen und Senioren von Bottenbach

Am letzten Sonntag, den 2. Adventssonntag haben die Nikoläuse vom Gemeinderat an alle Bottenbacher Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren eine kleine Nikolaustüte mit leckeren Dingen aus der Vorweihnachtszeit verschenkt.
Insgesamt wurden 140 Geschenktüten verteilt.
Auch mit kleinen Dingen kann man in dieser schwierigen Zeit eine Freude bereiten.
Die Rückmeldung waren alle sehr positiv.

Vielen Dank an die Helfer und Unterstützer.

Förderung von Naturverjüngung im Gemeindewald durch die Sparkasse Südwestpfalz  

Die Sparkasse Südwestpfalz fördert mit einem Betrag von 1.000,-- Euro die Naturverjüngung von Eichen und Elsbeeren im Bottenbacher Gemeindewald. Als „Naturverjüngung“ wird in der Forstwirtschaft ein durch herabgefallene oder angeflogene Samen von umstehenden Bäumen oder durch Stockausschlag entstehender Nachwuchs-Waldbestand oder Teilbestand bezeichnet.

Naturverjüngung bietet viele Vorteile gegenüber der Pflanzung wie z.B. eine ungestörte Wurzelentwicklung und eine bessere Vitalität und Stabilität der Bäume. Um eine zielgerichtete Naturverjüngung zu erreichen, sind unterschiedliche Maßnahmen – abhängig von der Bestandsart – möglich. In unserem Fall werden mit dem Förderbetrag mehrere Hordengatter (Kleinzäune aus Fichtenlatten) zum Schutz der kleinen Bäume und Naturverjüngung errichtet. Die Hordengatter werden punktuell an verschiedenen Stellen im Eingangsbereich des Osterwalder aufgestellt. Vielen Dank an die Sparkasse Südwestpfalz für das finanzielle Engagement sowie an das Forstamt Westrich für die geleistete Arbeit.

Ortschild entwendet

In der Zeit vom 19.10. - 23.10.2021 wurden in Bottenbach mehrere Verkehrsschilder abmontiert und entwendet.
Darunter auch das Ortsschild Ortseingang aus Fahrtrichtung Vinningen kommend sowie zwei Schilder in der verlängerten Schulstraße (Höhe vom Spielplatz) und ein Schild in der Vinninger Straße Einmündung Schulstraße. Auch in der Pirmasenser Straße wurde versucht, das Ortsschild zu entwenden.
Da nicht alle Schrauben gelöst werden konnten, blieb es hier allerdings bei dem Versuch.
Das fehlende Ortsschild wird auf Kosten des Landesbetriebes Mobilität ersetzt.
Die innerörtlichen Schilder müssen auf Kosten der Ortsgemeinde neu angebracht werden.
Um den Diebstahl zukünftig zu erschweren, werden die neuen Schilder nicht mehr geschraubt, sondern genietet.

Durch den Diebstahl fallen der Gemeinde wieder unnötige Kosten und Arbeitsaufwand an.
Wer diesbezüglich Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zu den Verursachern geben kann, bitte ich sich bei mir zu melden.
Für Hinweise die zu Überführung der Täter führt, setzte ich privat eine Belohnung von 100,-- Euro aus.

Bekanntmachung der Beitragssatzung Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Bottenbach

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Gemeinde Bottenbach vom 21.10.2021

Der Ortsgemeinderat Bottenbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 21.10.2021 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

 

Inhaltsübersicht

 

§ 1

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen

Seite 2

§ 2

Beitragsgegenstand

Seite 2

§ 3

Beitragsmaßstab

Seite 2

§ 4

Beitragsschuldner

Seite 2

§ 5

Beitragsermittlung

Seite 2

§ 6

Gemeindeanteil

Seite 2

§ 7

Behandlung von Jagdpachtanteilen

Seite 3

§ 8

Entstehung des Beitragsanspruchs

Seite 3

§ 9

Fälligkeit

Seite 3

§ 10

Vorausleistungen

Seite 3

§ 11

Öffentliche Last

Seite 3

§ 12

In-Kraft-Treten

Seite 3

§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen

(1)

Die Gemeinde Bottenbach erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen.

(2)

Beiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2 Beitragsgegenstand

(1)

Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde Bottenbach gelegenen Grundstücke, die durch Feld-oder Waldwege erschlossen sind.

(2)

Ein Grundstück ist durch Feld- oder Waldweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil zu Bewirtschaftungszwecken über diese Wege zu erreichen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob es unmittelbar an einen Feld- oder Waldweg angrenzt oder nur mittelbar über andere Grundstücke erschlossen wird.

§ 3 Beitragsmaßstab

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 4 Beitragsschuldner

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist.

§ 5 Beitragsermittlung

Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrunde gelegt (Jährlichkeitsprinzip).

§ 6 Gemeindeanteil

Zur Abdeckung des Verkehrs, der nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, insbesondere durch anderweitige, d. h. nicht land- und forstwirtschaftliche Nutzungen des Wegenetzes, welche einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslösen, wird ein Gemeindeanteil von 5 % festgesetzt.

§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen

(1)

Von den beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten sind Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem abzuziehen, die die Grundstückseigentümer, ihre Vereinigungen oder Körperschaften für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege der Gemeinde Bottenbach zur Verfügung stellen, wenn nicht Auszahlungsansprüchen von Grundstückseigentümern entsprochen wird; anderenfalls ist nach Absatz 2 zu verfahren.

(2)

Werden der Gemeinde Bottenbach Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem nicht von allen Beitragsschuldnern zur Verfügung gestellt, so sind die der Gemeinde Bottenbach zufließenden Beiträge auf die Beiträge der Beitragsschuldner, die keine Auszahlungsansprüche gestellt haben, entsprechend anzurechnen.

§ 8 Entstehung des Beitragsanspruchs

Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

§ 9 Fälligkeit

Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

§ 10 Vorausleistungen

(1)

Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde BottenbachVorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.

(2)

Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 11 Öffentliche Last

Der Wegebeitrag nach dieser Satzung liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.

§ 12 In-Kraft-Treten

(1)

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.

(2)

Gleichzeitig treten außer Kraft: Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Bottenbach vom 14.05.1996.

(3)

Soweit Beitragsansprüche nach den in Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Bottenbach, 21.10.2021

gez.Weber, Ortsbürgermeister

Diese Satzung wird hiermit bekannt gemacht.

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

 

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pirmasens, 8. November 2021

gez.

Seebach, Bürgermeisterin

Entfernung von Gräbern

Die Ortsgemeinde wird in den nächsten Wochen in Absprache mit den Grabnutzungsberechtigen die Grabeinfassungen der Gräber entfernen, bei welchen die Nutzungsfrist abgelaufen ist.

Gratulation zur Deutschen Jugendmeisterschaft im Universal-Trap-Schießen

Die Ortsgemeinde Bottenbach gratuliert Moritz Weber zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft im Universaltrapschießen in der Juniorklasse des Deutschen Schützenbundes (DSB).

Am 25. Und 26. September 2021 fanden in Wiesbaden die Deutschen Meisterschaften im Universaltrap statt. Unter Trap versteht man Wurfscheibenschießen (Tontaubenschießen) mit einer Schrotflinte. Für Trap-Schießen benötigt man neben einer ausgefeilten Schießtechnik eine gute Konzentrationsfähigkeit, eine gute Hand-Auge-Koordination sowie mentale Stärke.

Der Unterschied zwischen Trap und Universaltrap besteht in der Schießanlage. Die Anzahl der Wurfmaschinen und der Variation der Wurfrichtung ist unterschiedlich und nicht vorhersehbar. Beim Trap wird die Wurfscheibe von einem Punkt in verschiedene Richtungen abgeworfen. Beim Universaltrap werden fünf Wurfmaschinen eingesetzt. Die Wurfscheiben werden während der Runde, die aus 25 Wurfscheiben besteht, von jeder der fünf Positionen in unbekannter Reihenfolge abgeworfen. Dabei erreichen die Wurfscheiben eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h. Beim Wettkampf werden fünf Runden mit jeweils 25 Wurfscheiben, insgesamt 125 Wurfscheiben, geschossen. Moritz gewann mit erheblichem Vorsprung zum Zweitplatzierten.

Die Mannschaft aus Pirmasens erreichte bei der Deutschen Meisterschaft im Gesamtergebnis nach einem spannenden Kampf gegen die Mannschaft aus Hamburg einen sehr guten 6. Platz. Die Einzelergebnisse der Pirmasenser Mannschaft zählten zu den besten aus Deutschland.

Die Ortsgemeinde Bottenbach wünscht Moritz Weber auch für die Zukunft viel Erfolg im Schießsport und ist stolz darauf, dass ein Deutschen Meister in Bottenbach heimisch ist.

Weihnachtsbaum für Dorfplatz gesucht

Für die diesjährige Dorfweihnacht in Bottenbach wird ein Weihnachtsbaum gesucht. Wer einen entsprechenden Baum, der vielleicht im Vorgarten zu groß geworden ist, abgeben möchte, bitte ich sich mit mir in Verbindung zu setzen. Der Baum wird durch die Ortsgemeinde kostenlos gefällt und abgeholt.

Historische Kartoffelernte mit Grundschule und Kindergarten

Am Montag, den 13.09.2021 luden die Schlepperfreunde Bottenbach die Grundschule und dem Kindergarten zu einer „Grumbeerernte wie anno dazumal“ ein.
Die Schlepperfreunde Bottenbach hatten zu diesem Zweck extra einen Acker „Grumbeere“ auf dem Gewann „Auf der Muhr“ gepflanzt. Das Thema Kartoffel wurde zuvor in der Grundschule im Unterricht und im Kindergarten behandelt. Die Ernte trug zur Veranschaulichung sowie zum Abschluss dieses Themas bei.
Nach einer kleinen Einführung in die Besonderheiten des Anbaus und die Ernte von Kartoffeln, insbesondere im Wandel der Zeit, hatten die Kinder großen Spaß daran die „Grumbeere“ direkt vom Feld aufzusammeln.
Bei der Ernte waren verschiedene historische Maschinen im Einsatz. Ein Lanz Bulldog, Baujahr 1941 zog eine echte Lutrina „Steckenhexe“ aus dem Jahre 1932 und ein Fendt Geräteträger 255 erntete mit einem Schleuderradroder aus den 1960iger Jahren.
Jedes Kind konnte sich kostenlos eine große Papiertüte „Grumbeere“ aufsammeln und mit nachhause nehmen. Zur Einhaltung der Corona-Regelungen kamen die einzelnen Klassen der Grundschule vormittags zeitversetzt auf das Feld. Nachmittags waren die Vorschulkinder vom Kindergarten an der Reihe.
Aufgrund der guten klimatischen Bedingungen in diesem Jahr und den guten Bodenverhältnissen „Auf der Muhr“ kündigt sich eine Rekordernte an.
Die Aktion leistete einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung und Wertschätzung der landwirtschaftlichen Arbeit und den Mühen, welche Erforderlich sind, um Nahrungsmittel zu erzeugen.
Die Schlepperfreunde Bottenbach sind eine lose Interessengemeinschaft zur Bewahrung und Erhaltung alten Brauchtums sowie historischen landwirtschaftlichen Maschinen und Techniken.

Rückblick Arbeitseinsatz Spielplatz

Beim Arbeitseinsatz am vergangenen Samstag wurde am Spielplatz gearbeitet.
Unter anderem wurde ein Zwischenboden am großen Rutschenturm erneuert sowie die Betoneinfassung vom Podest des Turmes auf dem großen Hügel wurde mit Erde angefüllt. Vielen Dank an alle Beteiligte.

Besonderer Dank geht an Günther Rabung der durch den Einsatz seines Teleskopladers die Auffüllung der Erde auf dem Hügel wesentlich erleichtert hat.
Im weiteren wurde an der Spielzeugkiste am Sandkasten ein zweiter Gasdruckstoßdämpfer eingebaut.

Hofladen "Es Krebse"

Am Mittwoch, den 02.06.2021 um 16.30 Uhr wird der Bottenbacher Hofladen „Es Krebse“; Mittelgasse 10, 66504 Bottenbach offiziell eröffnet.
Zur kleinen Feier wird auch die Verbandsbürgermeisterin Frau Seebach erwartet.

Neben den eigenen Milchprodukten (Milch, Joghurt, Frischkäse) und Fleischverkauf (Hackfleisch, Burger Patties, Grill- und Bratwürste Verschiedenes Teile vom Rind z.B. Braten- und Suppenfleisch) bietet der Hofladen auch Produkten aus der Region wie z.B. selbstgemachte Nudeln vom Berghof Dellfeld, Honig des Imkers Dahl, Kröppen an.
Auf Vorbestellung kann man Samstags frische Backwaren der Bäckerei Bastian, Petersbächel bekommen.
Der Hofladen ist Dienstags von 15-18 Uhr, Donnertags von 9-12 Uhr, Freitags von 15-18 Uhr sowie Samstags von 7-12 Uhr geöffnet.

„Es Krebse“ erreichen Sie unter Tel. 0176-64267523. Gerne werden Vorbestellungen entgegengenommen.

Neuer Kommunaltraktor für Bottenbach

Für die täglichen Arbeiten in der Ortsgemeinde wurde ein Kommunalschlepper angeschafft. Es handelt sich um das Modell TM 3267 AHLK der Marke Iseki. Bei der Firma Iseki handelt es sich um einen renommierten japanischen Hersteller, der sich seit über 50 Jahren auf die Produktion von Kompakt- und Kommunalschleppern spezialisiert hat. Der Schlepper verfügt über eine vollständige Kommunalausrüstung. Dazu gehören Allrad, Servolenkung, Differenzialsperre, einen dreistufigen hydrostatischer Fahrantrieb mit einer Endgeschwindigkeit von 25 km/h, eine Front- und Heckhydraulik, insgesamt drei Anbauräume mit Zapfwellenantrieb (Front-, Mittel- und Heckzapfwelle), umfangreiche Hydraulikanschlüsse an Front und Heck, eine geräuschgedämmte, staubgeschützte Kabine mit Heizung und Gebläse, sowie vieles mehr. Der Schlepper ist ausgestattet mit einem 3-Zylinder Dieselmotor mit 27 PS aus 1500ccm Hubraum. Die zugelassene Zugleistung beträgt 3 Tonnen und die reine Zuladung auf das Fahrzeug 1.400 kg. Neben vielen weiteren nützlichen Details verfügt der Schlepper über eine vollständige werkseitige Winterdienst-Versiegelung und ist somit auch bestens für den Einsatz im Schnee und Salz gerüstet.

Der Kommunalschlepper soll den weiterhin vorhandenen Radlader der Ortsgemeinde entlasten. Aufgrund der kompakten Bauweise kann der Schlepper auch schmale und enge Stellen wie z.B. die Zwischenweg auf dem Friedhof, Spielplatz etc. befahren. Für die nächsten Jahre ist nach und nach die Anschaffung verschiedener Anbaugeräte wie Schneeschild, Kehrbesen, Mähwerk, Mulcher etc. geplant. Ein gebrauchter PKW-Anhänger in der passenden Größe wurde der Ortsgemeinde von einem Bottenbacher Bürger geschenkt. Vielen Dank an den Spender.

Einwurfzeiten von Altglas in Glascontainer

Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere wegen zunehmender Störung der Mittags- und Nachtruhe auf die folgenden Einwurfzeiten an den öffentlich aufgestellten Altglascontainern hinweisen:

Der Einwurf von Altglas ist nur an Werktagen von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt.

An Sonn- und Feiertagen darf kein Altglas in die Container eingeworfen werden.

Wir bitten insbesondere aus Rücksicht zu den in der Nähe der Glascontainer wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern um Beachtung der Einwurfzeiten.

Anliegerversammlung „Am Großen Busch“

Die geplante Anliegerversammlung der Straße „Am Großen Busch“ zur Besprechung der Änderung des bestehenden Bebauungsplans bzgl. Ausgleichsfläche kann aufgrund der geltenden Corona-Auflagen leider noch immer nicht durchgeführt werden. Sobald die Corona-Bekämpfungsverordnung diesbezüglich geändert wird, erfolgt umgehend und kurzfristig die Durchführung einer Anliegerversammlung. Ggfs. wird die Versammlung auch vor Ort im Freien durchgeführt. Die Anlieger werden bei Terminierung nochmals gesondert informiert.

Spielzeugkiste Spielplatz

Zur weiteren Aufwertung des Spielplatzes wurde neben dem Sandkasten eine große Spielzeugkiste errichtet.
Die Spielzeugkiste beinhaltet eine bunte Auswahl an Sandspielzeuge wie z.B. kleine Eimer, Schaufel, Sandförmchen, Siebe, Schubkarren, Spielzeugautos, Bagger etc..
Die Spielzeugkiste wurde aus wetterfesten Siebdruckplatten in Eigenleistung gebaut.
Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützer.

Damit sich die Kinder nicht durch den stabilen Deckel verletzten können, wurden zwei Gasdruckdämpfer installiert die es ermöglich, dass die beiden Deckel der Kiste kinderleicht geöffnet und geschlossen werden können.

Die Kinder und die Ortsgemeinde freuten sich am Wochenende über die gute Nutzung der Spielzeugkiste.

Die Spielzeugausstattung der Kiste wurde von der Ortsgemeinde beschafft.
Eltern deren Kinder aus dem Sandkastenalter herausgewachsen sind und entsprechendes Spielzeug nicht mehr benötigten, sind aber herzlich eingeladen, auch gebrauchtes aber noch nutzbares Spielzeug in die Spielzeugkisten zu hinterlegen.
Vielen Dank im Voraus.

Instandsetzung der Sprunggrube

Der Förderverein Grundschule hat am vergangenen Wochenende die Sprunggrube auf dem Sportplatzgelände instandgesetzt. Zwar dürfen aktuell aufgrund der Corona-Pandemie keine Bundesjugendspiele stattfinden, aber die Sprunggrube leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Bewegung im derzeitigen Schulalltag.

Herzlichen Dank an alle Helfer

Corona-konform erfolgte der Arbeitseinsatz entsprechend den gültigen Bestimmungen in mehreren kleinen Teams, die über den Tag verteilt die Arbeiten vornahmen.

Spende der „Ursula und Kurt Rücker-Stiftung“

Die „Ursula und Kurt Rücker Stiftung“ hat der Ortsgemeinde Bottenbach einen Betrag

in Höhe von 10.000,-- Euro

für verschiedene Maßnahmen im Ort gespendet. Unter anderem sollen mit der finanziellen Unterstützung Projekte auf dem Spielplatz und dem Friedhof sowie in der Jugend- und Seniorenarbeit umgesetzt werden. Vielen Dank für dieses großzügige Engagement.

Unser Ehrenbürger Kurt Rücker und seine Frau Ursula unterstützen die Ortsgemeinde Bottenbach und die örtlichen Vereine seit vielen Jahren. So war zum Beispiel der Radlader, welcher der Ortsgemeinde seit 1994 treue Dienste leistet, ein Geschenk von Herr Rücker. Das Gelände der heutigen Grillhütte wurde kostenlos zur Verfügung gestellt und an die Ortsgemeinde übertragen. Auch bei der Beschaffung und Installation der neuen Kirchenglocken im Jahre 2009 war das Ehepaar Rücker erheblich finanziell beteiligt.

Neben vielen weiteren Unterstützungsleistungen für die Bottenbacher Vereine war vor einigen Jahren Frau und Herr Rücker auch federführend in die Umgestaltung und Erweiterung der Leichenhalle eingebunden.

Die Ortsgemeinde ist für diese Unterstützung sehr dankbar. Ohne dieses großzügige Engagement wären viele Maßnahmen in den letzten Jahren nicht möglich gewesen. Insbesondere die Grillhütte und die Leichenhalle gehören aufgrund der Unterstützung zu den „Aushängeschilder von Bottenbach“.

Vielen herzlichen Dank an Frau und Herrn Rücker sowie an die „Ursula und Kurt Rücker Stiftung“.

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Wahl des Wehrführers /stellvertretenden Wehrführer

Am Mittwoch, dem 26. Mai 2021, findet um 19.30 Uhr, im Feuerwehrhaus Bottenbach, Waldstraße 4, 66504 Bottenbach eine nichtöffentliche Wahlversammlung statt.

Tagesordnung:

1.

Wahl des Wehrführers der Löscheinheit Bottenbach und ggf.

2.

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers der Löscheinheit Bottenbach

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Es handelt sich um eine dienstliche Veranstaltung. Die Feuerwehrangehörigen werden gebeten, vollzählig an der Wahlversammlung teilzunehmen.

Hinweis: Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie, sind die zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Abstands- und Hygienevorschriften von allen Teilnehmern der Wahl einzuhalten.

Pirmasens, 19.04.2021
Seebach, Bürgermeisterin

Holzeinschlag „Am großen Busch“

Nach Rücksprache mit dem Forstamt Westrich ist es noch möglich, Brennholz aus dem Gemeindewald Bottenbach zu bekommen.
Insbesondere im Bereich „Großen Busch“ ist noch Kronenholz für Selbstwerber vorhanden.

Interessierte bitte ich sich direkt an die zuständige Revierförsterin Frau Maria Jäger 01522 / 8851035 zu wenden.

 

Nutzung Friedhofscontainer

Diese Woche wurde der Friedhofscontainer geleert. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Friedhofscontainer lediglich für die Entsorgung von reinen Grünabfälle zur Verfügung steht.
Abfälle die nicht verrotten wie z.B. Blumentöpfe aus Plastik oder Ton, Kunstblumen, Kränze oder Gestecke mit einem Kern aus Schaumstoff oder mit einer Drahtwickelung, Windlichter, Schlaufen aus Stoff oder Kunststoff etc. dürfen nicht in den Container entsorgt werden. Für diese Abfälle steht extra neben dem Container eine große schwarze Mülltonne zur Verfügung. 

Aufgrund des sehr hohen Anteils an nicht verrottenden Abfällen konnte der Containerinhalt nicht als Grünabfall entsorgt werden. 
Vielmehr war eine zeitaufwendige und unangenehme Sortierung des Containers von Hand notwendig.
Die nicht verrottenden Abfälle füllten am Ende 7 große Müllsäcke, welche danach ordnungsgemäß entsorgt wurden.

Zur Entlastung der Gemeindearbeiter bitte ich darauf zu achten, dass Friedhofsabfälle welche nicht verrotten, nicht in dem großen Grünabfallcontainer entsorgt werden,
sondern dafür die bereitstehende schwarze Mülltonne zu benutzten.

Entsprechende Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen angebracht. 

Leader Förderung für die Erweiterung des Freizeitgeländes an der Grillhütte

Zur Errichtung eines überdachten Freisitzes an der Grillhütte wird der Ortsgemeinde Bottenbach eine Förderung durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus gewährt.
LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert. Die Förderung beläuft sich auf 70 % des Nettobetrages.

Wie bekannt erfreut sich die Grillhütte seit vielen Jahren einer großen Beliebteit und intensiven Nutzung. Die Grillhütte ist ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Sehr oft wurde allerdings in der Vergangenheit der Wunsch nach einer zusätzlichen überdachten Sitzfläche neben der bestehen Grillhütte geäußert. In der Grillhütte befindet sich die Feuerstelle und der Grillrost (Schwenker). Die Aufstellung von Tischen und Bänken ist deshalb in der Grillhütte nicht möglich und muss unter „freiem Himmel“ erfolgen. Dies hat verschiedene Nachteile. Insbesondere bei Schauerwetter oder Dunkelheit ist eine Bewirtung „im Freien“ schwierig.
Dieser Nachteil wird durch die Errichtung des überdachten Freisitz behoben. Durch die zusätzlichen überdachte Sitzfläche muss die Bewirtung auch bei einem Regenschauer nicht abgebrochen werden. Insgesamt wird die Nutzungsmöglichkeit des Freizeitgeländes durch den überdachten Freisitz wesentlich verbessert und die Attraktivität nochmals gesteigert.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Ort sind.

Die Bauausführung ist für die nächsten 3-4 Monaten geplant. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor. Vor Baubeginn ist lt. Baugenehmigung eine Bodensondierung zur Erkundung des Untergrundes erforderlich. Am Standort des geplanten Freisitzes wurde vor vielen Jahren der Boden aufgefüllt. Im offiziellen Altlastenkataster der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd ist die Auffüllung als Altlastenverdächtig eingestuft. Zum Nachweis der Unbedenklichkeit ist deshalb vor Baubeginn eine Sondierung und Verprobung erforderlich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Auffüllung nach der Sondierung als unbedenklich eingestuft wird.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann das Freizeitgelände an der Grillhütte aktuell nicht vermietet werden. Die Situation kann deshalb für den Bau des Freisitzes ausgenutzt werden.
Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30igsten mal. Die Erweiterung des Freizeitgeländes passt deshalb sehr gut ins Jubiläumsjahr. Der überdachte Freisitz hat eine Größe von 5,60 Meter auf 8,20 Meter (zzgl. Dachüberstand) und bietet ausreichend Platz für mind. 6 Bierzeltgarnituren.
Das Gelände wurde von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.

Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Einweihungsfeier geplant.

Ein besonderer Dank geht bereits vor Baubeginn des überdachten Freisitzes an den Bottenbacher Architekten Christoph Arnold. Herr Arnold hat die gesamte Planung bis zur Einreichung des Bauantrages ehrenamtlich erstellt und wesentlich zur Genehmigungsfähigkeit beigetragen. Ohne den Einsatz von Christoph Arnold wäre diese Projekt nicht möglich.

Vielen Dank für dieses Engagement.

 

30 Jahre Grillhütte Bottenbach

Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30. Mal. Das Gelände wurde damals von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt.

Seit dieser Zeit ist die Grillhütte ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.

Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Jubiläumsfeier geplant.

Des Weiteren ist vorgesehen, das Freizeitgelände an der Grillhütte im Jubiläumsjahr um einen überdachten Freisitz mit Platz für bis zu 6 Bierzeltgarnituren zu erweitern.

Ein entsprechender Förderantrag wurde bei Leader LAG Pfälzer Wald gestellt. Die Entscheidung wird bis Ende April/Anfang Mai erwartet. Die Erweiterung ist abhängig von der Förderzusage. Das erforderliche umfangreiche Baugenehmigungsverfahren für die Erweiterung konnte positiv abgeschlossen werden. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor.

Dass unsere Grillhütte sehr beliebt ist, spiegelt sich in der großen Nachfrage nach Terminen. Trotz der Corona-Pandemie ist die Hoffnung groß, dass in naher Zukunft eine Verbesserung der Situation eintritt. Ein Großteil der Wochenend-Termine an der Grillhütte im kommenden Sommer und Herbst sind bereits ausgebucht. Der Belegungsplan und die derzeit noch freien Termine können hier auf der Homepage www.bottenbach-pfalz.de unter der Rubrik Freizeit / Grillhütte eingesehen werden.

Ich bitte die Termine aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig zu buchen.

Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass bei einer kurzfristigen Absage ohne Nachmieter die Gebühr dennoch erhoben werden muss. Die Tagesgebühr für die Nutzung der Grillhütte beläuft sich für Einheimische auf 30,-- Euro und für Auswärtige auf 40,-- Euro pro Tag.

Manöveranmeldung der Bundeswehr

Vom 10.05.2021 bis 14.05.2021 und vom 17.05.2021 bis 21.05.2021 führt die Bundeswehr, im Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land (Bottenbach), eine Übung durch. An der Übung beteiligen sind ca. 30 Soldaten mit 8 Radfahrzeugen und 2 Hubschraubern. Sofern es bei dieser Übung zu Manöverschäden kommt, können diese entsprechend beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken angemeldet werden. Entschädigungsanträge können bei Bedarf bei der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Bahnhofstr. 19, 66953 Pirmasens, Herr Clauer, Zimmer U4, Tel. 06331-872 253 zur Verfügung gestellt werden.

Landstraße L478 nach Bottenbach

Der Ausbau der Zufahrt nach Bottenbach (L478) aus Richtung Vinningen wurde im Investitionsprogramm des Landes aufgenommen. Derzeit laufen die entsprechende Ausbauplanungen. Ein Ausbau der maroden Strecke (Einmündung Eichelsbacher Mühle bis nach Bottenbach) ist also absehbar.

Brille auf dem Friedhof gefunden

In der Woche vor Ostern wurde auf dem Friedhof neben der Leichenhalle die abgebildete Brille gefunden und bei mir abgegeben.
Die Brille kann durch den Eigentümer bei mir abgeholt werden.

Restaurierung Gemeindeanhänger

Während den Wintermonaten wurde der Gemeindeanhänger durch die Gemeindearbeiter umfassend saniert. Der Anhänger wurde unter anderem vollständig entrostet und neu lackiert. Des Weiteren wurden neue Bordwandverschlüsse angeschweißt und die Elektrik und Beleuchtung überholt. Der Anhänger befindet sich jetzt wieder in einem guten Zustand und kann der Ortsgemeinde noch viele Jahre gute Dienste leisten.
Vielen Dank an alle Helfer

„Pferdeäpfel“

Aufgrund mehrerer Beschwerden von Betroffenen bitte ich alle  Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf den innerörtlichen Straßen zu beseitigen. Ich kann den Unmut der Betroffenen verstehen wenn direkt vor einer Hofeinfahrt oder einer Eingangstür „Pferdeäpfel“ zu Behinderungen und Verschmutzungen führen. Dies gilt insbesondere wenn bei Regen und durch den Straßenverkehr die Hinterlassenschaften in alle Richtungen „spritzen“.

Klaus Weber

18 Geburtsbäume für die Jahrgänge 2019 und 2020 gepflanzt

Die Pflanzung der Geburtsbäume konnte am vergangenen Samstag abgeschlossen werden. Insgesamt erblickten seit dem Jahre 2019 in Bottenbach 18 neue „Erdenbürger“ das Licht der Welt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den aktuellen Einschränkungen musste die Pflanzung im Rahmen von Einzelterminen zusammen mit den Eltern und dem Kind stattfinden. Gepflanzt wurden Apfelbäume in regional typischen Sorten. Die Bäume wurden mit einem Namensschild und Geburtsdatum versehen.

Die Pflege und Offenhaltung übernimmt die Ortsgemeinde. Die Eltern sind zur Ernte herzlich eingeladen. Zur besseren Bewässerungsmöglichkeit wurde eine Stück Drainagenrohr eingegraben. Damit die Feuchtigkeit im Boden bleibt und ein Austrocknen der Wurzeln verhindert wird, wurde eine Schicht gehäckselter Baumschnitt um die Bäume angefüllt. Zwischen den Bäumen wird ein bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt. Neben dem Beitrag zur Heimatverbundenheit für Eltern und Kinder wird somit ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet. Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern und gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen rund um Bottenbach.

Wiederaufforstung von 7.250 Bäumen im Gemeindewald Bottenbach größtenteils abgeschlossen

Die Wiederaufforstung von über 7.000 Bäumen im Gemeindewald ist größtenteils abgeschlossen.  Lediglich in den Bereichen in welchen eingeschlagenes Kronenholz durch die Selbstwerber noch nicht vollständig aufgearbeitet wurde, w (z.B. Eingangsbereich Osterwald) werden noch nacharbeiten gemacht.

Die Wiederaufforstung war erforderlich, da der Bottenbach Wald aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren massive Schäden erlitten hatte. Durch die extreme Hitze und des Wassermangels konnten sich Schädlinge wie der Borkenkäfer, Buchdrucker und der Kupferstecher sehr stark ausbreiten. Normalerweise produzieren die Fichten nach dem Einbohren eines Borkenkäfers ein Harz, welches die Bohrlöcher wieder verschließt. Da den Fichten weniger Wasser zur Verfügung steht, ist die natürliche Harzproduktion zur Borkenkäferabwehr eingeschränkt. Durch die trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre wurde die explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer sehr begünstigt. Im Bottenbacher Wald, wie auch in vielen anderen Orten und Gebieten in ganz Deutschland, sind massenhaft Fichten abgestorben. Zur Bekämpfung des Borkenkäfers musste alleine im Jahre 2020 in der Gewanne „Tiergarten“ in Bottenbach eine zusammenhänge Fläche von 2 Hektar Fichtenwald mit über 1.200 Festmeter Holz vollständig gerodet werden. Der ökologische und finanzielle Schaden ist enorm. Aufgrund des borkenkäferbedingten Überangebotes an Fichtenholz ist der Verkaufspreis von ursprünglich ca. 90,-- Euro/Festmeter auf weit unter 40,-- Euro/Festmeter gesunken. Der Holzerlös deckte teilweise gerade noch die Kosten des Holzeinschlages. Zur Eindämmung des Borkenkäfers ist allerdings der Einschlag von befallenen Bäumen zwingend erforderlich.

Neben den Borkenkäferschäden an den Fichten sind auch noch andere Bäume wie die Buchen und Eschen vom Klimawandelt bedroht. Der Wassermangel begünstigt die Ausbreitung von Pilzbefall im Innern der Baumstämme. Insbesondere im Eingangsbereich des Osterwaldes mussten aus diesem Grund sehr viele erkrankte Buchen gefällt werden. In der Gewanne großer Busch waren überwiegend die Eschen von einem Pilz befallen, welcher ebenfalls zum Absterben der Bäume führte.

Die ausgewählten Baumarten sind klimaresistenter und sollen mit der Erderwärmung besser zu Recht kommen. Gepflanzt werden insbesondere:
Traubeneiche, Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Roteiche
 

Die Pflanzung und die Anbringung des Einzelschutzes wurde durch die Firma Steingaesser aus Kaiserslautern ausgeführt. Die vorbereitenden Arbeiten (Entfernung von Dornen und Hecken) wurden bereits im Herbst 2020 durch Mitarbeiter des Internationalen Bundes (IB) durchgeführt. Der Einzelschutz der Pflanzen aus Kunststoffhüllen ist erforderlich um den Verbiss durch Wildtiere vorzubeugen. Die Schutzhülle bleiben ca. 5 Jahr angebracht und werden danach wieder entfernt. Eine Wiederverwendung ist möglich. Es handelt sich dabei um eine wirksame Alternative zur flächigen Einzäunung. Eine flächige Einzäunung ist zwar bei der Errichtung etwas günstiger und optisch weniger auffällig, aber der Folgeaufwand aufgrund der regemäßig notwendigen Zaunkontrollen und den anfallenden Pflegearbeiten sind größer. Falls doch ein Reh in eine Einzäunung gelangt, ist der Schaden ungleich höher. Beim Einzelschutz kann das Wild die Räume zwischen den Baumpflanzen zum Äsen nutzen.

Für die Maßnahme erhalten wir eine staatliche Förderung zwischen 2,50 Euro (für Hainbuche, Winterlinde, etc.) und 5,-- Euro (für Eichen). Zusätzlich zur Förderung der Wiederaufforstung werden wir bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe die Bundeswaldprämie beantragen. Die Bundeswaldprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakets „Wald & Holz“. Um die Förderung zu erhalten, muss für die Fläche eine Zertifizierung nach PEFC-, FSC- oder Naturland-Kriterien zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung nachgewiesen werden. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit ein weltweiter "Wald-TÜV". ... Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den sehr strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Der Bottenbacher Gemeindewald verfügt über eine PEFC-Zertifizierung. Beim Vorliegen einer PEFC-Zertifizierung wird eine Förderung von 100,-- Euro pro Hektar (ha) gewährt. Der Bottenbacher Gemeindewald hat eine Betriebsfläche von 142,6 ha und eine Wirtschaftsfläche von 126 ha. Es kann deshalb eine Bundeswaldprämie von mind. 12.600,-- Euro in Anspruch genommen werden.

Baumschnitt der Bottenbacher Streuobstwiesen

In den letzten Tagen wurde auf den gemeindlichen Streuobstwiesen ein gründlicher Baumschnitt durchgeführt. Die Gemeinde verfügt über 300 Obstbäume, welche überwiegend bereits im Alter von 30 bis 40 Jahre sind. Da bereits seit einigen Jahren kein größerer Rückschnitt stattgefunden hat, war nun ein stärkerer Verjüngungsschnitt als der normalerweise übliche Frühjahresschnitt notwendig. Der Rückschnitt stellt eine Basis für einen ertragreichen Aufbau für die nächsten Jahre dar.

Da zunächst die großen Mengen an abgeschnitten Ästen und Zweigen beseitigt werden müssen und bei einigen Baumarten ein Schnitt nach der Ernte sinnvoller ist, wird die Aktion ggfs. im Herbst fortgesetzt.

Der Baumschnitt wurde ehrenamtlich durch den Bottenbacher Gärtnermeister Karl-Heinz Kunz mit Unterstützung durch die Gemeindearbeiter durchgeführt. Vielen Dank an Karl-Heinz Kunz, ohne dessen Einsatz und fachliche Anleitung die Aktion nicht möglich gewesen wäre. Das Obst der Streuobstwiesen steht allen Bottenbacher Bürger zur Verfügung. Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern uns gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Es freut mich, dass im letzten Jahr ein hervorragendes „Obstjahr“ war und das Angebot der Streuobstwiesen durch die Bevölkerung sehr gut angenommen wurde.

Illegale Ablagerung

Im Bereich der Grillhütte wurde in den letzten Wochen mehrfach illegal Müll entsorgt.
Unter anderem wurden mehrere Eimer mit Dispersionsfarbe hinter dem Toilettenhaus abgestellt oder einfach im umliegenden Wald entsorgt.
Auch wurde direkt im Zugangsbereich zur Grillhütte Hasenmist und diverser Unrat abgeladen.
Ich bitte die Bevölkerung entsprechende Beobachtungen hinsichtlich des Verursachers bei mir zu melden.

Sachstand Baugebiete Großer Busch II

Im Rahmen des förmlichen Planaufstellungsverfahrens erfolgt derzeit die sogenannte „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“. Dieser Verfahrensschritt ist nach dem Baugesetzbuch vorgeschrieben und dient dazu alle Behörden und Institutionen, welche von der Planung der Ortsgemeinde in ihren Belangen berührt werden, in Kenntnis zu setzen und diesen die Möglichkeit zu bieten, evtl. Einwände gegen unsere Planung vorzubringen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem die Planungsgemeinschaft Westpfalz, die Struktur und Genehmigungsbehörde Süd (SGD Süd), die Landesplanungsbehörde des Landkreises, die Gewerbeaufsicht, die untere Naturschutzbehörde, die Landwirtschaftskammer, das Forstamt, die Verbandsgemeindewerke, die Pfalzwerke und viele mehr beteiligt.

Hinsichtlich dem Baugebiet Großen Busch II liegen die meisten Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Die Auflagen, Einwände und Bedenken werden zur Zeit „abgearbeitet“ und geklärt. Unter anderem wurde von der SGD Süd die Vorlage eines Entwässerungskonzept für das Oberflächenwasser gefordert. Diesbezüglich muss nun gesondert ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

Nach dem derzeitigen Stand können aber aller Vorgaben erfüllt werden und ich bin zuversichtlich, dass wir den Bebauungsplan „Großen Busch II“ als formelle Satzung bis Ende dieses Jahres im Gemeinderat beschließen können. Die Erschließung der Bauplätze könnte dann in 2022 beginnen. Die ersten Anfragen von Interessen liegen bereits vor.

Sachstand Baugebiet „Kälblingen“

Ursprünglich war angedacht, die Fläche „Kälblingen“, welche sich von der Ortsdurchfahrt bis zum Friedhof zieht, in einen einzigen großen Bebauungsplan aufzunehmen und diesen dann in mehrere Abschnitt, je nach Nachfrage, über die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte zu erschließen. Dies hätte den Vorteil, dass das aufwendige Bebauungsplanverfahren nur einmal hätte durchgeführt werden müssen und die Planungskosten deshalb geringer wären. Der Hauptvorteil wäre aber, dass in diesem Fall die Kosten der besonderes teuren Erschließungsabschnitten, welche normalerweise immer im ersten Bauabschnitt entstehen (z.B. Einmündung Ortsdurchfahrt, Anbindung Kanalanschluss, Abführung Oberflächenwasser) auf eine große Anzahl von Bauplätzen verteilt worden wären und sich dies kostengünstig auf den einzelnen Bauplatz ausgewirkt hätte.

Nach dem derzeitigen Stand ist ein Bebauungsplan mit über 30 Bauplätzen aufgrund den Vorgaben der Planungsgemeinschaft Westpfalz in Bottenbach nicht zulässig. Die Raumordnungsplanung macht Ihre Vorgaben u.a. abhängig von der Größe und Struktur der jeweiligen Ortsgemeinde. Demnach wird uns ein weiteres Entwicklungspotential von insgesamt 1,1 Hektar bis zum Jahre 2030 zugebilligt. Nach Abzug der benötigten Straßen- und Verkehrsfläche sowie unter Anrechnung einer Teilfläche vom Gebiet „Großen Busch II“ wären demnach bis zum Jahre 2030 noch max. 7 weitere Bauplätzen möglich. Keine Rolle spielt hierbei, dass eine große Nachfrage nach Bauplätzen da ist und die Erschließung ohnehin in mehreren Abschnitten über viele Jahre hätte erfolgen sollen.

Dies bedeutet, dass im ersten Schritt lediglich ein „kleiner“ Bebauungsplan „Kälblingen I“ erstellt werden könnte. Zur Zeit läuft die Prüfung, ob dies wirtschaftlich darstellbar ist. Denn die Kosten der Zufahrt (Einmündung oder Abbiegespur), die Kanalzuführung und die Oberflächenentwässerung müssen jetzt auf eine wesentlich geringere Anzahl von Bauplätzen umgelegt werden. Diesbezüglich stehen aktuell Gespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität hinsichtlich einer möglichst kostengünstigen Zufahrtsmöglichkeit an.

„Corona“-Lüftungsanlage in der Bottenbacher Grundschule

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion von Eltern und Förderverein Grundschule sowie der Ortsgemeinde Bottenbach und der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land konnte am vergangenen Samstag in der Grundschule Bottenbach eine „Corona“-Lüftungsanlage eingebaut werden. Alle vier Klassenräume wurden mit einer eigenen Abluftanlage ausgestattet. Die Anlagen sind 1 zu 1 angelehnt an die Selbstbauanlagen, welche die Stadt Pirmasens gemeinsam mit dem in Pirmasens ansässigen Prüf- und Forschungsinstitut (PFI) entwickelt hat und in über 400 Klassensälen in der Stadt Pirmasens verbaut wurden. Vorbild für dieses System ist eine vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie entwickelte Idee.

Zugrunde liegt ein einfaches System: Die warme Luft steigt in den oberen Bereich des Raums. Dort wird sie abgesaugt und über ein Rohrsystem nach draußen geleitet. Frischluft wird über ein gekipptes Fenster zugeführt. Die eingebaute Anlage ist in der Lage mind. dreimal pro Stunde die gesamte Luft im Klassensaal auszutauschen. Das System ist für einen dauerhaften Betrieb in den Klassenräumen ausgelegt. Die Anlage ist so gedämmt, dass die Geräuschentwicklung minimal ist und der Unterricht nicht gestört wird. Der Stromverbrauch liegt bei 70 Watt pro Anlage/Klasse. Die Materialkosten sind relativ gering und liegen bei 500,-- bis 600,-- Euro pro Klassensaal.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Stadt Pirmasens wurde das Material durch die Stadt beschafft und entsprechende Baupläne zu Verfügung gestellt. Die Materialkosten werden von der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land an die Stadt Pirmasens erstattet. Der Einbau der Lüftungsrohre erfolgte ehrenamtlich.

Zur Einhaltung der Corona-Hygieneauflagen ist derzeit alle 20 Minuten zwingend eine vollständige Lüftung der Klassensäle vorgeschrieben. Dies hat in der Vergangenheit zu vielen Probleme geführt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten die Schulbänke weiter aus einander gerückt werden. Dies hat zur Folge, dass auch direkt an den Fenstern Kinder sitzen. Beim Öffnen der großen Fensterflügel der Bottenbacher Grundschule reichen diese über die Schulbänke am Fenster.
Insbesondere die Kinder am Fenster waren dann Wetter ausgesetzt und mussten sich zuletzt mit Decken und Winterjacken schützen. Aufgrund Corona ist ein Verlassen des Sitzplatzes nicht erlaubt.
Des Weiteren war es sehr schwierig alle Fenster sicher zur Verhütung eines Unfalls zu fixieren. Durch die großen Fensterflügel und die Schultische direkt am Fenster bestand eine hohe Verletzungsgefahr.
Aber alle diese Probleme gehören dank der neuen Abluftanlage der Vergangenheit an.
Das aufwendige Stoßlüften und die dadurch entstandene Unterbrechung des Unterrichts kann entfallen. Die Anlage sorgt kontinuierlich für frische Luft und ein sehr gutes Raumklima mit geringer Aerosolbelastung.
Die Anlage ist nachhaltig und kann auch in Zeiten nach „Corona“ dauerhaft für den Luftaustausch und dadurch für eine geringe CO2-Konzentration und einen hohen Sauerstoffanteil sorgen.
Zusätzlich ist geplant die Anlage im Sommer nachts zur Raumkühlung einzusetzen.

Vielen Dank an alle Unterstützer und Helfer. Einen besonderen Dank an die Verbandsbürgermeisterin Silvia Seebach und die Verantwortlichen der Stadt Pirmasens. Frau Seebach war vor Ort und hat die Helfer mit selbstgekochter Kartoffelsuppe versorgt.

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass die Corona-Fallzahlen zurück gehen und der harte Lockdown bald aufgehoben wird. Dann steht dem Schulbetrieb mit einer neuen „Corona“-Lüftungsanlage in der Grundschule Bottenbach nichts mehr im Wege.

Wiederaufforstung von über 7.000 Bäumen im Gemeindewald Bottenbach

Aufgrund des Klimawandels hat der Bottenbacher Wald in den letzten Jahren massive Schäden erlitten. Durch die extreme Hitze und den Wassermangels konnten sich Schädlinge, wie der Borkenkäfer, Buchdrucker und der Kupferstecher, sehr stark ausbreiten. Normalerweise produzieren die Fichten nach dem Einbohren eines Borkenkäfers ein Harz, welches die Bohrlöcher wieder verschließt. Da den Fichten weniger Wasser zur Verfügung steht, ist die natürliche Harzproduktion zur Borkenkäferabwehr eingeschränkt. Durch die trockenen und heißen Sommer der letzten Jahre wurde die explosionsartige Vermehrung der Borkenkäfer sehr begünstigt. Im Bottenbacher Wald, wie auch in vielen anderen Orten und Gebieten in ganz Deutschland, sind massenhaft Fichten abgestorben. Zur Bekämpfung des Borkenkäfers musste alleine im Jahre 2020 in der Gewanne „Tiergarten“ in Bottenbach eine zusammenhänge Fläche von 2 Hektar Fichtenwald mit über 1.200 Festmeter Holz vollständig gerodet werden. Der ökologische und finanzielle Schaden ist enorm. Aufgrund des borkenkäferbedingten Überangebotes an Fichtenholz ist der Verkaufspreis von ursprünglich ca. 90,00 Euro/Festmeter auf weit unter 40,00 Euro/Festmeter gesunken. Der Holzerlös deckte teilweise gerade noch die Kosten des Holzeinschlages. Zur Eindämmung des Borkenkäfers ist allerdings der Einschlag zwingend erforderlich.

Neben den Borkenkäferschäden an den Fichten sind auch noch andere Bäume, wie die Buchen und Eschen, vom Klimawandel bedroht. Der Wassermangel begünstigt die Ausbreitung von Pilzbefall im Innern der Baumstämme. Insbesondere im Eingangsbereich des Osterwaldes mussten aus diesem Grund sehr viele erkrankte Buchen gefällt werden. Im der Gewanne großer Busch waren überwiegend die Eschen von einem Pilz befallen, welcher ebenfalls zum Absterben der Bäume führte.

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken wurde diese Woche mit der Pflanzung von 7.250 neuen Bäumen begonnen. Die ausgewählten Baumarten sind klimaresistenter und sollen mit der Erderwärmung besser zu Recht kommen. Gepflanzt werden insbesondere

Traubeneiche, Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Vogelkirsche und Roteiche.

Die Pflanzung und die Anbringung des Einzelschutzes wird durch die Firma Steingaesser aus Kaiserslautern ausgeführt. Die vorbereitenden Arbeiten (Entfernung von Dornen und Hecken) wurden bereits im Herbst 2020 durch Mitarbeiter des Internationalen Bundes (IB) durchgeführt. Der Einzelschutz der Pflanzen aus Kunststoffhüllen ist erforderlich, um dem Verbiss durch Wildtiere vorzubeugen. Die Schutzhüllen bleiben mehrere Jahre angebracht und werden danach wieder entfernt. Es handelt sich dabei um eine wirksame Alternative zur flächigen Einzäunung. Für die Maßnahme erhalten wir eine staatliche Förderung zwischen 2,50 Euro (für Hainbuche, Winterlinde, etc.) und 5,-- Euro (für Eichen).

Zusätzlich zur Förderung der Wiederaufforstung werden wir bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe die Bundeswaldprämie beantragen. Die Bundeswaldprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakets „Wald & Holz“. Um die Förderung zu erhalten, muss für die Fläche eine Zertifizierung nach PEFC-, FSC- oder Naturland-Kriterien zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung nachgewiesen werden. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit ein weltweiter "Wald-TÜV". ... Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den sehr strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Der Bottenbacher Gemeindewald verfügt über eine PEFC-Zertifizierung. Beim Vorliegen einer PEFC-Zertifizierung wird eine Förderung von 100,00 Euro pro Hektar (ha) gewährt. Der Bottenbacher Gemeindewald hat eine Betriebsfläche von 142,6 ha und eine Wirtschaftsfläche von 126 ha. Es kann deshalb eine Bundeswaldprämie von mind. 12.600,00 Euro in Anspruch genommen werden.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bottenbachfür die Jahre 2021 und 2022

vom 20.01.2021

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

 

2021

2022

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

839.905 €

857.210 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

970.875 €

937.485 €

der Jahresfehlbedarf auf

-130.970 €

-80.275 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-95.065 €

-44.370 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

15.300 €

3.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

47.000 €

0 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen ausInvestitionstätigkeiten auf

31.700 €

3.500 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen ausFinanzierungstätigkeiten auf

126.765 €

40.870 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für:

2021

2022

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

 

2021

2022

wird festgesetzt auf

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungs-ermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0 €

0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:

 

2021

2022

Grundsteuer A

300 v.H.

300 v.H.

Grundsteuer B

385 v.H.

385 v.H.

Gewerbesteuer

365 v.H.

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, wird

 

2021

2022

für den ersten Hund

48 €

48 €

für den zweiten Hund

72 €

72 €

für jeden weiteren Hund

96 €

96 €

für jeden gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

150 €

150 €

§ 5 Beiträge

Die Sätze für die Erhebung kommunaler Abgaben werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Feld- und Waldwege (gem. § 11 Abs. 1 KAG)

Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen

 

2020

2021

a) für Beitragspflichtige, die ihre Einnahmen aus der Jagdverpachtung gem. § 7 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 14.05.1996 der Gemeinde nicht zur Verfügung stellen.

24,20 €/ha

24,20 €/ha

b) für alle übrigen Beitragspflichtigen

15,00 €/ha

15,00 €/ha

Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der Ortsgemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Waldwege erschlossen sind (§ 11 Abs. 2 KAG)

.

§ 6 Eigenkapital

Eröffnungsbilanz

2.958.459,18 €

Stand 31.12.2009

2.870.854,41 €

Stand 31.12.2010

2.776.415,88 €

Stand 31.12.2011

2.726.393,03 €

Stand 31.12.2012

2.710.950,63 €

Stand 31.12.2013

2.615.582,50 €

Stand 31.12.2014

2.580.390,10 €

Stand 31.12.2015

2.597.820,23 €

Stand 31.12.2016

2.546.552,22 €

Stand 31.12.2017

2.565.519,02 €

Stand 31.12.2018

2.576.030,40 €

Stand 31.12.2019

2.637.807,14 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln – für bewegliche Geräte je Produkt in einer Summe - darzustellen.

Bottenbach, den 20.01.2021

Klaus Weber, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bottenbach für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 vom 20.01.2021

1. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01. Februar 2021 bis einschließlich 11. Februar 2021 wie folgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, Pirmasens, Zimmer 113, 1. OG öffentlich aus:

Montag u. Dienstag

8.30 – 12.30 und

nachmittags nach Terminvereinbarung

Mittwoch

nach Terminvereinbarung

Donnerstag

8.30 – 12.30 und

nachmittags nach Terminvereinbarung

Freitag

8.30 – 13.00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es ratsam vor der Einsichtnahme in die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan vorab ein Termin bei Herrn Daniel Goedel (Tel. 06331-872214, E-Mail daniel.goedel@pirmasens-land.de) zu vereinbaren. Beachten Sie auch hierzu unsere geänderten Öffnungszeiten.

2. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pirmasens, 26.01.2021

Silvia Seebach, Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfs der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ der Ortsgemeinde Bottenbach Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofstraße“ und die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Aufstellung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Mit der Aufstellung der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ wird das Planungsziel verfolgt, neue Bauflächen für Wohnen bereitzustellen.

Begrenzung des Plangebietes:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 dem Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen bestehend aus dem Satzungsentwurf mit Textteil, Planzeichnung und der Begründung beschlossen.

Die genauen Grenzen der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,1 ha.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der „Ergänzungssatzung Friedhofsstraße“ von der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich 02.03.2021 öffentlich ausliegt.

Die Auslegung des Planes soll gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBI. I S. 1041), in Kraft getreten am 29.05.2020, durch die Veröffentlichung im Internet stattfinden.

Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen während der aktuellen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstr. 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 214. Zurzeit ist die Verbandsgemeindeverwaltung ausschließlich nach Terminvereinbarung wie folgt geöffnet:

Montag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch:

Geschlossen (Terminvereinbarungen sind möglich)

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Pirmasens https://www.pirmasens-land.de/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligung/ der o. a. Frist elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: andreas.ehrhard@pirmasens-land.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Aufstellungsverfahrens der Satzung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.

Pirmasens, 18.01.2021

Silvia Seebach

Bürgermeisterin

Hinweis auf die Räum- und Streupflicht

Aufgrund der winterlichen Witterungslage der letzten Woche wird nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer bzw. Grundstückseigentümer entsprechend unserer Straßenreinigungssatzung hingewiesen. Gemäß § 6 unserer Straßenreinigungssatzung müssen die Gehwege bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte zwischen 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden. Nach 20 Uhr gefallender Schnee oder auftretende Glätte braucht erst am nächsten Morgen beseitigt werden. Die vollständige Straßenreinigungssatzung kann unter www.pirmasens-land.de/gemeinden/bottenbach/ eingesehen werden.

Ergänzend zur Räumpflicht der Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer räumt die Ortsgemeinde die öffentlichen Flächen am Dorfgemeinschaftshaus, die Gemeindegrundstücke sowie die Grundschule. Der Friedhof und Spielplatz werden nicht geräumt. Die Gemeindearbeiter sind bei entsprechender Witterungslage ab 6.00 Uhr im Einsatz. Bei höheren Schneelagen erfolgt zusätzlich eine Schneeräumung der öffentlichen Straßen durch die ortsansässige Firma Nafziger. Diese ist zur Unterstützung der Anwohner im Auftrag der Ortsgemeinde tätig. Besonders gefährliche Einmündungs- und Kreuzungsbereiche werden zusätzlich zur Schneeräumung gestreut. Dieser ergänzende Winterdienst entbindet allerdings die Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer nicht von ihrer eigenen Räum- und Streupflicht. Durch das zur Straßenräumung eingesetzte Räumgerät kann es dazu kommen, das vereinzelt bereits freigeräumte Hofeinfahrten oder sonstige Flächen wieder mit Schnee belagert werden. Es wird versucht, diese möglichst gering zu halten. Ich bitte aber um Verständnis das dies leider nicht immer ganz vermieden werden kann.

Ich weise daraufhin, dass im Falle von Stürzen und Personenschäden aufgrund von nicht geräumten Fuß- und Gehwegen ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer entstehen kann. Auch beim Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung kann diese bei grob fahrlässigem Verhalten Regressansprüche gegen den Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer geltend machen.

Verbesserung der Breitbandversorgung in Bottenbach

Die Deutsche Telekom AG hat den Kabelverzweiger in der Vinninger Straße neben der Apotheke mit Supervectoring-Technik aufgerüstet.
Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich.
Durch die Aufrüstung sind insbesondere Verbesserungen im Bereich der Vinninger Straße, Schulstraße, Im Bösch, Turnstraße, Am Sportplatz, Bogenstraße und am Windhof zu erwarten.
Bei der Supervectoring-Technik handelt es sich um eine Weiterentwicklung des VDSL2-Standards.
Je nach Entfernung zum aufgerüsteten Kabelverzweiger (MSAN) sind Bandbreiten bis zu 250 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload möglich.

Die Buchbarkeit der entsprechenden Bandbreite ist nach Information der Deutschen Telekom AG voraussichtlich ab Anfang Februar 2021 möglich.

Vermisste Katzen in Bottenbach

Nach Information von verschiedenen Personen werden in Bottenbach seit einigen Wochen mehrere Katzen vermisst.
Wer eine Katze vermisst oder sonstige Hinweise geben kann, bitte ich sich zu melden.
 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung;

Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch III" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 679/1, Schulstraße, Ortsgemeinde Bottenbach, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat am 17.11.2020 folgende Änderung des Bebauungsplanes „Birkenbusch III" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 679/1, Schulstraße, als Satzung beschlossen:

„Der gekennzeichnete Bereich "öffentliche Grünfläche" wird in "öffentliche Parkfläche" geändert.“

Die Änderung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 88 Absatz 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit gültigen Fassung, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 10 BauGB kann der Bebauungsplan mit der Begründung ab sofort bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung PIRMASENS-LAND, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 215 (II. OG), während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich ist, wenn sie bzw. er innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung;

Änderung des Bebauungsplanes "Birkenbusch" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 625/9, Schulstr. 8, Ortsgemeinde Bottenbach, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bottenbach hat am 17.11.2020 folgende Änderung des Bebauungsplanes „Birkenbusch" für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 625/9, Schulstr. 8, als Satzung beschlossen:

„Nebengebäude sind auch innerhalb des Vorgarten- oder Gebäudezwischenraumes (Bauwich) erlaubt.“

Die Änderung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 88 Absatz 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit gültigen Fassung, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 10 BauGB kann der Bebauungsplan mit der Begründung ab sofort bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung PIRMASENS-LAND, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 215 (II. OG), während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich ist, wenn sie bzw. er innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, wird auf Folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz

Der festlich geschmückte Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz strahlt wieder in herrlichen Glanz. Der Tannenbaum wurde in diesem Jahr gespendet von der Familie Carina und Andreas Guhr aus Bottenbach. Vielen Dank an die Spender.

Im Rahmen eines kleinen Arbeitseinsatzes wurde der Baum letzte Woche errichtet und dekoriert. Ein besonderer Dank geht deshalb auch an alle Helfer die durch Ihren Maschineneinsatz dazu beigetragen haben den Baum zunächst zu fällen, zu transportieren, aufzustellen und zu beleuchten.

 

Seniorennachmittag in der Vorweihnachtszeit – Nikolausgeschenk der Ortsgemeinde

Leider muss aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr auch unser beliebter Seniorennachmittag in der Vorweihnachtszeit ausfallen.

Normalerweise würde dieser traditionell am 2. Adventssonntag mit einem schönen Rahmenprogramm im Dorfgemeinschafshaus stattfinden.
Da in 2020 aufgrund der Pandemie bereits das gesamte Seniorenprogramm der Ortsgemeinde wie z.B. unser jährlicher Seniorenausflug und auch der erstmals geplante „Grumbeerbrode“ ausfallen sind und nun auch der Seniorennachmittag ein Opfer der Corona-Pandemie wurde, hat sich der Gemeinderat zu einem besonderen Nikolausgeschenk der Ortsgemeinde für die Senioren entschlossen:

Der 2. Adventssonntag fällt diesmal auf den Nikolaustag am 06.12.2020.
Die Ortsgemeinde wird deshalb am 2. Adventssonntag an alle Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 70 Jahren eine kleine Nikolaustüte mit leckeren Dingen aus der Vorweihnachtszeit verschenken.
Insgesamt sind in Bottenbach 135 Personen 70 Jahre oder älter.

Die Vorbereitungen laufen. Lassen Sie sich überraschen.

Vielen Dank bereits im Vorfeld an alle Helfer und Unterstützer.

Geburtsbaumwiese der Ortsgemeinde

Die für November geplante Pflanzaktion einer Bottenbacher „Geburtsbaumwiese“ muss leider aufgrund der Corona-Pandemie und den derzeit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf das nächste Frühjahr verschoben werden.

Vorgesehen ist, dass für jedes seit 2019 neugeborene Bottenbacher Kind ein Baum, versehen mit einem Namensschild und Geburtsdatum, gepflanzt wird. Die Pflanzaktion soll zusammen mit den Eltern im Beisein der Neugeborenen durchgeführt und in einen gebührenden Rahmen eingebunden werden.
Die Pflanzung und die Entwicklung des Baumes wird für die Neugeborenen als Erinnerung festgehalten und soll in späteren Jahren einen kleinen Beitrag zur Verbundenheit zu Bottenbach leisten. Mit Fug und Recht kann dann später erzählt werden: „Dieser Baum ist so alt wie ich. Er wurde anlässlich meiner Geburt gepflanzt.“

In Bottenbach wurden seit 2019 insgesamt 18 Kinder geboren. Für jedes Kind wurde ein Apfelbaum (Halbstamm, Baumschulqualität, in einer regional typischen Sorte) bestellt. Die Pflanzung soll entlang des Weges zur Grillhütte (in der Verlängerung der bereits bestehenden Obstbaumallee) erfolgen und in künftigen Jahren auf der Wiesenfläche oberhalb der Grillhütte fortgesetzt werden.

Streuobstwiesen sind ein wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Sie liefern und gesundes, regionales Obst und sind wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Volkstrauertag 2020

Rede "Zur Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag auf dem Friedhof in Bottenbach"

Im Jahre 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie alles "nichts wie normal". Wir befinden uns zurzeit im Teil-Lockdown und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sind zur Eindämmung der Pandemie schwere Einschränken notwendig. Deshalb muss auch unsere traditionelle Gedenkveranstaltung in kleiner Runde stattfinden. In anderen Orten wird der Kranz teilweise alleine vom Ortsbürgermeister niedergelegt.

Ich bin froh, dass bei uns die Vereinsvertreter und die Vertreter der Ortsgemeinde dies gemeinsam machen. Im Freien, in kleiner Runde und mit entsprechendem Abstand, sehe ich keine Gefahr einer Ansteckung. Ich danke Euch für Eure Teilnahme.

Der Volkstrauertag, welcher 1920 also genau vor 100 Jahren unter dem Eindruck des ersten Weltkrieges, das erste Mal stattgefunden hat, ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung. Gerade in unserer heutigen Zeit, geprägt von aufkeimendem Nationalismus und Populismus in Deutschland, in Europa und in vielen Teilen der Welt ist es wichtig sich zu besinnen.
Sich zu besinnen an das unvorstellbare Leid welcher Krieg, Gewalt und Terror über die Menschen gebracht hat und in vielen Ländern und Regionen der Welt immer noch bringt.

Die Kriege des 20. Jahrhunderts haben Millionen von Opfern gefordert. Hinzu kommen unzählige Menschen, die verwundet, verstümmelt oder entsetzlich entstellt wurden. Unsere Vorstellungskraft versagt angesichts dieser Opferzahlen.

Hinzu kommt, dass die Anzahl derjenigen, welche den letzten Krieg in Deutschland miterlebt haben, immer weniger wird.
Und die jüngeren Generationen, dazu zählen alle die sich heute hier versammelt haben, können sich einen Krieg, Tod und Zerstörung so nicht vorstellen.

Aber das Leid die millionenfachen Opfer, die schrecklichen Verwüstungen und das unvorstellbare Leid von Krieg und Gewalt dürfen auch 75 Jahre nach dem Ende der zweiten Weltkrieges nicht in Vergessenheit geraten. Und das dies nicht in Vergessenheit gerät, darum sind wir heute hier. Und davon kann uns auch nicht die Corona-Pandemie abhalten.

Die Menschen brauchen Momente des Innehaltens, genauso wie wir Orte des Gedenkens brauchen, damit das, was geschehen ist, nicht verdrängt wird. Die Vergangenheit, geprägt von zwei schrecklichen Weltkriegen und den Lehren die wir daraus gezogen haben, stellt eine wichtige Wurzel unseres heutigen Verständnisses von Staat und Gesellschaft dar.
Aber diese Vergangenheit braucht Stützen der Erinnerung. Gedenktage wie dieser und Denkmäler wie z.B. auch auf unserem Friedhof, bringen zum Ausdruck, welche Ereignisse und welche Erfahrungen aus unserer Geschichte wir in unserem Bewusstsein für künftige Generationen bewahren wollen, ja bewahren müssen.

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges, der vom nationalsozialistischen Deutschland entfachte Krieg, ganz Europa in Schutt und Asche gelegt hat und Millionen von Toten zu beklagen waren, ist der Friede zumindest in Europa weitgehend Realität geworden.

Aber dieser Friede ist kein Selbstläufer und keine Selbstverständlichkeit. Es liegt an uns die Schlüsse aus der Vergangenheit zu ziehen und danach zu handeln. Wir sind mitten drin in den zum Teil unfassbaren und unsäglichen Entwicklungen in der Welt und vor unserer Haustür. Der Glaube an die Begrenzbarkeit von Konflikten und an die Inseln unzerbrechlichen Friedens ist eine gefährliche Illusion. Die zunehmenden Flüchtlingsströme der letzten Jahre bezeugen dies.

Der Volkstrauertag ist ein Tag der Erinnerung und der Besinnung; der Erinnerung an Krieg und Gewalt und des Gedenkens an die Toten. Wir verneigen uns in Trauer vor ihnen und bleiben ihnen verbunden in der dauerhaften Verpflichtung für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschlichkeit.

Totengedenken am Ehrenmal

Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.

Wir gedenken der Soldaten, der Menschen die durch Kriegshandlung oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.

Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einen anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben und derer, die den Tod fanden, weil sie an Ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.

Wir trauen um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.

Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind.

Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten und teilen ihren Schmerz.

Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung. Der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern.
Unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Spendenaufruf zur Unterstützung der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in diesem Jahr ist die traditionelle Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräberfürsorge in der Gemeinde leider so gut wie unmöglich geworden. Damit entfällt leider auch ein beachtlicher Teil der Einnahmen für die wichtige Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Doch die Aufgaben bleiben bestehen. Wir bitten Sie daher, den Volksbund im Rahmen einer Spende per Banküberweisung oder in die Digitale Spendendose des Volksbundes zu unterstützen. Die Digitale Spendendose finden Sie auf der Internetseite www.volksbund.de oder unter diesem Link:

https://www.volksbund.de/helfen/spendendose.html

Sie können gerne auch eine Überweisung auf das Konto des Volksbundes - Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz - unter folgender Bankverbindung tätigen:

IBAN: DE65 5455 0010 0380 0449 33

BIC: LUHSDE6AXXX (Sparkasse Vorderpfalz)

Verwendungszweck:

Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräberfürsorge in der Gemeinde Bottenbach

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Corona-Pandemie

Zur Eindämmung der vermehrten Corona-Infektionen gelten aufgrund der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO ) vom 30.10.2020 im Hinblick auf Bottenbachunter anderem folgende Einschränkungen:

Sprechstunde Ortsbürgermeister

Die persönliche Sprechstunde des Ortbürgermeisters findet weiterhin jeden Montag in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr statt.
Zur besseren Einhaltung der Corona Abstands- und Hygienevorschriften, allerdings nicht im Bürgermeisterzimmer, sondern im weitaus größeren ehemaligen Büchereiraum. Der Zugang erfolgt wie immer über den Eingang auf der Rückseite.
Ich bitte alle Besucher die geltenden Hygieneregelungen einzuhalten und im Dorfgemeinschaftshaus einem Behelfs-Mund-Nasen-Schutz anzulegen und sich vor Eintritt die Hände zu desinfizieren. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht bereit.
Das Sprechzimmer wird nach jedem Besucher gelüftet und der „Sitzbereich“ desinfiziert.
Aufgrund der Tischanordnung ist ein Mindestabstand von weit mehr als den geforderten 1,5 Meter sichergestellt.
Besucher bitte ich bis zur Aufforderung im Freien vor dem Eingang Rückseite DGH zu warten.

Außerhalb der Sprechstunde bin ich in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 0172 / 90 74 711erreichbar.
Sollte ich das Gespräch nicht direkt annehmen können, rufe ich umgehend zurück

Schließung der örtlichen Freizeiteinrichtungen

Die Räumlichkeiten
des -Dorfgemeinschaftshauses,
-der Jugendraum
-sowie die Grillhütte
sind aufgrund der Corona-Situation bis mind. 30.11.2020 geschlossen.
Reservierungen bzw. vergebene Vermietungen des Dorfgemeinschaftshauses und der Grillhütte wurden bis zum 30.11.2020 storniert und widerrufen.
Die Mieter wurden informiert.

Der Spielplatz bleibt im November weiterhin geöffnet. Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen wird hingewiesen.

Verunreinigung durch Hundekot

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern wird nochmals an die Hundehalter appelliert, darauf zu achten, dass die Hunde nicht ihre Notdurft auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen oder sogar in privaten Vorgärten verrichten. Ggfs. bitte ich die Hinterlassenschaften zu entfernen und über die Mülltonne zu entsorgen.
Keinesfalls sollten die sog. "Kotbeutel“ aber im den Straßengully geworfen werden. Dies kann zu Verstopfungen der Sickerkästen führen.
Aus der Straße „Am Schulland“ liegen Meldungen vor, dass freilaufende Hunde sogar auf der Rückseite von fremden Hausgrundstücken ihr Geschäft verrichten.
Ich kann die diesbezügliche Empörung der Anwohner verstehen und bitte jeden Hundehalter um Einsicht und Rücksichtnahme.

Holzeinschlag im Gemeindewald

In den letzten Tagen und Wochen erfolgte im Gemeindewald Bottenbach, insbesondere im Eingangsbereich des Osterwalder sowie im Bereich „Im großen Busch“ ein größerer Holzeinschlag.

Es handelt sich dabei überwiegend um erkrankte Bäume. Im Eingangsbereich des Osterwaldes waren leider viele der mächtigen Buchen mit einem Pilz befallen und die dadurch bedingte Fäulnis im Innern des Stammes hat die Bäume schwer geschädigt. Lt. dem Forstamt hätte diese Erkrankung höchstwahrschein innerhalb von wenigen Jahren zum vollständigen Absterben der Bäume geführt. Vom Krankheitsbild kann sich jeder Interessierte selbst ein Bild machen. (siehe auch Bilder)

Im letzten Winter musste mehrfach genau in diesem Bereich der Osterwald für längere Zeit gesperrt werden, da die Bäume bereits bei leichtem Sturm umfallen oder einfach abbrechen. Der Einschlag nach Sturmbruch ist wesentlich teurer und gefährlich als eine Durchforstung. Beim Sturmbruch bleibt trotz sehr hohen Einschlagkosten nur noch Brennholz übrig. Jetzt ist zumindest noch so, dass wir einen Großteil des Holzes als Industrieholz an die Papierindustrie verkaufen können und noch einen halbwegs vernünftiger Preis erzielen. Brennholz für den örtlichen Bedarf wird natürlich berücksichtigt und ist noch ausreichend vorhanden.

Ähnlich ist die Situation im Großen Busch und unterhalb vom Sportplatz. Dort wurden überwiegen Eschen eingeschlagen. Eschen sind im ganzen Land flächendeckend mit einer Krankheit befallen, die zum Absterben führt. Auch unser "Großen Busch" war massiv befallen. Davon konnte sich jeder an der Vielzahl der bereits abgestorbenen Bäume überzeugen.

Die Durchforstung von Laubholz darf aus naturschutzrechtlichen Gründen nur im Herbst und Winter durchgeführt werden. Das ist nun mal die nasse Jahreszeit. Der Einsatz von großen Maschinen führt deshalb zwangsläufig zu Beeinträchtigungen an Wirtschaftswegen und am Waldboden. In diesem Jahr sind die Schäden durch den Einsatz der Forstmaschinen im Vergleich zu manchen Vorjahren sogar relativ überschaubar. Ohne entsprechenden Maschineneinsatz wäre die Durchforstung aber nicht finanzierbar.

Die Schäden an den Wirtschaftswegen werden wieder beseitigt. Auch ist dort, wo keine Naturverjüngung des Walder möglich ist, eine Wiederaufforstung mit einer Mischung von verschiedenen klimaresistenteren Bäumen geplant.

Im Bereich der großen Rodungen der Borkenkäferfichten im Tiergarten laufen derzeit die Vorbereitungsarbeiten für die vom Gemeinderat beschlossene Wiederaufforstung. Die Vorbereitungsarbeiten werden vom IB als sogenannte Qualifizierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose durchgeführt (Beseitigung von Brombeerhecken und Totholz). Die Vorbereitungsarbeiten sind für die Gemeinde kostenfrei. Die Überwachung erfolgt durch unsere Revierförstern Frau Jäger. Für die Beschaffung der Bäume und die Durchführung der Pflanzung wurden entsprechende Förderanträge gestellt.

Der aktuelle Holzeinschlag und die Schädigung unseres Waldes aufgrund des Klimawandels werden auch in der nächsten Sitzung vom Gemeinderat nochmals thematisiert. Das Forstamt Westrich wird die Situation nochmals ausführlich erläutern. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen an der Sitzung als Zuschauer teilzunehmen.
Auf die Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen und des Abstandgebotes wird geachtet.

Online-Petition gestartet:

Verschuldete Kommunen senden Hilferuf

Vielen Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Elf der bundesweit 20 am höchsten verschuldeten Städte und Landkreise liegen in Rheinland-Pfalz. Grund für die strukturelle Unterfinanzierung ist eine mangelnde Gegenfinanzierung der von Bund und Land jahrzehntelang an die Kommunen übertragenen Pflichtaufgaben.

Die Corona-Pandemie verschärft die prekäre Haushaltslage drastisch.

Am Dienstag, 3. November 2020, ist der Startschuss für die digitale

Unterschriftenaktion „Petition Heimat“ gefallen. In den kommenden sechs Wochen sind alle Bürger aufgefordert, sich für eine bessere Zukunft ihrer Heimat stark zu machen - dazu genügen wenige Klicks im Internet. Die Petition ist an die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Fraktionsvorsitzenden im Landtag adressiert. Im Mittelpunkt des geforderten Maßnahmenpaketes steht eine auskömmliche

Finanzausstattung der Kommunen, um die gesetzlich übertragenen Aufgaben auch wahrnehmen zu können, sowie eine Lösung des Altschuldenproblems. Immer mehr Gemeinden, Städten und Landkreisen droht der Verlust eigener Gestaltungsfähigkeit. Denn trotz vielfältiger eigener Sparmaßnahmen bekommen die finanzschwachen Kommunen die massiven Probleme niemals in den Griff. Wie wichtig die Kompetenz der Kommunen zur Lösung von gesellschaftspolitischen Problemen ist, zeigt aktuell die Corona-Pandemie. Gleichzeitig wird die Erfüllung der Aufgaben für die örtliche Gemeinschaft aber zusehends eingeschränkt. Spürbar wird dies für den Bürger vor allem durch Einschnitte bei der Instandsetzung von Straßen, der Gesundheitsvorsorge, dem öffentlichen Nahverkehr sowie bei Kultur, Sport, Freizeit- und Bildungsangeboten.

Dies kann und darf nicht sein, führt es doch mittlerweile dazu, dass die von der Verfassung garantierte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Gemeinden, Städten und Landkreisen mit besonders hohen sozialen Lasten nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Gordische Knoten der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen in Rheinland-Pfalz tatsächlich zerschlagen werden soll, muss dort angesetzt werden,

wo die Finanzverantwortung für die Städte und Gemeinden liegt: Bei der Landesregierung. Die Kommunen benötigen umgehend eine ausreichende Finanzierung der ihnen übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben, sodass sie ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen wahrnehmen können, ohne dies über neue Kredite zu finanzieren.

„Ich fordere die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf: Bitte beteiligen Sie sich an der Online-Petition, damit wir unsere Heimat auch in Zukunft für alle Generationen lebenswert gestalten können.“

Klaus Weber, Ortsbürgermeister

Sie finden die Online-Petition unter folgendem Link: www.change.org/petitionheimat

Winterbedingte Schließung des Kinderspielplatz

Aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen muss der Kinderspielplatz

in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 15. März 2021 geschlossen werden.

Die Ortsgemeinde Bottenbach übernimmt für Personenschäden, die in der genannten Zeit aufgrund der widerrechtlichen Benutzung des Spielplatzes entstehen, keine Haftung.
Ein Winterdienst findet auf dem Spielplatzgelände nicht statt.

Ich bitte um Verständnis, da die Gemeinde während der Winterzeit nicht in der Lage ist,
eine unfallfreie Nutzung des Kinderspielplatzes zu gewährleisten.

Brille und Handy gefunden!

Im Bereich des Dorfplatzes wurde am Sonntag, den 18.10.2020 eine Brille (Damenbrille) gefunden.

Am 7. 11. 2020 wurde in der Straße „Am Schulland“ ein Handy gefunden.


Die Eigentümer können sich Montags in der Sprechstunde melden.

Parkplätze am Spielplatz

Aufgrund der guten Nutzung des Spielplatzgeländes kam es über die Sommermonate oft zu Parkplatzproblemen am Spielplatz und zu Beschwerden des Durchgangsverkehrs zur Straße „Am großen Busch“ sowie zu Gefährdungssituationen für spielende Kinder. Zur Entschärfung der Situation werden gegenüber dem Eingang zum Spielplatz bis zum nächsten Frühjahr 3 Parkplätze errichtet. Die Fläche ist im Eigentum der Gemeinde. Die Arbeiten könnten durch die Gemeindearbeiter Großteils inEigenleistung erledigt werden. Bevor der Baubeginn erfolgen kann, muss allerdings erst noch der gültige Bebauungsplan geändert werden. Direkt am Eingang zum Spielplatz wird ein Parkverbot ausgesprochen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in der 12. Gemeinderatssitzung am 01.10.2020 gefasst. 

Einweihung der Terrasse im Eingangsbereich der Feuerwehr

Am vergangen Sonntag, den 20.09.2020 wurde die neue Sonnenterasse im Eingangsbereich der Feuerwehr/DGH im Rahmen einer kleinen Feierstunde eingeweiht.

Nachdem im letzten Jahr beim Aufbau des großen Festzeltes zum 125jähigen Jubiläum der Feuerwehr festgestellt wurde, dass die schöne, alte Linde vor dem DGH völlig ausgehöhlt und dadurch nicht mehr standsicher war, musste diese aus Gründen der Verkehrssicherung umgehend gefällt werden. Schnell war die Idee geboren, den Eingangsbereich zum DGH und Mannschaftsraum der Feuerwehr umzugestalten. Nach einigen Überlegungen war klar, wir erweitern den Eingangsbereich um eine Sonnenterasse. Im Februar 2020 hat der Gemeinderat die Umsetzung des Projektes beschlossen. Die Fertigstellung erfolgte im August. Eine Sonnenterasse im Eingangsbereich des DGH kann vielfältig genutzt werden. Zum Beispiel als kleine Bühne bei Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, für Besucher des Mannschaftsraumes der Feuerwehr oder für gesellige Nachbesprechungen nach Feuerwehreinsätze. Des Weiteren ist die Sonnenterasse optisch sehr ansprechend und ergib ein schönes Bild vom DGH.

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Sonnenterasse sehr gut angenommen und genutzt wird. Dies gilt insbesondere auch in Corona-Zeiten. Auf der Sonnenterasse im Freien ist die Gefahr eine Corona-Infizierung wesentlich geringer als in Innenräumen.

Normalerweise sind solche Projekte kompliziert, teuer und langwierig. Nicht so hier bei uns in Bottenbach. Durch den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehrangehörige und der Mitglieder vom Förderverein Roter Hahn sowie durch die vielen Unterstützter und Spender ist es uns gelungen, das Projekt schnell, unkompliziert und günstig umzusetzen.
Alle Arbeiten wurden ehrenamtlich durchgeführt. Die Feuerwehrangehörigen haben alle Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt.
Dieses Engagement ist wirklich toll und verdient große Anerkennung. Herzlichen Dank an alle Beteiligte.

Dieses besondere Engagement macht eine funktionieren Dorfgemeinschaft aus. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Trotz geringem finanziellem Spielraum, trotz Corona und gesetzlichen Bestimmungen ist es uns gelungen ein tolles Projekt umzusetzen und das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Davon kann sich jeder selbst überzeugen.
Hätten wir dieses Objekt, wie häufig üblich mit Planer und regulär über Baufirmen errichtet, wären viele Tausend Euro nötig gewesen.
Bei uns wurde durch den Einsatz von vielen Helfern und Unterstützern alles ehrenamtlich gemacht, sogar das Material wurde über persönliche Kontakte der Helfer und Unterstützer günstig organisiert bzw. als Spende zur Verfügung gestellt.
Wirklich eine tolle Sache, die zeigt was gemeinsam erreicht werden kann.

Nochmals vielen Dank an alle Helfer, Spender und Unterstützer.

SWR 1- Fernsehen – „Hierzulande“ in Bottenbach

In der Reihe „Hierzulande“ des SWR 1-Fernsehens wurde Bottenbach wieder für die Vorstellung einer Straße ausgewählt.

Bereits im Jahre 2011 wurde ein Beitrag über die Kirchstraße gesendet. Diesmal fiel die Wahl auf die Mittelgasse.
Gesucht wurde eine typische Dorfstraße, durchaus noch etwas landwirtschaftlich geprägt, mit interessanten Berichtmöglichkeiten über die Anwohner.
Bei der Mittelgasse handelt es sich um eine Dorfstraße mit reichlichen Vergangenheit. Viele Jahrzehnte war in der Mittelgasse die zentrale Milchannahmesteller der Molkerei, das sog. „Milchhaus“ beheimatet.
Die Milchviehbetriebe hatten in früheren Zeiten keine eigene Kühlmöglichkeit. Deshalb musste die Milch jeden Morgen und Abend zum Milchhaus gebracht werden. In den 50er Jahren gab es in Bottenbach über 25 landwirtschaftliche Betriebe mit Milchkühen. Das Milchhaus war deshalb die zentrale Anlaufstelle an der es auch immer alle Neuigkeiten des Dorfes gab.
Heute stehen in der Mittelgasse zwar nur fünf Wohnhäuser inkl. einem landwirtschaftlichen Betrieb, aber es gibt viele interessante Berichtsmöglichkeiten über die Anwohner und deren Hobbys.
Die Dreharbeiten sind für Mitte Oktober geplant.
Der Sendetermin wurde bereits auf den 30.Oktober festgelegt.
Die Reihe „Hierzulande“ ist Teil der Landesschau Rheinland-Pfalz. Die Landesschau wird immer um 18.45 Uhr gesendet.  

Erweiterung Spiel- und Sportgelände

Die Ortsgemeinde Bottenbach und der Sportverein Bottenbach planen eine Erweiterung des Spiel- und Sportgeländes im Bereich zwischen der gemeindlichen Lagerhalle auf dem Bauhof und dem bestehenden Sportplatzgelände bzw. Spielplatz. Das Gelände hat in diesem Bereich erheblich Gefälle. Zur späteren Nutzung ist eine Auffüllung des Geländes erforderlich. Die Vorarbeiten zur Auffüllung des Geländes haben in Absprache mit der Landespflege der Kreisverwaltung Südwestpfalz begonnen. Unter anderem wurden die vorhandenen Baumstümpfe und Wurzelreste des früheren Kiefernbestandes entfernt. Der Kiefernbestand musste im Jahre 2018 nach einem Sturmschaden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gerodet werden. Die Auffüllung ist offiziell genehmigt. Die Verfüllung darf nur mit beprobtem und freigegebenem Material erfolgen. Zusätzlich müssen landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden.

Arbeitseinsatz an der Grillhütte durch die Straußjugend

Am vergangen Wochenende fand an der Grillhütte ein Arbeitseinsatz der Straußjugend Bottenbach statt.
Aufgrund der Vielzahl der Helfer konnten mehrere Arbeitstrupps gebildet werden, welche mit unterschiedlichen Aufgaben betraut waren.
So wurde unter anderem die Sitzflächen innerhalb der Grillhütte vollständig mit einer neunen Holzvertäfelung verstehen und zwei Stehtische für den Außenbereich hergestellt und einbetoniert.
Das Ergebnis ist sehr gelungen.
Vielen Dank an alle Beteiligte.

Tempo–30-Zone „Am Großen Busch“

Zur Verkehrsberuhigung und Reduzierung der Unfallgefahr ist das gesamte Neubaugebiet Bottenbach bereits seit vielen Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Tempo-30-Zone beginnt an der Einmündung in der Schulstraße bzw. in die Pirmasenser Straße. Da die Straße „Am großen Busch“ erst nach Ausweisung der 30er Zone hergestellt wurde, endete die 30er Zone bisher durch ein entsprechendes Verkehrszeichen vor der Einmündung zur Straße „Am Großen Busch“. In Absprache mit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde, wurde nun die entsprechende Beschilderung geändert und die Straße „Am großen Busch“ mit in die Tempo-30-Zone aufgenommen.

Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ ist abgeschlossen

Text und Bilder Matthias Lang

Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) ist bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Die Bauarbeiten erfolgten durch die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG aus Niederwörresbach. Die geplante Bauzeit sowie die kalkulierten Gesamtkosten konnten eingehalten werden.

Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ erfolgte auf einer Strecke von ca. 900 m. Unter anderem wurde die Traglast erhöht und eine Fahrbahnverbreiterung hergestellt. Durch die Traglasterhöhung ist der Wirtschaftsweg für die Gewichtsklassen der modernen landwirtschaftlichen Maschinen bestens geeignet. Die Fahrbahn wurde auf 3,50 Meter und die Bankette auf jeweils 75 cm verbreitert. Zusätzlich wurden die Entwässerungsrinnen und die Verrohrung der Wegezufahrten erneuert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 133.000,-- Euro. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,-- Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Die restlichen Kosten werden durch die Ortsgemeinde im Rahmen einer Entnahme aus der Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt. (Fotos siehe Titelseite)

Zusätzlich zum geförderten Ausbau des Wirtschaftsweges hat die Ortsgemeinde als eigene Unterhaltungsmaßnahme das Teilstück zwischen dem Wirtschaftsweg und der Grillhütte auf einer Länge von 110 Metern ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgte ebenfalls durch die Firma Juchem Asphaltbau. Die Kosten hierfür belaufen sich zusätzlich auf ca. 12.000,-- Euro. Diese Kosten wurden ebenfalls durch die Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt.

Baubeginn Ausbau Wirtschaftsweg „An der Trift“

Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) beginnt am 27.07.2020. Die Bauarbeiten werden durch die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG aus Niederwörresbach ausgeführt. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 3 Wochen gerechnet. Während der Bauzeit erfolgt die Zufahrt zur Grillhütte über den Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Die Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof wurde für die Umleitung entsprechend ausgebessert.

Der Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ erfolgt in einer Strecke von 900 m. Unter anderem wird die Traglast erhöht und eine Verbreitung von 50 cm durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 135.000,-- Euro. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,- Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Die restlichen Kosten werden durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Feldwegebau“ gedeckt.

Aktionserlös „Wir nähen unseren Mundschutz selbst"

Der Erlös der Aktion „Wir nähen unseren Mundschutz selbst“ beläuft sich auf 1.100,-- Euro.

In Absprache mit den Beteiligten wird der Erlös zu gleichen Teilen gespendet an:

Förderverein Kindergarten Bottenbach, Förderverein Grundschule Bottenbach,
an die Jugendlichen für den Jugendraum sowie für die Seniorenarbeitet Bottenbach

Der Übergabetermin wird noch vereinbart. Vielen Dank an alle Helfer und Unterstützter.

Mobilfunkversorgung in Bottenbach

Seit dem 30.06.2020 ist der stationäre Mobilfunk-Sendemast auf dem Gelände neben dem Friedhof in Betrieb. Die ursprünglich durch die Deutsche Telekom bereits für den 30.03.2020 angekündigte Inbetriebnahme hat sich aufgrund der ausstehenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur um drei Monate verzögert. Der Mobilfunkturm sendet im D1-Netz der Deutschen Telekom mittels 4G-Technik (LTE plus). Aufgrund der direkten Glasfaserversorgung des Funkturmes sind im Mobilfunkbereich Datenübertragungsraten von bis zu 300 Mbit/S (LTE-Max) bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags möglich. Auch der Betrieb von sogenannten Hybridmodems (z.B. Speedports) wird unterstützt. Dadurch kann die per Telefonkabel zur Verfügung stehende Bandbreite, bei Bedarf und bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages, nochmals wesentlich erhöht werden.

Des Weiteren besteht jetzt auch grundsätzlich die Möglichkeit das weitere Netzbetreiber (Vodafone oder Telefonica) den Mobilfunkturm zur besseren Mobilfunkausleuchtung nutzen. Entsprechende Bemühung zur Nutzung des Mobilfunkmastes durch Vodafone (D2) und Telefonica (o2) laufen.

Der Mobilfunkturm in Bottenbach liegt hinsichtlich der Mobilfunkausleuchtung an einem sehr guten Standort. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung werden weit unterschritten.

Hinsichtlich der Angst vor Mobilfunkstrahlen gilt folgender Grundsatz: Die Feldstärke und somit die Strahlenbelastung des Handys liegt in der Regel deutlich über der Feldstärke, die von einem umliegenden Sendemast einwirkt. Je besser also die Funkverbindung zwischen Sendeanlage und Handy ist, desto geringere Feldstärken reichen für eine gute Kommunikation aus. Verschlechtert sich dagegen die Funkverbindung muss das Handy seine Sendeleistung erhöhen, um die Verbindung zu halten. Die Handys regeln ihre Sendeleistung automatisch in Abhängigkeit von der Feldstärke. Guter Empfang bedeutet daher in der Summe betrachtet in der Regel eine geringere Feldstärke und somit eine verringert Strahlung beim Mobilfunknutzer.

Ausflug der Ortsgemeinde / Seniorenfahrt

Nach den derzeit geltenden Corona-Auflagen ist ein Ausflug der Ortsgemeinde mit einem Reisebus nur unter strengen Auflagen möglich. Unter anderen ist die Anzahl der Fahrgäste in Bus auf max. 35 Personen zu begrenzen. Des Weiteren müssen die Fahrgäste im Reisebus während der gesamten Fahrt eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Zwar gilt die derzeitige Rechtsverordnung nur bis zum 31.08.2020. Allerdings ist eine wesentliche Lockerung eher unwahrscheinlich. Unter diesen Umständen wird die für Ende August geplante Seniorenfahrt (Ausflug der Ortsgemeinde) abgesagt. Alternativ ist für Sonntag, den 27. September ein zünftiger „Gumbeerbrode an der Grillhütte geplant. Die Einhaltung der Corona-Auflagen wäre an der Grillhütte problemlos möglich. Weitere Infos folgen.

Ortsverschönerung durch die Landfrauen

Seit vielen Jahren pflegen die Landfrauen vom Ortsverband Bottenbach die Blumenanlagen im Einmündungsbereich Kirchgasse / Steinhauser Straße sowie am Dorfplatz. Sogar die dort gepflanzten Blumen werden jedes Jahr durch die  Landfrauen finanziert.
Dieses ehrenamtliche Engagement verdient besondere Anerkennung.
Vielen Dank an alle Landfrauen für Euren Einsatz und die tolle Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit

Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“

Die Auftragsvergabe zum Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Trift“ (Ortsdurchfahrt in Richtung Grillhütte) ist erfolgt.
Der Baubeginn ist für Mitte Juli vorgesehen. Der Ausbau erfolgt in einer Strecke von 800 m.
Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 125.000,-- Euro gerechnet.  Unter anderem wird die Traglast  erhöht und eine Verbreitung von 50 cm durchgeführt. Die Maßnahme wird mit einem Betrag in Höhe von 71.500,-- Euro  aus  dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Während der Bauzeit erfolgt die Zufahrt zur Grillhütte bei Bedarf über den Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof. Zu diesem Zweck wurde diese Weg mit Schotter ausgebessert und für PKW befahrbar gemacht. Die Zuwegung während der Baustellenzeit wird ausgeschildert.

Maschinenlärm

Aus gegebenem Anlass möchten wir insbesondere wegen zunehmender Störung der Mittagsruhe auf die folgenden grundsätzlichen Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundes-Immissionsschutzverordnung) und das Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz hinweisen.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen (wie etwa Betonmischer und Hydraulik-hämmer), über Bau- und Reinigungsfahrzeuge (z.B. Transportbetonmischer, Kehrmaschinen) bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten (wie Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher). Alle diese Produkte müssen beim Inverkehrbringen mit einer Kennzeichnung versehen sein, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Bestimmte Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzliche Geräuschgrenzwerte einhalten, die in einer europäischen Richtlinie genau geregelt sind.

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Die Maschinenlärmschutzverordnung legt zudem zeitliche Beschränkungen für den Betrieb zahlreicher Maschinen- und Gerätearten in lärmempfindlichen Gebieten fest.

Das Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz legt daneben Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen fest. Der Betrieb der im Anhang zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen sowie in bestimmten Sondergebieten an Werktagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig.

Ausnahmen von der Mittagsruhe gelten nur für Geräte und Maschinen, die gewerblich oder im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den genannten Ruhezeiten zulassen, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im öffentlichen Interesse geboten ist. Geräte und Maschinen zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen ohne zeitliche Beschränkung benutzt werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.

Pirmasens, den 28.04.2020

Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land

i.A. H. Borne

Bedarfsermittlung Bauplätze

Zur Entscheidung über die Lage und Größe des Baugebietes (Abwägung zwischen dem großen Baugebiet „Auf dem Kälbling“ und dem kleineren Baugebiet „Im Großen Busch II“)  sowie über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Erschließung bitte ich alle Bauplatzinteressenten,
welche innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre Bauabsichten haben, sich bei mir, Klaus Weber; zu melden (Tel. 06339/993344 oder 0172/9074711 bzw. unter webklaus@gmx.de).

Die Genehmigung des Baugebietes und die Erschließung sind abhängig von der Anzahl der Bauinteressenten.

Sobald die Corona-Situation es zulässt, findet eine Bürgerversammlung der Anlieger und Eigentümer eines möglichen Baugebietes „Auf dem Kälbling“ zur ausführlichen Information statt.     

Informationen Corona-Maßnahmen

Seit dem 24.06.2020 gelten die Bestimmungen der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Die Corona-Bekämpfungsverordnung ist ergänzt durch eine Vielzahl von einzelnen Hygieneverordnungen die jeweils für einen besonderen Teilbereich bzw. Maßnahme gelten.

Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie die derzeit gültigen Hygienekonzepte
sind unter www. corona.rlp.de veröffentlich.

Auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz sind unter dem Link www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/gesundheitswesen/infos-zum-corona-virus 
eine Vielzahl von Erläuterungen eingestellt und es werden viele aktuelle Fragen beantwortet.
Die Fragen und Antworten werden regelmäßig aktualisiert.

Bestattungen und Trauerfeiern

Aufgrund der Bestimmungen der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hat sich die Ortsgemeinde Bottenbach dazu entschlossen, die Leichenhalle weiterhin für Trauerfeiern geschlossen zu halten.

Bekäpfung Borkenkäfer

Im Rahmen der Bekämpfung des Borkenkäfers mussten im Bottenbacher Gemeindewald „Tiergarten“ nochmals über 500 Festmeter Fichtenholz eingeschlagen werden. Bereits in Vorjahr sind 1200 Festmeter dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Der Einschlag erfolgte in den letzten zwei Wochen unter Einsatz eines Harvesters. Die massive Ausbreitung des Borkenkäfers ist unter anderem den extrem trocken Sommern der letzten Jahre geschuldet. Trotz des großen Preisverfalles auf dem Holzmarkt für Fichtenholz bleibt zur Eindämmung der Borkenkäferausbreitung keine Alternative. Wiederaufforstungsmaßnahmen sind geplant.

Umgestaltung Eingangsbereich Feuerwehr

Die Arbeiten zur Herstellung zur Umgestaltung des Eingangsbereiches der Feuerwehr haben begonnen (siehe Bild). Der Eingangsbereich wird durch eine Terrasse erweitert und barrierefrei gestaltet. Die bisherigen Arbeiten wurden von der Feuerwehr in Eigenleistung erbracht
Vielen Dank an alle Beteiligten.

Die Arbeiten zur Umgestaltung des Eingangsbereiches der Feuerwehr stehen kurz vor dem Abschluss.
Der Eingangsbereich wird durch eine Terrasse erweitert und barrierefrei gestaltet.

Lediglich die Sitzbänke, ein Stehtisch sowie das Geländer müssen noch montiert werden. 
Die Sitzprobe der ersten Besucher konnte trotzdem Corona-konform bereits durchgeführt werden (siehe Bild).

Alle Arbeiten wurden der Feuerwehr und dem Förderverein Roter Hahn e.V. in Eigenleistung erbracht. Vielen Dank an alle Beteiligten.

Spielplatz

Seit Sonntag, den 03.05.2020 ist der Spielplatz in Bottenbach wieder geöffnet. Die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde entsprechend gelockert. Die Zeit der Corona-Sperre des Spielplatzes wurde genutzt um die Erd- und Pfasterarbeiten zur Errichtung des Pavillions auszuführen. Das Pavillion selbst wird im Laufe des Monats Mai errichtet. Das Pavillion hat eine Größe von 4,65 Meter im Durchmesser und wird in Holzbauweise errichtet. Der Pavillon soll unter anderem als Wetterschutz dienen und so die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erweitern. Die Ortsgemeinde Bottenbach hat zur Umsetzung der Maßnahme eine Förderungen in Höhe von 70 % der Nettokosten durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus erhalten. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) fnanziert.
Vielen Dank an alle Beteiligte.

Die Arbeiten zur Errichtung des Pavillions auf dem Spielplatz schreiten voran.
Bei einem Arbeitseinsatz am letzten Freitag konnte die Grundkonstruktion aufgestellt werden. Das Pavillion hat eine Größe von 4,65 Meter im Durchmesser und wird in Holzbauweise errichtet. Der Pavillon soll unter anderem als Wetterschutz dienen und so die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erweitern. Die Ortsgemeinde Bottenbach hat zur Umsetzung der Maßnahme eine Förderungen in Höhe von 70 % der Nettokosten durch die Lokale Aktionsgruppe  (LAG) Leader Pfälzerwald Plus erhalten. LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert. Vielen Dank an alle Beteiligte.

Lebensmittelangebot in Bottenbach

CAP-Mobil, jeden Samstag von 12.00 bis 12.40 Uhr, Oberer Parkplatz DGH

Die Produktpalette des Cap-Mobils umfasst 850 Artikel aus den Sortimenten Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fertiggerichten, Konserven, Tabak, Zeitschriften, Hygieneartikel und Tiefkühlprodukte. Alle Lebensmittel werden ohne Aufpreis, das heißt zum gleichen Preis wie im großen Cap-Markt in Thaleischweiler-Fröschen verkauft. Auch Bestellungen sind durch die Anbindung an den stationären Markt möglich und können bei der nächsten Tour mitgebracht werden.

Landmetzgerei Dillmann, jeden Dienstag von 15.15 bis 16.15 Uhr, Unterer Parkplatz DGH

Das Verkaufsauto der Landmetzgerei Dillmann aus Vinningen bietet frische Wurst- und Fleischwaren aus eigener Produktion. Auch Bestellungen werden gerne entgegengenommen.

Bäckerei Ernst, jeden Mittwoch und Freitag zwischen 7.00 und 9.00 Uhr mit mehreren Haltestellen in verschiedenen Straßen

Das Verkaufsauto der Bäckerei Ernst aus Vinningen bietet frische Teig – und Backwaren aus eigener Produktion sowie ein kleines Sortiment an Lebensmittel für den täglichen Bedarf.

Jung hilft Alt - Stark hilft Schwach

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse rund um das Thema Corona Virus möchten wir, Die Straußbuwe Bottenbach, Euch gern helfen.

Um die älteren, schwächeren Bürger so wenig wie möglich in Gefahr zu bringen, übernehmen wir gern Eure Einkäufe oder andere Erledigungen.

Meldet Euch, wir sind für Euch da! Straußbuwe Bottenbach


Kontakt:

Sandro Reiser: 0173/54 25 323 oder 06339-235
Vanessa Veith: 0176/31 78 32 55
Maike Hermann: 0176/82 75 56 84