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Grillhütte Bottenbach

1991 hat die Ortsgemeinde mit Unterstützung der Dorfjugend die Grillhütte gebaut.
Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.
2021 wurde die Anlage um einen Freisitz erweitert. Dieser wurde am 03.10.2021 eingeweiht.


Die Grillhütte ist ein Platz, an dem sich alle Wohlfühlen.
Ob Jung oder Alt, hier wird gerne gefeiert.

Belegungsübersicht 2024

2024MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
Juli271  2  3  4  5  6  7  
288  9  10  11  12  13  14  
2915  16  17  18  19  20  21  
3022  23  24  25  26  27  28  
August3129  30  31  1  2  3  4  
325  6  7  8  9  10  11  
3312  13  14  15  16  17  18  
3419  20  21  22  23  24  25  
3526  27  28  29  30  31  1  
September362  3  4  5  6  7  8  
379  10  11  12  13  14  15  
3816  17  18  19  20  21  22  
3923  24  25  26  27  28  29  
Oktober4030  1  2  3  4  5  6  
417  8  9  10  11  12  13  
4214  15  16  17  18  19  20  
4321  22  23  24  25  26  27  
4428  29  30  31  1  2  3  

Wir versuchen die Reservierung zeitnah im Kalender zu vermerken. (Rot) 
Nicht vermerkt sind die Reservierungsanfragen.
 

Bitte senden Sie ihre Anfragen an info@bottenbach-pfalz.de. Danke

Was ist alles an der Grillhütte?

Das Freizeitgelände Grillhütte besteht aus einer Grillhütte mit Feuerstelle mit Grillrost (80 cm Durchmesser).

Sowie einem überdachen Freisitz (ca. 45 m²).
Der Freisitz ist beleuchtet und hat Steckdosen.

Die WC Anlage besteht aus 2 Toilettenanlagen, wobei eine mit einem Rollstuhl befahren werden kann. 
Die Wasserversorgung erfolgt über die Brunnenanlage und ist deshalb KEIN TRINKWASSER!

Im Materialcontainer befinden sich 10 Garnituren (Tische mit Bänken) die von den Mieter genutzt werden können.
Zwischen den beiden Hütten stehen 2 Tische mit je 2 Bänken, sowie 2 Feste Stehtische.

Brennholz ist vom Mieter mitzubringen. Es darf kein behandeltes Holz an der Grillhütte abgelegt oder verbrannt werde.
Falls Sie Brennholz benötigen, können Sie dies gegen Gebühr im Vorfeld erwerben.

Bitte achten Sie darauf, dass der äußere Abfluss des Brunnen nicht abgedeckt wird, damit das Wasser immer abfließen kann.
Durch den Überlauf des Brunnen, kann die Pumpe der Toilettenanlage beschädigt werden.

Benutzungsordnung für das Freizeitgelände „Grillhütte“ der Ortsgemeinde Bottenbach

§ 1 - Allgemeines

Diese Benutzungsordnung gilt für das in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach stehende Freizeitgelände „Grillhütte“.

§ 2 - Gestattungsart

1)

Soweit das Freizeitgelände „Grillhütte“ nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde Bottenbach benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Belegungsplanes den

 

a)

örtlichen Vereinen

 

b)

örtlichen Institutionen (z.B. Kirche, Kindergarten, Schule)

 

c)

Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Bottenbach für private und gewerbliche Veranstaltungen

 

d)

sonstigen auswärtigen Interessentinnen und Interessenten

 

zur Verfügung.

2)

Für die Benutzung des Freizeitgeländes „Grillhütte“ durch die örtlichen Vereine wird pro Verein einmal jährlich auf die Erhebung einer Benutzungsgebühr verzichtet. Veranstaltungen der institutionellen Nutzer (z.B. Kirche, Schule, Kindergarten) sind gebührenfrei.

3)

Bei Veranstaltungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstigen auswärtigen Interessentinnen und Interessenten für private oder gewerbliche Zwecke ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten.

4)

In den Wintermonaten von 15.11. bis 15.03. ist das Freizeitgelände geschlossen. Die Brunnenanlage sowie die Toiletten sind außer Betrieb.

§ 3 - Benutzungsgebühr

1)

Für die Benutzung des Freizeitgeländes Grillhütte Bottenbach wird eine Gebühr erhoben. Diese beläuft sich auf 50,- € / Tag.

2)

Bei Benutzung durch auswärtige Interessentinnen und Interessenten wird zudem ein Zuschlag i. H. v. 50% der Benutzungsgebühr erhoben. Somit beläuft sich die Benutzungsgebühr hierbei auf 75,- € / Tag.

3)

Für eine eventuelle gewerbliche Nutzung des Freizeitgeländes Grillhütte wird eine Benutzungsgebühr in Höhe von 150,- € / Tag erhoben.

4)

Der Mietpreis beinhaltet auch die Strom- und Wasser/Abwasserkosten.

5)

Die Benutzungsgebühr ist nach Abschluss des Mietvertrages unverzüglich an die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zu entrichten.

6)

Bei der Benutzungsgebühr handelt es sich um Nettopreise. Derzeit besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Sollte das Freizeitgelände aufgrund evtl. kommenden gesetzlichen Regelungen umsatzsteuerpflichtig werden, wäre die Umsatzsteuer zuzüglich zu entrichten.

§ 4 - Umfang der Gestattung

1)

Mit der Inanspruchnahme erkennen die Benutzer des Freizeitgeländes die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.

2)

Aus wichtigen Gründen, z. B. dringendem Eigenbedarf, kann die Gestattung nach § 2 Abs. 1 zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Eine solche Inanspruchnahme ist den Betroffenen/den Vertretern so früh wie möglich mitzuteilen. Eine mündliche Unterrichtung genügt.

3)

Aus Gründen der Pflege oder Unterhaltung hat die Ortsgemeinde das Recht, die Grillhütte und das Freizeitgelände ganz oder teilweise zu schließen.

4)

Sollten Benutzer das Freizeitgelände oder die Grillhütte unsachgemäß nutzen oder gegen die Benutzungsordnung verstoßen, so behält sich die Ortsgemeinde vor die entsprechenden Personen, Vereine, Institutionen oder Sonstige von der Nutzung der auszuschließen.

5)

Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Absatz 2 bis 4 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Ebenso erfolgt dadurch keine Haftung wegen evtl. Einnahmeausfall.

§ 5 - Ortsrecht

Der Ortsbürgermeister oder der von ihm bestimmte Vertreter übt das Hausrecht über das gesamte Gelände aus. Er hat das Recht, sich während der Veranstaltungen vom Zustand und der Ordnung auf dem Gelände zu überzeugen und, falls notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

§ 6 - Belegungsplan

1)

Die Ortsgemeinde führt einen fortlaufenden Plan, in dem die Belegung im Rahmen des § 2 zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird. Der Belegungsplan ist unter www.bottenbach-pfalz.de anonymisiert einsehbar.

2)

Erst mit Abschluss des Mietvertrages und Zahlungseingang des Mietpreises wird die Belegung verbindlich und im Belegungsplan vermerkt.

3)

Der Mietvertrag und dadurch die verbindliche Reservierung kann max. zwei Jahre im Voraus abgeschlossen werden.

4)

Die Benutzer sind zur Einhaltung des Belegungsplanes verpflichtet. Sie sind zudem verpflichtet, den Ausfall einer Veranstaltung rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin, dem Ortsbürgermeister mitzuteilen. Bei einer kurzfristigen Absage, welche eine evtl. Weitergabe des Belegungstermins an andere Interessenten ausschließt, wird die Benutzungsgebühr durch die Ortsgemeinde als Entschädigung einbehalten. Wurde die Benutzungsgebühr bis zur verspäteten Absage noch nicht entrichtet, so ist sie trotzdem als Entschädigung zu entrichten. Alternativ kann von dem absagenden Nutzer ein Ersatznutzer benannt werden, welcher den Termin nach vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde an seiner Stelle wahrnimmt. Nach Eingang der Benutzungsgebühr des neuen Veranstalters wird die Benutzungsgebühr an den ursprünglichen Veranstalter zurückerstattet.

§ 7 -Regelungen zur Nutzung

1)

Im Rahmen der Veranstaltungen wird das Freizeitgelände „Grillhütte“ und ggf. sonstige Gegenstände (z.B. dort vorgehaltene Sitzgarnituren, etc.) zur Verfügung gestellt. Bei Beschädigungen an der Grillhütte und den dazugehörenden Anlagen oder sonstigen, im Rahmen der Benutzung überlassenen Gegenständen, ist der Vertreter der Ortsgemeinde unverzüglich, spätestens jedoch bei der Übergabe hierüber in Kenntnis zu setzen.

2)

Die eventuelle Einholung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis obliegt dem Benutzer.

3)

Die Benutzung des Freizeitgeländes Grillhütte erstreckt sich vom Tag der Veranstaltung, 10 Uhr bis zum Folgetag, 10 Uhr. Im Falle einer Benutzung über mehrere Tage erstreckt sich die Benutzung vom ersten Tag des Zeitraums, 10 Uhr, bis zum Tag nach dem reservierten Zeitraum, 10 Uhr. Spätestens dann ist das Freizeitgelände Grillhütte in ordnungsgemäßem Zustand dem Vertreter der Ortsgemeinde zu überlassen.

4)

Bis zur Überlassung des Freizeitgeländes Grillhütte an den Vertreter der Ortsgemeinde ist der vorhandene Müll vom Nutzer zu entsorgen.

§ 8 - Mietvertrag

1)

Die Mietung des Freizeitgeländes Grillhütte kann nur auf Basis eines schriftlichen Mietvertrages erfolgen. Dieser ist unter www.bottenbach-pfalz.de hinterlegt und kann dort heruntergeladen werden. Der Mietvertrag ist unverzüglich nach der Reservierung abzuschließen. Erst mit Abschluss des Mietvertrages und Eingang der Mietzahlung wird die Reservierung verbindlich.

2)

Bei Personen unter 18 Jahren, ist die Einwilligung und die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Diese Person übernimmt die Verantwortung für die Mietzeit. Sie hat die Aufsichtspflicht und ist für mögliche Schäden, Diebstahl, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Ruhestörung, usw. verantwortlich und haftbar. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

§ 9 - Allgemeine Bestimmungen

1)

Die Mieter bzw. bei Minderjährigen die Aufsichtsperson üben während der Mietdauer das Platzrecht auf dem Freizeitgelände Grillhütte und den dazugehörenden Räumen aus. Sie sind für die Ordnung auf dem Gelände sowie in den Toiletten für den geregelten Ablauf der Feier verantwortlich.

2)

Um Lärmbelästigungen gegenüber den Anwohnern möglichst gering zu halten, ist die Musikanlage ist so zu betreiben, dass keine Ruhestörung entsteht. Verantwortlich sind die Mieter bzw. bei Minderjährigen die Aufsichtsperson.

3)

Bezüglich Alkohol gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Drogen dürfen nicht konsumiert, verkauft oder mitgebracht werden. Verantwortlich sind die Mieter bzw. bei Minderjährigen die Aufsichtsperson.

4)

Alle Schäden am Freizeitgelände und den dazugehörenden Anlagen und Gebäuden, am Inventar (Materialcontainer) und Einrichtungsgegenständen (Tische + Bänke) sind umgehend dem Bürgermeister oder den Beigeordneten zu melden. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederinstandsetzung sind von den Mietern in voller Höhe zu erstatten.

5)

Für sämtliche eingebrachte Gegenstände übernimmt die Ortsgemeinde Bottenbach keine Haftung. Diese sind nach der Veranstaltung zu entfernen.

6)

Das Einschlagen von Nägeln, Haken u. ä. in Einrichtungsgegenstände (um z.B. Dekorationen anzubringen) ist verboten.

7)

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nicht erlaubt. Die Bestimmungen über den Brandschutz sind zu beachten.

8)

Putzgeräte und Putzmittel (z.B. für die Toilettenreinigung) bringt der Mieter selbst mit.

9)

Der Müll muss mitgenommen werden. Die Entsorgung von zurückgelassenem Müll wird gesondert berechnet.

10)

Sofern die Veranstaltung öffentlich beworben wird bzw. einen kommerziellen Anspruch hat, ist die Benutzungsgebühr für eine gewerbliche Nutzung zu entrichten.

11)

Die Mieterinnen und Mieter sind nicht berechtigt, die Rechte aus dem Mietvertrag auf andere Personen zu übertragen.

12)

Die Feuerstelle in der Grillhütte muss besenrein gesäubert werden. (Asche bitte in den vorgesehenen Bereich entsorgen)

13)

Es darf kein behandeltes Holz an der Grillhütte abgelegt oder verbrannt werden.

14)

Brunnen: Das Stauen des Wassers am Brunnen ist nicht erlaubt. Folgeschäden werden in Rechnung gestellt.

15)

Das Freizeitgelände Grillhütte ist nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen und verfügt über keine Trinkwasserversorgung. Die vorhandene Brunnenanlage dient lediglich der Versorgung der Toilettenanlage.

16)

Die zum Zeitpunkt der Nutzung gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie die Abstands- und Hygienevorschriften für Veranstaltung im Freien sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Auflagen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie zur Beachtung der Hygienevorschriften für Veranstaltungen im Freien.

§ 10 - Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Benutzungsordnung tritt die in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.06.2015 gefasste Gebührensatzung für die Grillhütte Bottenbach außer Kraft.

Bottenbach, den 26.10.2021

Klaus Weber

Ortsbürgermeister

Änderung der Benutzungsordnung Grillhütte Bottenbach

Aufgrund der großen Nachfrage zur Nutzung des Freizeitgeländes an der Grillhütte sowie anlässlich der Erweiterung um einen überdachten Freisitz wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021 eine Benutzungsordnung inkl. Gebührenregelung beschlossen.
 

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
 

  • Die Benutzungsgebühr wird von 30,00 € pro Tag für Bottenbacher Bürger auf 50,00 € pro Tag erhöht. Für auswärtige Bürger beträgt die Benutzungsgebühr nun 75,00 € pro Tag.

  • Das Mietverhältnis geht jeweils von 10.00 Uhr bis zum Folgetag um 10.00 Uhr. Danach muss Platz entsprechend den Mietbestimmungen und der Benutzungsordnung ordnungsgemäß übergeben werden.

  • Eine Reservierung der Grillhütte ist erst vorgenommen, wenn der Mietvertrag (auf der Homepage hinterlegt) unterschrieben vorliegt und die Benutzungsgebühr im Voraus auf das angegebene Konto bezahlt ist.

  • Nimmt ein Benutzer/Mieter einen reservierten Termin nicht wahr, so hat er dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Benutzungsgebühr einbehalten, sofern der Mieter keinen Nachmieter für den reservierten Termin benennen kann.

  • Die Schlüsselübergabe bzw. Schlüsselrückgabe erfolgt an den Bürgermeister oder an eine vom ihm beauftragten Person.

30 Jahre Grillhütte Bottenbach

Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30. Mal. Das Gelände wurde damals von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt.

Seit dieser Zeit ist die Grillhütte ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.

Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Jubiläumsfeier geplant.

Des Weiteren ist vorgesehen, das Freizeitgelände an der Grillhütte im Jubiläumsjahr um einen überdachten Freisitz mit Platz für bis zu 6 Bierzeltgarnituren zu erweitern.

Ein entsprechender Förderantrag wurde bei Leader LAG Pfälzer Wald gestellt. Die Entscheidung wird bis Ende April/Anfang Mai erwartet. Die Erweiterung ist abhängig von der Förderzusage. Das erforderliche umfangreiche Baugenehmigungsverfahren für die Erweiterung konnte positiv abgeschlossen werden. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor.

Dass unsere Grillhütte sehr beliebt ist, spiegelt sich in der großen Nachfrage nach Terminen. Trotz der Corona-Pandemie ist die Hoffnung groß, dass in naher Zukunft eine Verbesserung der Situation eintritt. Ein Großteil der Wochenend-Termine an der Grillhütte im kommenden Sommer und Herbst sind bereits ausgebucht. Der Belegungsplan und die derzeit noch freien Termine können hier auf der Homepage www.bottenbach-pfalz.de unter der Rubrik Freizeit / Grillhütte eingesehen werden.

Ich bitte die Termine aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig zu buchen.

Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass bei einer kurzfristigen Absage ohne Nachmieter die Gebühr dennoch erhoben werden muss. 

Leader Förderung für die Erweiterung des Freizeitgeländes an der Grillhütte

Zur Errichtung eines überdachten Freisitzes an der Grillhütte wird der Ortsgemeinde Bottenbach eine Förderung durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leader Pfälzerwald Plus gewährt.
LEADER wird durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert. Die Förderung beläuft sich auf 70 % des Nettobetrages.

Wie bekannt erfreut sich die Grillhütte seit vielen Jahren einer großen Beliebteit und intensiven Nutzung. Die Grillhütte ist ein fester Bestandteil der Freizeit- und Partyaktivitäten in Bottenbach. Sehr oft wurde allerdings in der Vergangenheit der Wunsch nach einer zusätzlichen überdachten Sitzfläche neben der bestehen Grillhütte geäußert. In der Grillhütte befindet sich die Feuerstelle und der Grillrost (Schwenker). Die Aufstellung von Tischen und Bänken ist deshalb in der Grillhütte nicht möglich und muss unter „freiem Himmel“ erfolgen. Dies hat verschiedene Nachteile. Insbesondere bei Schauerwetter oder Dunkelheit ist eine Bewirtung „im Freien“ schwierig.
Dieser Nachteil wird durch die Errichtung des überdachten Freisitz behoben. Durch die zusätzlichen überdachte Sitzfläche muss die Bewirtung auch bei einem Regenschauer nicht abgebrochen werden. Insgesamt wird die Nutzungsmöglichkeit des Freizeitgeländes durch den überdachten Freisitz wesentlich verbessert und die Attraktivität nochmals gesteigert.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt wie wichtig Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Ort sind.

Die Bauausführung ist für die nächsten 3-4 Monaten geplant. Die erforderliche Baugenehmigung liegt bereits vor. Vor Baubeginn ist lt. Baugenehmigung eine Bodensondierung zur Erkundung des Untergrundes erforderlich. Am Standort des geplanten Freisitzes wurde vor vielen Jahren der Boden aufgefüllt. Im offiziellen Altlastenkataster der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd ist die Auffüllung als Altlastenverdächtig eingestuft. Zum Nachweis der Unbedenklichkeit ist deshalb vor Baubeginn eine Sondierung und Verprobung erforderlich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Auffüllung nach der Sondierung als unbedenklich eingestuft wird.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann das Freizeitgelände an der Grillhütte aktuell nicht vermietet werden. Die Situation kann deshalb für den Bau des Freisitzes ausgenutzt werden.
Die Errichtung der Grillhütte Bottenbach jährt sich in diesem Jahr zum 30igsten mal. Die Erweiterung des Freizeitgeländes passt deshalb sehr gut ins Jubiläumsjahr. Der überdachte Freisitz hat eine Größe von 5,60 Meter auf 8,20 Meter (zzgl. Dachüberstand) und bietet ausreichend Platz für mind. 6 Bierzeltgarnituren.
Das Gelände wurde von unserem Ehrenbürger Kurt Rücker kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fundamente und Bodenplatte wurden im Jahre 1990 in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter gegossen. Das Gebälk und die Eindeckung wurden im Frühjahr 1991 im Rahmen von mehreren Arbeitseinsätzen mit Unterstützung der damaligen Dorfjugend fertiggestellt. Mit der Zeit kam eine Toilettenanlage dazu, die 2013 vom Förderverein Dorfgemeinschaft mit der Unterstützung der Ortsgemeinde und Feuerwehr komplett saniert und sogar barrierefrei umgebaut wurde.

Vorausgesetzt, dass die Corona-Pandemie es zulässt, ist aus diesem Grund im Herbst eine Einweihungsfeier geplant.

Ein besonderer Dank geht bereits vor Baubeginn des überdachten Freisitzes an den Bottenbacher Architekten Christoph Arnold. Herr Arnold hat die gesamte Planung bis zur Einreichung des Bauantrages ehrenamtlich erstellt und wesentlich zur Genehmigungsfähigkeit beigetragen. Ohne den Einsatz von Christoph Arnold wäre diese Projekt nicht möglich.

Vielen Dank für dieses Engagement.

 

Sperrmüllablagerungen an der Grillhütte

Aus aktuellem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass „behandeltes“ oder beschichtetes Holz, wie z.B. Paneelen von Holzdecken, Latten von Holzzäunen, Möbel, Spanplattenreste usw., nicht an der Grillhütte abgelagert werden darf. Dennoch kommt dies häufig vor. Offensichtlich in der Absicht, dass spätere Mieter der Grillhütte dieses Holz verbrennen. Behandeltes Holz darf nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen nicht verbrannt werden. Wird behandeltes Holz an der Grillhütte abgelagert, ist die Ortsgemeinde als Eigentümer der Grillhütte zur Entsorgung verpflichtet. Die Entsorgung ist wiederum mit einem erheblichen Zeit und Geldaufwand für die Ortsgemeinde verbunden. Deshalb bitte kein Sperrmüll etc. zum späteren Verbrennen an der Grillhütte entsorgen. Sperrmüll wird nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos durch den Landkreis Südwestpfalz abgeholt. Nachfolgend ein Bild von aktuellen Ablagerungen. Sofern jemand entsprechende Vorgänge beobachtet, bitte ich um Information. Ich werde den Verursacher ansprechen.

Klaus, Weber, Ortsbürgermeister

Illegale Ablagerung

Im Bereich der Grillhütte wurde in den letzten Wochen mehrfach illegal Müll entsorgt.
Unter anderem wurden mehrere Eimer mit Dispersionsfarbe hinter dem Toilettenhaus abgestellt oder einfach im umliegenden Wald entsorgt.
Auch wurde direkt im Zugangsbereich zur Grillhütte Hasenmist und diverser Unrat abgeladen.
Ich bitte die Bevölkerung entsprechende Beobachtungen hinsichtlich des Verursachers beim Ortsbürgermeister zu melden.