Brunnen auf dem Friedhof über die Wintermonate außer Betrieb
Zur Vermeidung von Frostschäden wird nach dem Totensonntag bis voraussichtlich 15. März des Folgejahres das Wasser an den Wasserentnahmestellen auf dem Friedhof abgedreht.
Da die Toiletten in der Leichenhalle nicht beheizt werden können, werden auch diese „winterfest“ gemacht und können in dem genannten Zeitraum nicht mehr benutzt werden.
Volkstrauertag 2024
Die diesjährige Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag mit Kranzniederlegung, fand am Sonntag auf dem Friedhof am Denkmal der Kriegsgefallen statt.
Der Volkstrauertag ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung.
Ein besonderer Dank geht
an die Schwarzen Husaren unter Leitung von Erich Gingrich,
die der Gedenkveranstaltung einen würdigen Rahmen verleiht.an die Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehr
für die Kranzniederlegungan den Förderverein Dorfgemeinschaft Bottenbach e.V.
welcher die Kosten für den Kranz der Vereine übernommen hatan den Volksbund Deutsche Kriegsopferfürsorge
für die geleistete Arbeitund an unsere Pfarrerin Verena Krüger
für ihre treffenden Worte.
Sammlung Deutscher Kriegsgräberfürsorge
Wenn sie die Arbeit des Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge unterstützen möchten besteht die Möglichkeit ihre Spende in der nächsten Sprechstunde abzugeben oder direkt auf das Konto
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
IBAN DE 65 5455 0010 0380 0449 33
BIC LU HS DE 6A Sparkasse Vorderpfalz
einzuzahlen.
Bienenfreundlicher Blühstreifen auf dem Friedhofangelegt
Im Erweiterungsbereichs des Friedhofes wurden zwischen den Bäumen mehrere bienen- und insektenfreundlicher Blühstreifen angelegt und somit auch ein wichtiger Beitrag zur Artenvielfalt und zum Naturschutz geleistet.
Neue Wasserstelle im hinteren Grabfeld installiert
Die Arbeiten wurden durch unsere Gemeindearbeiter durchgeführt. Von der vorhandenen Wasserstelle „Brunnen“ wurde eine neue Versorgungsleitung verlegt sowie neue Installationsschächte installiert.
Durch eine Spende unseres Ehrenbürgers Kurt Rücker wurde der Bau der zusätzlichen Wasserentnahmestelle möglich.
Hierfür ein herzliches Dankeschön.
Unser Dank geht auch an Günther Rieger und die Firma KSD für die Abdeckplatten der Wasserschächte sowie die Halterung für die Gießkannen.
Umgestaltung des Friedhofes Bottenbach
Neues Friedhofskonzept
In den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur bundesweit erheblich verändert. Die Zahl der Urnenbeisetzungen steigt stark an. Auch in Bottenbach gab es in den letzten Jahren mehr Feuer- als Sargbestattungen. Des Weiteren wird die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen mit weniger Pflegeaufwand immer stärker. Neben dem Pflegeaufwand spielt auch der Kostenfaktor eine wichtige Rolle. Als Folge von diesem Wandel in der Bestattungskultur wird immer weniger Fläche benötigt. Es entstehenden Lücken in vorhandenen Flächen. Randflächen und Erweiterungsflächen werden nicht mehr benötigt.
Feld A I Grabstätten ohne Einfassung
Feld A II Neu: Urne Grabstätten ohne Einfassung (Wie Feld AI)
Feld B Grabstätten mit Einfassung
Feld D Grabstätten mit Einfassung,
Feld E Grabstätten mit Einfassung,
Doppelgräber, Einzelgräber, Urnegräber
Rasengräber Urne, Sarg (Nur Platte)
Baumgräber Neu Urne Grabstätte, angelegt
Gelb : neuer Weg bzw. neue Urnengrabfelder
Der Gemeinderat hat deshalb bereits in einer Sitzung im Mai 2021 ein neues Friedhofskonzept mit Ausweitung des Angebotes an Bestattungsvarianten von Urnenbeisetzungen beschlossen. Das Ziel ist eine nachhaltige Friedhofsgestaltung und -Nutzung.
Bisher bestand für Urnenbestattungen die Möglichkeit der Beisetzung in einen Urnengrab mit Steineinfassung und Grabstein oder in einem schlichten Rasengrab.
Zukünftig wird dieses Angebot um ein sog. Baumgrabfeld sowie um ein Urnengrabfeld ohne Einfassung erweitert. Auf dem Friedhof Bottenbach bestehenden danach 5 Bestattungsvarianten für Urnenbestattungen.
Die Arbeiten am neuen Baumgrabfeld sind schon fortgeschritten. Lediglich die Bepflanzung fehlt noch und ist für die nächsten Tage vorgesehen. Das sog. Baumgrabfeld wird aufwendig bepflanzt und von der Ortsgemeinde gepflegt. Die Grabplatten aus Sandstein wurden von der Ortsgemeinde einheitlich beschafft und sind in der Gebühr bereits einkalkuliert. Bei der Errichtung des Baumgrabfeldes wurde unter der jeweiligen Grabplatte ein 30 cm breites und 1,2 Meter tiefer Aushub durchgeführt, welcher mit einen Rohr gegen Einsturz und Wurzelwerk gesichert ist. Vor der Bestattung wird das Rohr entfernt und die Urne kann in die Erde eingelassen werden. Aufgrund der Tiefe kann auf Wunsch, z.B. bei Ehepartner, später auch eine weitere Urne in die Grabstätte eingelassen werden. Nach der Bestattung wird auf die Grabplatte eine kleine Messingplatte mit der entsprechenden Beschriftung angebracht.
Aufgrund des großen Arbeitsanfalles in den Sommermonaten bedingt durch die verschiedenen Projekte wie Spielplatz und Grillhütte konnten bisher noch nicht alle Umgestaltungsmaßnahmen am Friedhof durchgeführt werden. Diese sollen nun über den Winter, sofern es die Witterung zulässt, erfolgen.
Geplant ist unter anderem die Errichtung eines neuen (zusätzlichen) Zwischenweges in Feld B 2. Dadurch sind die zukünftigen Erdgräber in diesem Abschnitt besser erreichbar. Des Weiteren soll in Feld A II ein Urnengrabfeld ohne Grabeinfassung, ähnlich dem nachfolgenden Bild hergestellt werden. Bei diesem Feld wird keine kostenaufwendige Grabeinfassung benötigt, aber die Angehörigen können dennoch die Grabpflege und Gestaltung selbst vornehmen.
Nutzung Friedhofscontainer
Diese Woche wurde der Friedhofscontainer geleert.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Friedhofscontainer lediglich für die Entsorgung von reinen Grünabfälle zur Verfügung steht.
Abfälle die nicht verrotten wie z.B. Blumentöpfe aus Plastik oder Ton, Kunstblumen, Kränze oder Gestecke mit einem Kern aus Schaumstoff oder mit einer Drahtwickelung, Windlichter, Schlaufen aus Stoff oder Kunststoff etc. dürfen nicht in den Container entsorgt werden.
Aufgrund des sehr hohen Anteils an nicht verrottenden Abfällen konnte der Containerinhalt nicht als Grünabfall entsorgt werden.
Vielmehr war eine zeitaufwendige und unangenehme Sortierung des Containers von Hand notwendig.
Die nicht verrottenden Abfälle füllten am Ende 7 große Müllsäcke, welche danach ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Zur Entlastung der Gemeindearbeiter bitte ich darauf zu achten,
dass Friedhofsabfälle welche nicht verrotten, nicht in dem großen Grünabfallcontainer entsorgt werden, sondern dafür die bereitstehende schwarze Mülltonne zu benutzten.
Entsprechende Hinweisschilder werden in den nächsten Tagen angebracht.
Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Gemeinde Bottenbach
vom 28.03.2023
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) | Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. |
(2) | Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. |
§ 4 Inkrafttreten
(1) | Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
(2) | Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 02.12.2022 außer Kraft. |
Bottenbach, den 28.03.2023
Klaus Weber
Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Pirmasens, den 04.04.2023
gez.
Klaus Weber
Bürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Bottenbach
vom 28.03.2023
I. Reihengrabstätten | |
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung (Einzelgräber in Feld D) | 720,00 € |
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung | 360,00 € |
3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung | 360,00 € |
II. Gemischte Grabstätten | |
Verleihung eines Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung bei jeder weiteren Belegung (Gebühr wie III. Wahlgräber) | 360,00 € |
III. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten | |
1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für | |
a) eine Kindergrabstätte im Feld E, Reihe 2 | 396,00 € |
b) eine Einzelgrabstätte -mit Ausnahme der Kindergräber- | 960,00 € |
aa) im Feld A II (mit Trittplatten) | 1.056,00 € |
bb) in allen anderen Feldern (ohne Trittplatten) | 960,00 € |
c) eine Mehrfachgrabstätte je Grabstelle | |
aa) im Feld A II (mit Trittplatten) | 1.056,00 € |
bb) im Feld AI, B, C und E (ohne Trittplatten) | 960,00 € |
d) eine Urnengrabstätte je Grabstelle | 480,00 € |
e) eine Baumurnengrabstelle (Baumrondel) | 480,00 € |
2. Für die Angleichung der Nutzungszeit bis zum Ablauf der Ruhefrist, bei weiteren Bestattungen und bei Angleichungen nach § 29 Abs. 2 Satz 2 der Friedhofssatzung werden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 3 erhoben. | |
3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts beträgt die Gebühr für | |
a) Kindergräber nach Abs. 1 Buchstabe a) | |
(max. 10 Jahre) pro Jahr | 19,80 € |
b) bei Einzel- und Mehrfachgräbern | |
(max. 20 Jahre) pro Jahr und Grabstelle | |
aa) im Feld A II | 26,40 € |
bb) in den Feldern A I, B, C und E | 24,00 € |
d) Urneneinzelgräber pro Jahr | 18,00 € |
e) Urnendoppelgräber pro Jahr | 36,00 € |
4 a) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Rasengrabstätte für Erdbestattung | 600,00 € |
4 b) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte | 15,00 € |
4 c) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte | 15,00 € |
5 a) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Rasenurnengrabstätte | 200,00 € |
5 b) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte | 10,00 € |
5 c) Pflegekosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte | 10,00 € |
6 a) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften je Grabstätte bei Verleihung des Nutzungsrechts, Baumurnengrabstätte am Baumrondel | 1.700,00 € |
6 b) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte, Baumurnengrabstätte am Baumrondel | 85,00 € |
6 c) Pflege- und Unterhaltungskosten für Wahlgrabstätten mit Gestaltungsvorschriften bei Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr und Grabstätte, Baumurnengrabstätte am Baumrondel | 85,00 € |
IV. Ausheben und Schließen der Gräber | |
1. Die Gebühr beträgt für | |
a) Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr ab | 600,00 € |
b) Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Totgeburten | 400,00 € |
c) die Beisetzung einer Aschenurne | 230,00 € |
d) die Beisetzung einer Aschenurne am Baumrondel | 115,00 € |
2. Bei Bestattungen und Beisetzungen an | |
a) Samstagen wird ein Zuschlag von | 50 v. H. |
b) Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von | 100 v. H. |
auf die unter Ziffer 1 genannten Gebühren erhoben. | |
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen | |
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. | |
VI. Benutzung der Leichenhalle | |
1. Für die Aufbewahrung einer Leiche oder Urne und die Reinigung der Leichenhalle, einschließlich Trauerfeier | 300,00 € |
2. Für die Durchführung einer Trauerfeier und die Reinigung der Leichenhalle | 192,00 € |
3. Für die Kabine zur Aufbewahrung einer Leiche und die Reinigung | 144,00 € |
4. Die Reinigung bei der Vornahme von Leichenöffnungen in der Leichenhalle wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierfür entsehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. | |
VII. Beseitigung von Gräbern durch die Gemeinde | |
Beseitigung | |
1. einer Einzelgrabstätte | 200,00 € |
2. für jede weitere Grabstätte | 100,00 € |
3. von Grabstätten ohne Grabeinfassung (Feld A) | 150,00 € |
4. von Urnengrabstätten | 150,00 € |
5. von Rasengräbern | 50,00 € |
VIII. Pflegekosten bei vorzeitiger Entfernung | |
1. für eine Einzelgrabstätte pro Jahr | 20,00 € |
2. für jede weitere Grabstätte pro Jahr | 10,00 € |
3. für eine Urnengrabstätte pro Jahr | 10,00 € |
Volkstrauertag 2021
Die diesjährige Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, fand am Sonntag auf dem Friedhof in Bottenbach statt.
Der Volkstrauertag ist ein Tag des stillen Gedenkens an alle Opfer von Krieg und Gewalt und zugleich ein Tag der Besinnung.
Ein besonderer Dank geht
an die Schwarzen Husaren unter Leitung von Erich Gingrich, die der Gedenkveranstaltung einen würdigen Rahmen verleiht.
an die Männer und Frauen der freiwilligen Feuerwehr für die Kranzniederlegung
an den Förderverein Dorfgemeinschaft welcher die Kosten für den Kranz der Vereine übernommen hat
an den Volksbund Deutsche Kriegsopferfürsorge für die geleistete Arbeit
und an unsere Pfarrerin Verena Krüger für ihre treffenden Worte.